Samstag, 25. Mai 2024

Hassgesang auf Sylt: "Verkürzte Äußerung der Ängste"

Die Insel Sylt macht Schlagzeilen. Was wird als nächstes passieren?

Sie sind reich und schön, sie haben den Wohlstand, den die regierenden Parteien erst wieder erneuern wollen. Unbeeindruckt von Klima und Krieg feiern sie am Strand, Millionärs- oder Milliardärstöchter und Söhne, behütet aufgewachsen und von einem liebenden Staat über mehr als ein Jahrzehnt gebildet und ausgebildet. Statt sich aber ihrer Verantwortung zu stellen und ihren Reichtum, ihre Schönheit, ihre Klugheit und die die unbegrentzen Möglichkeiten ihrer gesellschaftlichen Stellung zu nutzen, um Gutes zu tun und sich dem Bösen entgegenzustellen, feiern sie unverfroren an der Wasserkante, die der Menschheit längst bis zur Oberlippe steht.  

Hooligans in Lederslippern 

Hooligans in Polopullovern und Lederslippern, die jedes Maß verloren haben. Nur um Spaß und Provokation geht es ihnen, darum, auf andere herunterzuschauen, die Bundespolitik in den Tagen der großen feiern rund um den 75. Republikgeburtstag aufs Blut zu reizen und zu zeigen, dass sie nichts aus allem gelernt haben. Sie singen die Parolen der NPD von Anfang der 90er, einer Zeit, in der ihnen die damaligen Sänger umgehend den Mund mit einem Baseballschläger gestopft hätten. 

Sie sind arbeitslos und haben sichtlich Spaß dabei, den Rechtsstaat zu verhöhnen. Niemand fällt ihnen ins Wort, schon gar nicht in den Arm. Binnen Stunden wird daraus eine Staatsaffäre, zu der sich jeder Wahlkämpfer äußern muss. Wie immer entsetzt, empört, erschocken, Trauer, Wut und Scham und was sonst noch so zu haben ist. "Solche Parolen sind ekelig, sie sind nicht akzeptabel", heißt es. "Ausländerfeindliche Parolen widersprechen allem, wofür das Grundgesetz steht", hat ein anderer bestellen lassen.

Es lärmt so laut, dass kaum auffällt, wie still es geworden ist. Häten die Partypeople aus der Edel-Eventszene doch lieber "From the River zo the Sea" gesungen! Oder mit der "Internationale" zum letzten Gefecht gegen die "Müßiggänger" aufgerufen! 

Aber so gewieft ist sie nicht, die radikalisierte Mitte. Gröhlende Teenager älteren Baujahrs, Fremde im eigenen Land, das wegen seiner Willkommenskultur seit Jahren schon das beliebteste Ziel Geflüchteter in Europa ist. Mit ihrem misstönenden Gesang wollen sie den Staat herausfordern und die Bundesinnenministerin mit ihren "13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus" verhöhnen. Die Behörden werden vorgeführt, erste Nachahmer fühlen sich ermutigt. Nancy Faesers Früherkennungseinheit kam wieder einmal zu spät, ersatzweise hat die Innenministerin die Inselkrise als "Schande für Deutschland" bezeichnet.

Auf Kosten der Landeskasse

Aber wie bei der Hamas, deren Verbot über Jahre hinweg vergessen worden war, ist es auch diesmal der wehrhafte Rechtsstaat, der die Saat gegossen hat. Während Parolen wie "Alles für D-Wort" und bildliche Darstellungen von Strichmännchen seit Jahren unter Strafe stehen, gilt für junge Menschen, die "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" zur Melodie von "L‘amours toujours" singen, immer noch ein Urteil des Amtsgerichtes im ostdeutschen Rathenow vom 13.04.2006 (2 Ds 496 Js 37539/05, 301/05). Das lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Gröhler dieser Parole damals "aus rechtlichen Gründen" ab. Auf Kosten der Landeskasse.

Seitdem steht fest, dass die deutschen Kalender weiterhin 1991 zeigen und selbst das öffentliche Absingen des "Ausländer-raus-Ohrwurms" zwar den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung" begründet. Eine Verurteilung aber ist ungewiss: Auch wenn die Klage einer Rockband, die sich dagegen wehrte, wegen eines Liedes mit ähnlichem Text als "rechtsradikal" bezeichnet zu werden, abgewiesen wurde. Die Band blieb unbehelligt. Kein Staatsanwalt sah damals einen Anfangsverdacht für eine Straftat.

Nicht erwünschte politische Auffassung

Der Richter in Rathenow hatte das Problem auf seine Weise eingegrenzt. Die Gegenüberstellung der Begriffe "Deutscher" und "Ausländer" gebe nur das wieder, was das Gesetz definiere. Der Begriff des Deutschen sei im Art. 116 Abs. 1 GG vorgegeben, der Begriff "Ausländer" werde im Ausländergesetzes definiert. Die daraus "mit dem Satz ,Deutschland den Deutschen - Ausländer raus' geäußerte Meinung mag eine für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht erwünschte politische Auffassung zum Ausdruck bringen, allerdings ist aus ihr allein noch nicht erkennbar, daß damit den Ausländern ein ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und ihre Menschenwürde in Frage gestellt oder gar angegriffen wird" heißt es in der Begründung der Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens.


Auch wenn diese Äußerung dahin verstanden werden könne, dass nicht so viele Ausländer in Deutschland leben sollten, "bringt sie nur eine kritische Äußerung gegenüber den vermeintlich bestehenden Umständen, ohne jedoch die Menschenwürde des einzelnen Ausländers oder der Gemeinschaft der Ausländer in Frage zu stellen oder anzugreifen". Unter Bezugnahme auf damals "erst  kürzlich aufgedeckter Zustände an einigen Schulen" würde jede andere Wertung bedeuten, dass "diese verkürzte Äußerung der Ängste und Vorbehalte der deutschen Bevölkerung von vornherein verboten sein und stünde unter Strafe stehen" müsse. "Was angesichts der Freiheit der politischen Auseinandersetzung so nicht gemeint sein kann." Da das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechtes der Ausländer an sich auch keinen Angriff auf die Menschenwürde darstelle (vgl. Schönke/Schröder, a.a.O., § 130 Rn. 7 a.E.), folge aus der Gesamtbewertung, "dass der Zeile ,Deutschland den Deutschen - Ausländer raus' ohne Hinzutreten weiterer äußerer oder innerer Anzeichen kein Angriff auf die Menschenwürde entnommen werden" könne.


Dokumentation:

I.

Dem Angeschuldigten wird mit der Anklageschrift vom 03.11.2005 folgendes vorgeworfen:

Der Angeklagte habe am 18.07.2005 gegen 17.21 Uhr in seiner Wohnung in ... einen Tonträger in einer derartigen Lautstärke abgespielt, daß der Titel „DVU-Lied“ der Gruppe „Standarte“ mit der Textzeile: „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“, im gesamten Wohnblock deutlich vernehmbar gewesen sei.

II.

Der Angeschuldigte bestreitet, die ihm zur Last gelegte Textzeile abgespielt zu haben.

Er wohne seit etwas drei Jahren in der Wohnung in ... und sei bisher nicht störend aufgetreten. Die Erstatterin der Strafanzeige habe sich immer wieder von ihm gestört gefühlt, wenn sein Blumenwasser auf deren Markise getropft habe. Mit der Nachbarin habe sich der Angeschuldigte vor dem 18.07.2005 mündlich auseinandergesetzt. Die CD mit der dem Angeschuldigten zur Last gelegten Passage sei nie öffentlich abgespielt worden und diene lediglich und ausschließlich seinem privaten Gebrauch.

Im übrigen seien die vermeintlich von der Nachbarin vernommenen Textpassagen nicht geeignet, den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.

III.

Die Eröffnung des Hauptverfahren ist gemäß § 204 Abs. 1 StPO aus rechtlichen Gründen abzulehnen, da das dem Angeschuldigten vorgeworfene Verhalten weder den Straftatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch einen anderen Straftatbestand erfüllt.

Das Gericht geht dabei nicht auf den Umstand ein, daß bereits die Frage des Vorsatzes, selbst des bedingten, beim Abspielen einer nicht erkennbar indizierten Musik, bei einer im Gesangfluß enthaltenen Zeile schwer zu bejahen sein dürfte.

Sie kann jedoch offen bleiben, da es bereits am objektiven Tatbestandsmerkmal des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB „Wer ... die Menschenwürde anderer ... angreift ...“ fehlt.

Nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft und böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Daraus folgt zuerst, daß sich bei der Tat nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB um persönliches Äußerungsdelikt handelt und das Verbreiten fremder Erklärungen nur dann den Tatbestand erfüllt, wenn der Täter sich den volksverhetzenden Inhalt erkennbar zu eigen macht (vgl. Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 130 Rn. 5 a.E.).

Hierzu verhält sich die Anklage überhaupt nicht, außer der Behauptung, der Angeschuldigte habe die bereits obengenannte Zeile einer Musikgruppe abgespielt.

Allein die Tatsache, daß etwas abgespielt wird, läßt nicht ohne weiteres zu, auf die Identifizierung mit dem Inhalt des Textes zu schließen. Es gibt keine weiteren äußeren Anzeichen dafür, daß der Angeschuldigte die vermeintlich abgespielte, aus einem Gesangfluß herausgerissene Zeile als eigene Erklärung verstanden haben wollte. Dies um so weniger, als er bislang strafrechtlich unbescholten blieb und weder die Ermittlungen noch der Auszug aus dem Bundeszentralregister auf Verbindungen mit einschlägigen Gruppierungen oder Personen schließen lassen.

Das Gericht vermag aufgrund der Anklage und der Ermittlungsakte nicht erkennen, daß der Angeschuldigte sich die Zeile der Gruppe „Standarte“ zu eigen gemacht hat.

Doch selbst, wenn es derartige Übernahme des Inhaltes der Zeile durch den Angeschuldigten zu beweisen gelänge, erfüllt der Inhalt der Zeile nicht den Tatbestandsmerkmal des Angriffes auf die Menschenwürde.

Das Beschimpfen ist eine nach Inhalt und Form besonders herabsetzende Kundgabe der Mißachtung (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. Auflage, § 130 Rn. 11) und diese Kundgabe muß die Menschenwürde anderer angreifen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist der Begriff der Menschenwürde als ein einschränkendes Merkmal des weit gefaßten Tatbestandes des § 130 StGB zu verstehen (vgl. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 130 Rn. 12).

Insbesondere ist dabei zu beachten, daß der Angriff gegen die Menschenwürde im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG eines Teils der Bevölkerung noch nicht vorliegt, wenn der Täter Persönlichkeitsrechte einzelner Personen, z. B. deren Ehre angreift. Auch eine Beleidigung und nicht jede ausgrenzende Diskriminierung stellen einen Angriff gegen die Menschenwürde dar. Der Tatbestand setzt andererseits keinen Angriff auf das biologische Lebensrecht voraus. Es genügt wenn den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als „unterwertige Menschen“ gekennzeichnet werden.

Nunmehr ist die Textzeile „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“ nach diesen einschränkenden Kriterien des Tatbestandes § 130 Abs. 1 StGB zu prüfen:

Allein die Verwendung der Begriffe „Deutscher“ und als Gegenüberstellung „Ausländer“ sind nicht geeignet, die Menschenwürde anderer zu verletzen. Die Gegenüberstellung der Begriffe „Deutscher - Ausländer“ gibt nur das wieder, was bereits gesetzlich definiert ist.

Der Begriff des Deutschen ist im Art. 116 Abs. 1 GG vorgegeben und auch der Begriff „Ausländer“ folgt einer Legaldefinition des vormaligen Ausländergesetzes und des derzeitigen Aufenthaltsgesetzes, wonach gemäß § 2 Abs. 1 AufenthG Ausländer jeder ist, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Eine Gegenüberstellung dieser Begriffe kann einen Angriff auf ihre Menschenwürde nicht darstellen, weil der Gesetzgeber, der freilich zu keinem Zeitpunkt Begriffe benutzte oder benutzt oder in Anspruch nahm oder nimmt, um die Menschenwürde der Deutschen oder der Ausländer anzugreifen, eine solche Unterscheidung und Gegenüberstellung gesetzlich getroffen und festgelegt hat.

Allerdings ist auch der Satz „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“ nicht geeignet, die Menschenwürde eines anderen anzugreifen.

Im Bereich von strafrechtlicher Bewertung von Äußerungen ist dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Rechnung zu tragen, indem die möglichen Deutungen der Aussage zu prüfen und zu bewerten sind. Schließlich ist nach einer dem Grundrecht gerecht werdenden Abwägung eine strafbare Handlung anzunehmen, wenn eine noch denkbare, die Grundfreiheit schonende Deutungsmöglichkeit auszuschließen ist.

Alleine mit dem Inhalt des Satzes „Ausländer raus“ bzw. „Deutschland den Deutschen -Ausländer raus“, ohne weiteren äußeren Anzeichen der Bereitschaft zu Übergriffen oder Gewalttätigkeiten gegenüber ausländischen Miteinwohnern, kann nach der im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes schonenden Auslegung von Meinungsäußerungen eine politische Meinungsäußerung getätigt worden sein, die lediglich in der Bevölkerung vorhandene Vorbehalte und Ängste zum Ausdruck bringt. Sie kann weiter zum Ausdruck bringen, daß die Interessen des deutschen Staatsvolkes denen der Ausländer vorangestellt werden sollten.

Die mit dem Satz „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“ geäußerte Meinung mag eine für bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht erwünschte politische Auffassung zum Ausdruck bringen, allerdings ist aus ihr allein noch nicht erkennbar, daß damit den Ausländern ein ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und ihre Menschenwürde in Frage gestellt oder gar angegriffen wird. Die Bezeichnung „Ausländer“ in diesem Zusammenhang bringt nicht zum Ausdruck, daß der Äußerer die Ausländer als „unterwertige“ Menschen betrachtet.

Auch wenn diese Äußerung dahin verstanden werden kann, es mögen nicht so viele Ausländer in Deutschland leben, bringt sie nur eine kritische Äußerung gegenüber den vermeintlich bestehenden Umständen, ohne jedoch die Menschenwürde des einzelnen Ausländers oder der Gemeinschaft der Ausländer in Frage zu stellen oder anzugreifen.

Sonst würde angesichts der kürzlich aufgedeckten Zustände an einigen Schulen diese verkürzte Äußerung der Ängste und Vorbehalte der deutschen Bevölkerung von vornherein verboten sein und stünde unter Strafe, was angesichts der Freiheit der politischen Auseinandersetzung so nicht gemeint sein kann.

Im übrigen stellt das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechtes der Ausländer an sich auch keinen Angriff auf die Menschenwürde dar (vgl. Schönke/Schröder, a.a.O., § 130 Rn. 7 a.E.).

Daraus folgt, daß der Zeile „Deutschland den Deutschen - Ausländer raus“ ohne Hinzutreten weiterer äußerer oder innerer Anzeichen kein Angriff auf die Menschenwürde entnommen werden kann.

Diese rechtliche Würdigung steht nicht im Gegensatz zum Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28.11.2001 (abgedruckt in NJW 2002, 1440 f.), Az.: 1 Ss 52/01, wonach die aus einer größeren Personengruppe heraus gerufene Parole „Ausländer raus“ geeignet sei, zum Haß aufzustacheln und zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzufordern.

Dieser Entscheidung lagen ganz andere Umstände zugrunde:

Es ging um die Feststellung, ob die Parole „Ausländer raus“ den Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt. Hierzu führte das Brandenburgische Oberlandesgericht in der vorbenannten Entscheidung aus, daß vor dem Hintergrund der allgemein bekannten gewalttätigen Ausschreitungen gegen Ausländer in Guben die aus einer größeren Personengruppe heraus gerufene Parole „Ausländer raus“unter den gegebenen Umständen(Hervorhebung durch das Amtsgericht) der Tat dazu geeignet ist, im Hörer dieser Parole gegen die Ausländer nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Mißachtung und Feindschaft zu erzeugen oder zu steigern (Seite 4 des Urteils).

Diese Umständewaren zum einen, daß eine größere Personengruppe mit dem entsprechenden äußeren Erscheinen der rechten Szene diese Parole ausrief. Zudem wurde unter anderem die Parole „ Sieg heil“ gerufen, die auf eine nationalsozialistische Gesinnung schließen ließ. Ferner wurde diese Parole mehrfach wiederholt und schließlich fand sie während eines Aufmarsches zur nächtlichen Zeit statt.

Derartige oder ähnliche Umstände liegen hier, selbst die Richtigkeit der objektiven Beschuldigung unterstellt, nicht vor:

Der Angeschuldigte ist nicht der rechten Szene zuzurechnen. Ferner gab es keine weiteren Parolen oder sonstigen Umstände, die äußerlich und vor allem öffentlich zu erkennen gegeben hätten, der Angeschuldigte handele aus einer menschenverachtenden Gruppe und auf Menschenwürde anderer verachtende Art und Weise.

Auch die sonstigen Kriterien, die das Brandenburgische Oberlandesgericht aufstellte, sind hier nicht gegeben.

Mithin sind die in der Revisionsentscheidung des Oberlandesgerichtes festgestellten objektiven Umstände mit den hier in Anklage benannten Umständen nicht vergleichbar und die obergerichtliche Entscheidung nicht übertragbar.

Unter Beachtung des einschränkenden Merkmales der Menschenwürde und unter Abwägung der Deutungsmöglichkeiten der von dem Angeschuldigten vermeintlich mit abgespielten Textzeile ist dem Angeschuldigten mit Hilfe von objektiven Beweismitteln oder -anzeichen nicht nachzuweisen, daß er durch das vermeintliche Mitabspielen der streitigen Zeile eine eigene und besonders herabsetzende Mißachtung von Ausländern kundgetan hat und somit ihre Menschenwürde angegriffen hat.

IV.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO.

 


Freitag, 24. Mai 2024

Totalitäre Träume: Schild und Schwert

Nur obenrum anders gestaltet als das Stasi-Signet, dafür aber mit Schlüsselloch, durch das Vater Staat und Mutter EU demnächst überall reinschauen wollen: Ursula von der Leyens neuer "Demokratie-Schild".
 
So viel anders sieht er gar nicht aus, der Schild, von dem die scheidende und künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen träumt. Die 67-Jährige, bekannt für hochfliegende Pläne wie den "Green Deal" oder das billionenteure Subventionsprogramm "Next Generation EU", die sämtlich später in aller Stille versanden, hat im Wahlkampf ein neues Steckenpferd gesattelt.

Ein neues Steckenpferd

Ursula von der Leyen, schon als deutsche Familienministerin einerseits durch die Verbreitung von Fake News über vermeintlich steigende Geburtenzahlen aufgefallen, andererseits wegen ihres "Zugangserschwerungsgesetzes" zur Einschränkung des freien Internet als "Zensursula" (Der Spiegel) geschmäht, will Europa fälschungssicher machen. Und dazu rundum die Gemeinschaft einen "europäischen Demokratieschild" errichten.

Der Umriss des Schildes, den ein von ihr selbst verbreitetes Werbevideo zeigt, erinnert dabei nur von fern an den Schild von "Schild und Schwert der Partei", als die sich das Ministerium für Staatssicherheit der DDR selbst bezeichnete. Es fehlen die Farben, es fehlt der kühne Wappenschwung. Dafür aber hat von der Leyen Schild in der Mitte ein symbolisches Schlüsselloch.

Das steht für die Absicht der "glühenden Europäerin" (Deutscher Bundeswehrverband), so bald als möglich in alle Stuben und Zimmer zu schauen, europaweit und zum Wohle aller. Denn "Europa muss wehrhaft sein – gegen Angriffe aller Art", sagt die Christdemokratin, die auch im regulären Rentenalter nicht verlegen ist um neue Ideen, mit denen sich die alten totalitären Träume von der fürsorglichen Gesellschaft umsetzen lassen, in der niemand mehr selber denken muss, weil Vater Staat und Mutter EU ihm das abnehmen.

Europäischer Demokratieschild

Diesmal ist es nicht die Kinderpornografie, die dem "europäischen Demokratieschild" ins Leben verhelfen soll. Von der Leyen, die ihre ersten Erfolge im Kampf gegen das Internet feierte, als sie half, Googles Street-View-Dienst in Deutschland zu verhindern, geht mit der Zeit. deshalb sind es jetzt "Desinformation und böswillige Einmischung", die vom "Shield" erkannt werden sollen, um sie anschließend gleich rückstandsfrei zu entfernen. 

Niemand merkt etwa, keiner müsste mehr von störenden Ermittlungen von Staatsanwaltschaften erfahren, die gar kein Problem wären, wüsste niemand davon. Passende Selektoren könnten all diese Dinge als "KI-Deepfake" einordnen und weglöschen. Das würde "unsere Gesellschaften widerstandsfähiger machen", ist sich Ursula von der Leyen sicher. 

Ein Gewinnerthema

Dass das Vermeiden von Kontakt mit Lügen, Fälschungen und billiger Propaganda dazu führt, Menschen widerstandsfähiger für Einflüsterungen zu machen, steht noch aus. Doch wie sie "auf der Suche nach einem politischen Gewinnerthema für die Bundestagswahl" (Sascha Lobo) den vermeintlichen Selbstgänger "Kinderpornografie" entdecke und groß herausbrachte, kommt es auch diesmal weniger auf das Ergebnis als auf das Getöse darum. 

Wohlweislich hat Von der Leyen keine Einzelheiten zum "ehrgeizigen europäischen Projekt" ihres Schutzschildes genannt, der "sich auf die größten Bedrohungen durch ausländische Einmischung und Manipulation konzentrieren" soll. Klar ist nur, es wird wiedermal "eine eigene Struktur" geben, die "das nötige Fachwissen bündelt" und "bestehende nationale Agenturen vernetzt und koordiniert", bis keine Maus aus schädlichem ausländischen Inhalt mehr reinkommt.

Das Ohne-Spitzenkandidat-Prinzip: Die Wahl, die keine ist

Ehrliche Haut: Ursula von der Leyen versucht diesmal nicht einmal mehr, sich als wählbare Spitzenkandidatin auf dem Wahlzettel bei den Bürgern anzubiedern.

Mit dem kleinen, großen Martin Schulz feierte das Spitzenkandidaten-Prinzip der EU ein fröhliches Fest der Demokratie. Endlich wurde Europas Verwaltung bürgernah, es gab Politbürokraten auf offener Bühne zu erleben, wie sie ihre angelernten Rollen spielten und versuchten, aufgeschminktes Bürgermeister-Charisma in einen Karriereturbo zu verwandeln. Die Idee der europäischen  Staatenlenker, aus dem Zettelfalten bei der störrisch als "Europa-Wahl" bezeichneten Abstimmung des kleineren Teils Europas über die Männer und Frauen, die ihr Auskommen in Straßburg und Brüssel finden sollen, hatte sich ausgezahlt.

Akzeptiert werden nur echte Spitzenkandidaten

Schulz verlor, doch die Gemeinschaft gewann, und nicht nur einmal. Nachdem das Europäische Parlament ein für allemal und kategorisch klargestellt hatte, dass es nur Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten akzeptieren werde, "die als Spitzenkandidaten ihrer Parteien in den Europawahlkampf gezogen sind", war der siegreiche Deutsche Manfred Weber schon beinahe Chef in Brüssel. Erst in einer nächtlichen Notoperation, bei der Angela Merkel und Emmanuel Macron die Wertegemeinschaft durch einen kühnen Schnitt quer durchs Personaltableau retten mussten, beförderte der Christdemokraten zurück ins Glied. 

Ursula von der Leyen übernahm. Das EU-Parlament knickte ein. Im Sinne der Sache sollte es nun so sein. Und so wird es nun auch bleiben: Um sich eine zweite Amtszeit zu sichern, von der Leyen ist erst 65 Jahre alt, hat sich die Kommissionspräsidentin zwar den Titel "Spitzenkandidatin" verleihen lassen. Doch sie wird auf keinem Wahlzettel stehen und nirgendwo kandidieren, nicht in Deutschland und auch nicht in einem anderen Mitgliedsstaat, etwa an ihrem Wohnort in Brüssel. Die Frau aus altem hannoverschem Demokratieadel ist damit die erste europäische Politikerin, die sich um ein Amt bewirbt, ohne sich um das Amt zu bewerben. Und die den Ausgang einer Wahl, bei der sie sich den Wählern gezielt nicht stellt, als Vertrauensbeweis der Menschen in ihre bisherige Arbeit anführen wird.   

Therapie gegen Entfremdung

Überall dort, wo das "Spitzenkandidatenprinzip" vor fünf Jahren noch als Therapie gegen die Entfremdung zwischen dem um sich selbst reisenden Raumschiff Brüssel und den von immer neuen Richtlinien geknechteten EU-Europäern galt, taucht nun das Adjektiv "umstritten" als Beschreibung des wahren Charakters der Methode mit den Spitzenkandidaten als Gesicht der Wahlkampagne ihrer Parteien auf. Letztlich sei das Ganze nur eine spleenige "deutsche Idee" (Tagesschau) gewesen, ein Firlefanz, der wegkann, weil die künftige Kommissionspräsidentin eben gar nicht zur Wahl stehen muss, um wie immer im Hinterzimmer gewählt zu werden.

Das war schon immer so, das wurde nur einigermaßen umsichtig bemäntelt durch einen langwierigen Verhandlungsprozess innerhalb der Runde der 27 EU-Staatschefs, an dessen Ende sich die bedeutsameren Mitgliedsstaaten auf ein Paket einigten: Du bekommt den Posten für deinen Mann, ich bekomme diesen für meinen. Das EU-Parlament, das den Entscheidungsprozess deutlich weniger beeinflusst als ein Blinkerhebel im Auto die Stellung der Kurvenlage, kassierte sein Akzeptanzultimatum stillschweigend ein und stimmte zu.

Für Ursula von der Leyen ein klares Signal, dass niemand mehr auch nur so tun muss, als ob. Das neue Ohne-Spitzenkandidat-Prinzip sieht nur noch vor, dass sie den Titel honoris causa trägt, ohne zu sein, was der Name sagt. Der Spitzenplatz auf der Kandidatenliste ihrer CDU bleibt ja nicht leer, sie steht dort trotzdem, nur nicht wirklich, sie kandidiert, ohne zu kandidieren, bei einer Wahl, bei der sie niemand wählen kann. Das ist ohne Zweifel ein bedeutsamer Fortschritt beim Ausbau der Bürgernähe der Union.

Donnerstag, 23. Mai 2024

Gespaltene Gemeinschaft: Wie die EU mit vielen Stimmen schweigt

Aufstand der ewigen Opfer: Seit es Palästinenser gibt, haben sie es besonders schwer.

Josep Borrell wusste längst Bescheid. Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik der EU ließ die Katze schon vor Wochen aus dem Sack. "Mehrere Länder werden den palästinensischen Staat am 21. Mai anerkennen", verkündete der Spanier, was ihm der spanische Außenminister José Manuel Albares verraten hatte. Nun wechselt auch noch Irland auf die Seite der EU-Staaten, die im zur Hälfte von der Hamas kontrollierten Palästinensergebiet ein reguläres Völkerrechtssubjekt erkennen.  

Alle für Anerkennung

Zuvor hatten Tschechien und die Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Polen und Schweden sich entschlossen, nicht mehr auf eine gemeinsame Lösung der 27 Wertepartner zu warten. Sondern im Alleingang, einer nach dem anderen, auf ein Angebot des EU-Parlaments vom Dezember 2014 einzugehen, das damals erklärt hatte, die Anerkennung durch Mitgliedsstaaten "in Verbindung mit fortgesetzten Friedensverhandlungen" zu unterstützen.

Damit steht es neuerdings 19:8 und die EU zeigt sich einmal mehr als tief gespaltene Gemeinschaft. Die deutsche Regierung versicherte sofort, dass sie nicht plane, dem Lager der Anerkenner beizutreten. Man setze auf "diplomatisches Geschick und viel Zeit". Die EU-Kommission, unfähig, ihren Laden zusammenzuhalten, kommentierte der Coup der Spanier und Iren nicht. Josep Borrell, der sich am liebsten als "Außenminister" (Bundeszentrale für politische Bildung) bezeichnen lässt, schwieg. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte noch weniger.

Jeder Satz ist falsch


Jeder Satz könnte nur falsch sein. Und die Geschichte zeigt: Eine EU kann mit vielen Stimmen sprechen, ohne etwas zu sagen. Als eine Fraktion aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Großbritannien, Österreich, Schweden, Griechenland und Dänemark sich vor fünf Jahren nach den Parlamentswahlen in Venezuela entschloss, den unterlegenen Oppositionskandidaten Juan Guaidó als neuen Präsidenten anzuerkennen, folgten die übrigen EU-Staaten nicht, obwohl auch das nicht zuständige EU-Parlament sich für Guaidó ausgeprochen hatte

Nicolás Maduro blieb an der Macht. Die EU erkannte dem Kurzzeitpräsidenten schließlich die Anerkennung wieder ab. Auch die Bundesregierung knickte ein und entzog ihrem Mann in Caracas die Unterstützung, allerdings deutlich leiser, als sie ihn zuvor zum legitimen Präsidenten gemacht hatte. Die Blamage konnte so auf die übliche Weise in Grenzen gehalten werden: Man spricht nicht mehr über seine schiefgegangenen Heldentaten.

Vergessene Heldentaten

Mag sein, dass die Erinnerung an die sogenannte Venezuela-Pleite die Bundesregierung davon abhält, auf die starken Stimmen im eigenen Lager zu hören, die als Belohnung der - in der EU seit kurzem verbotenen - Hamas für die Massaker vom 7. Oktober eine Anerkennung der Mörderbande als Regierung eines legitimen Landes fordern. Der Sozialismus-Influencer Ralf Stegner hat sich für die Idee starkgemacht, Israel fallen zu lassen. Seine Genossin Isabel Cademartori, Enkelin eines chilenischen Kommunisten, hat auf die stets "offene Haltung" der deutschen Sozialdemokratie in Fragen der Moral hingewiesen: "Die Anerkennung Palästinas kann ein wichtiger erster Schritt Richtung einer dauerhaften politischen Lösung des Nahostkonflikts sein".

Es wäre nicht mehr als eine Rückkehr zum Status Quo, den die Übernahme der Gebiete der ehemaligen DDR durch den Geltungsbereich des Grundgesetzes im Herbst 1990 beendet hatte. Die DDR, ebenso wie die Linke im Westen fasziniert vom arabischen Traum einer Vernichtung aller Juden, hatte die demonstrativ "Staat Palästina" (Daulat Filasṭīn) genannte Fiktion bereits im November 1988 anerkannt. Nicht ohne Stolz, denn nicht zuletzt die DDR hatte Terrorgruppen wie den Schwarzen September mit Waffen versorgt und verletzte Kämpfer aufopferungsvoll für neue Einsätze und Anschläge gesund gepflegt.

Nebbich, denn das größere Deutschland bestimmte. Die Phalanx der Freunde des palästinensischen Aufstandes sahen die im ehemaligen britischen Mandatsgebiet lebenden Araber mittlerweile als von Israel kolonisiertes Volk, dem volle Soli zu gelten hat, so lange es mit Bomben, Morden und Entführungen um seine Anerkennung als ganz normales Land unter allen anderen kämpft. Der Schatten jener anderen Vergangenheit aber, von Angela Merkel schließlich zur "Staatsräson" ausgerufen, hinderte bisher sämtliche Bundesregierungen daran, aus den eigenen Überzeugungen symbolische Entscheidungen zu machen. 

Staatsempfang für Massenmörder 

Man freute sich mit dem Massenmörder Jassir Arafat über dessen Erfolge. Man vermied es, die Hamas wegen ihrer offen bekundeten Absichten zur Vernichtung aller Juden und der ständigen Raketenangriffe auf Israel als Terrororganisation einzustufen, etwa vergleichbar der "Gruppe Reuß". Und man empfing seinen diktatorisch herrschenden Nachfolger Mahmud Abbas wie einen Staatschef, der dann auf offener Bühne in Gegenwart des verschreckt schweigenden deutschen Bundeskanzlers von einem "Holocaust" an den Palästinensern schwadronieren durfte. 

Die "volle Solidarität" mit Israel, sie ist in Europa auch eine volle Solidarität mit den Palästinensern, die, seit es sie gibt, mehr zu leiden haben als jedes andere Volk, das sich ganz und gar von Hilfsleistungen der Weltgemeinschaft ernährt, kleidet und mit Waffen ausrüstet. Mag die EU auch gespalten wirken in ihrer Position zur Frage der Anerkennung eines Staates Palästina, nur weil der weder der staatlichen Aufgabe nachkommt, die Freiheit der Einzelnen zu schützen noch dem Gemeinwohl dienende Interessen verfolgt, so ist das doch Basis der Grundlage der außenpolitischen Erfolge der Gemeinschaft. Wer immer auch kommt, sie ist schon da.


Deutschlandfeiern im ZDF: Ein bisschen Schwund ist immer

Beim ZDF ist Deutschland ein sehr junger Staat, besiedelt von den Nachfahren jener 77 Männer und Frauen, die am 23. Mai 1949 mit ihrem Raumschiff im heutigen Frankfurt am Main landeten.

Es ist ein ganz großer Test, den das ehemalige Zweite direkt aus den Labors seiner Meisterwerkstatt für mediale Manipulation (MMM) hat liefern lassen. "75 Jahre Deutschland" heißt die Sendung, mit der Gemeinsinnsender an den großen Tag erinnern will, an dem die Bundesrepublik gegründet wurde. "Und die DDR", was schon Schwierigkeiten aufwirft, denn die kann nicht gefeiert, sondern allenfalls als Fußnote erwähnt werden.  

Vier Jahre wegradiert

Der Test aber ist ein anderer: "Was wissen die Menschen von unserer Geschichte?", fragt Moderator Mirko Drotschmann. Und: Wird irgendjemandem auffallen, dass "75 Jahre Deutschland" nicht nur die Jahre unter Hitler, sondern auch die Weimarer Republik und das Kaiserreich seit 1871 ausspart und zudem die vier Jahre nach Kriegsende 1945 wegradiert, als hätten die Mütter und Väter des späteren Grundgesetzes mit ihrem Parlamentarischen Rat auf dem Mond getagt, ehe sie schließlich, Pläne und Bürger für das künftige Deutschland im Gepäck, im Mai 1949 auf der Erde landeten und die Gegend zwischen Rhein und Elbe in Beschlag nahmen.

Natürlich. Es gehört zur deutschen Erinnerungskultur, sich nicht oder doch nur an ausgewählte Helden- und Schandtaten erinnern zu wollen. Als der Nationalstaat der Deutschen vor vier Jahren seinen 150. Geburtstag feierte, blieben die Elogen aus. Zwar ist auch die Bundesrepublik bis heute rechtsidentisch mit dem Staat, zu dessen Kaiser sich der preußische König Wilhelm I. im Spiegelsaal von Versailles ausrufen hatte lassen. Auch gelten bis hierzulande bis heute  Gesetze aus dem 3. Reich und weiter zurück. Das Bürgerliche Gesetzbuch etwa stammt aus dem Jahr 1896, eine Hinterlassenschaft eines Despoten, die alles regelt, was im Land läuft und wie. 

Es gibt keine frühen Jahre

Doch gefeiert wurde damals nicht. Kein Bundestag erinnerte, keine Welle von "Damals war's"-Filmchen erinnerte die Nation an ihre frühen Jahre. Nur die "Welt" fragte sich, "was vom Kaiserreich heute noch in Deutschland steckt". Und der Deutschlandfunk hatte einen Historiker gefunden, der ein gewisses Nachbeben zu fühlen meinte. Davon abgesehen hatte sich das ehemalige Kaiserreich seiner Gründungsgeschichte weitgehend entledigt. Wer heute bei Google "Gründung Deutschland" eingibt, bekommt eine nicht nur Historiker überraschende Auskunft: Danach wurde die Bundesrepublik tatsächlich erst am 23. Mai 1949 aus der Taufe gehoben.

Wie frisch gefallener Schnee

Ein "Staat wie frisch gefallener Schnee", moralisch unbelastet, sauber geleckt von allen Blutspuren. Die "75 Jahre Deutschland" gleichen auf bemerkenswerte Weise den Erinnerungen der EU an die 75 Jahre Frieden, die geschaffen zu haben sich die Kommission und die Staatenlenker immer wieder selbst gratulieren. Ein Zeitraum, der entsteht, indem alles Störende ausgekehrt wird. 

Selbst die Meisterwerkstatt für mediale Manipulation, mit der das ZDF beispielgebend für eine Art Belehrungsjournalismus geworden ist, der eigene Fakten durch Verkürzung produziert, hätte mit dieser Säuberungsmethode quer durch die Geschichte des deutschen Nationalstaates zu viel zu tun gehabt. Kurzerhand wurde deshalb alles abgeschnitten, was vor jenem Tag der Ankunft der Frauen und Männer mit der Gesetzestafel namens Grundgesetz im Arm lag: Kein Kaiserreich mehr, kein Weimar, kein Hitler. Auch Preußen, die Keimzelle des deutschen Nationalismus, existiert nicht mehr. Ganz so, wie Claudia Roth und Annalena Baerbock es sich gewünscht haben.

Ein sehr, sehr junger Staat

Der "große Test" (ZDF) geht damit gut aus. Deutschland ist lieb und nett und gänzlich unproblematisch. Es ist ein im Vergleich zu anderen Nationen sehr junger Staat ohne aufregende Vorgeschichte. Die Menschen, die ihn heute besiedeln, sind die Nachfahren jener 77 Männer und Frauen, die am 23. Mai 1949 mit ihrem Raumschiff im heutigen Frankfurt am Main landeten und die Worte verkündeten, die seitdem gelten.

Mittwoch, 22. Mai 2024

1.000 Euro Mindestlohn: Weg mit der Angst vor dem großen Wurf!

So könnte die ehemalige Arbeiterpartei SPD in den Wahlkampf ziehen, wenn sie den Mut für einen großen Wurf findet.


Geht es nach dem Weg mit dem führendsten deutschen Ökonomen, wird es wieder am Ende wieder alles in ganz kleines Karo gekleidet. Es wird keine Lösung geben, nicht für den Fachkräftemangel, die Attraktivität des Standorts und auch nicht für die offene Rentenfrage. Das Wohlstandsniveau wird weiter sinken, die Staatskasse kränkeln und es drohen immer härter werdende Verteilungskämpfe um die Brosamen, die in Zukunft nicht mehr so reichlich vom Tisch des Staates fallen werden.  

Kleinliche Diskussion um Cents

Doch auch wenn diese Entwicklung absehbar ist: Marcel Fratzscher schaffte es in einem Diskussionsbeitrag im "Tagesspiegel", sein Bemühen um den Erhalt des Status Quo als Aufruf "gegen die ideologischen Scheuklappen!" zu verkaufen. 

Svenja Pranlt will mehr.
Svenja Prantl will mehr.

PPQ-Kommunistin Svenja Prantl entgegnet dem Forscher ganz entschieden: 15 Euro sind ein Hohn, mit einem solchen Almosen darf sich die hart arbeitende Mitte nicht abspeisen lassen.

Es wird wie immer als Streit inszeniert. Hier die neue Linke mit dem Wunsch nach einem Mindestlohn von 14 Euro, dort Forderung von Bundeskanzler Scholz und anderen nach einem Mindestlohn von 15 Euro, daneben die widerstrebende Opposition im Kabinett. Den einen springt dieser Wissenschaftlernde bei, den anderen jener. Mit Marcel Fratzscher hat sich nun der bedeutendste Vordenker einer Ökonomie des Gebens und Nehmens auf die Seite derer gestellt, die sagen, dass es nicht reicht, wenig zu geben, weil mehr immer besser ist.

Fratzscher bedient sich dabei einer perfiden Methode: Indem er "gute Argumente" gegen einen politisch von oben verordneten Mindestlohn von 15 Euro anführt, dann aber "noch bessere Argumente" für eine Lohngestaltung durch das Bundeskabinett nennt, schließt er geschickt alle Alternativen zu einer Erhöhung des Mindestlohnes über die insgeheim bereits beschlossene Grenze von 15 Euro aus.

Armutszeugnis nach drei Jahren

Ein Armutszeugnis. Drei lange Jahre schon ist es her, dass Bundeskanzlerkandidat Olaf Scholz im Wahlkampf das Versprechen plakatieren ließ, den Mindestlohn auf zwölf Euro zu erhöhen. Das ist mittlerweile geschehen, doch selbst wenn die Erhöhung auf 15 Euro schnell käme, entspräche sie doch nur einem Zuwachs um gerade mal ein Viertel in drei Jahren. Kaum mehr als acht Prozent Zuwachs im Jahr.

Schäbig! Die Lebensmittelpreise sind gestiegen, die Strompreise noch nicht gefallen. Höchste Zeit, etwas zu wagen, um die Lebensverhältnisse von Millionen wirklich zu verbessern und - ganz nebenbei, die Attraktivität des Standorts auf ein neues Level zu heben, die Rentenkassen zukunftsfest zu machen und dem Finanzminister die Sorgen um die Finanzierbarkeit der großen Transformation zu nehmen. Fakt ist, dass die Preise in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich um 20 Prozent gestiegen sind, die Löhne jedoch nur um 15 Prozent: Das liegt natürlich am Mindestlohn, der als Lokomotive der Gehaltsgesellschaft gilt, weil jede Erhöhung hier alle anderen Einkommen hochzieht.

Europa-Lohn verpufft

Hubertus Heil hatte das schon vor Jahren mit einer Europalohn-Initiative ändern wollen, um die EU ein weiteres Stückchen gerechter zu machen. Ungeachtet der Tatsache, dass das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Deutschland viermal höher liege als in Rumänien, strebte der SPD-Arbeitsminister einen europäischen Einheitslohn an. Gleiche Mindestlöhne europaweit seien der richtige Schritt, um die in  den meisten Mitgliedsländern der Europäischen Union schon lange existierenden Mindestlöhne gerechter zu machen. Derzeit liegen die jeweiligen national vorgeschriebenen Untergrenzen zum Teil weit auseinander. Rumänen haben nur Anspruch auf 2,50 Euro die Stunde, Polen müssen mit 2,85 zufrieden sein und Griechen erhalten auch nur 3,39 Euro. 

Deutschland könne nicht gerecht werden, mahnte Hubertus Heil, wenn nicht alle ein festgeschriebenes Recht auf denselben Betrag hätten. Wenn Luxemburg Arbeitgeber verpflichte, 11,55 Euro zu zahlen, Frankreich 9,88 und Deutschland auch nur über zehn Euro als Mindeststundenlohn zu zahlen, könne es zu Ausweichbewegungen über die Ländergrenzen hinweg kommen.

Alle sollen profitieren


Der Europa-Lohn, der für alle Staaten in der EU verbindlich ist, sollte das ändern. Zur Begründung seiner Initiative für eine europäische Lösung sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Deutschland habe enorm von der ökonomischen Einigung Europas enorm profitiert: Die Reallöhne stagnierten seinerzeit schon über mehr als zehn Jahre hinweg, der Billiglohnsektor wuchs - nun sei es Zeit, so Heil, dass auch andere Staaten die Früchte ernten, die gewerkschaftliche Lohnzurückhaltung, künstlich niedrig gehaltene Zinsen und ausbleibende Investitionen in die Infrastruktur deutschlandweit gesät hätten. 

Heil wollte eine Reform von oben, ein politisches Primat, das "gleiche soziale Mindeststandards in den Mitgliedsländern" einführt, so dass der rumänische Bauarbeiter auch bei einem Einsatz in Timisoara mindestens den deutschen Mindestlohn verlangen kann. Das Unterfangen scheiterte wie so viele andere Versuche, Europa noch einheitlicher zu gestalten. Stattdessen gelang es aber immerhin, den deutschen Mindeststundensatz an der eigentlich zuständigen Mindestlohnkommission vorbei regelmäßig kräftig hochzuziehen. 

Aber ist das genug? Immer noch steigt die Armut deutlich schneller als die Einkommen, immer noch gelten nach amtlichen Statistiken 14,2 Millionen in Deutschland als arm oder armutsgefährdet, ein neuer Begriff, der in der Wohlfahrtsindustrie als wichtigste Innovation der zurückliegenden 25 Jahre gilt. Mit der Erfindung des neuen Begriffes ließ sich die Schreckensbilanz wachsender Verelendung in den zurückliegenden Jahren trotz steigender Mindestlöhne fortlaufend erhöhen. 

Rechne man Personen, die Sozialtransfers wie beispielsweise Hartz IV oder Kindergeld erhielten, lobte die "Tagesschau", verdoppele sich das Armutsrisiko. Das bedeute, dass jeder vierte Deutsche arm oder armutsgefährdet sei. Das seien mehr als 20 Millionen Menschen.“ Jeder vierte Deutsche sei damit arm oder armutsgefährdet. 2009 waren es noch 12,5 Millionen Betroffene, damals gab es nocb gar ekinen Mindestlohn. Seit er bei 12,41 Euro liegt, konnte die Zahl fast verdopppelt werden.

Die Lokomotive der Lohnentwicklung

Die Zahlen der jüngsten Vergangenheit zeigen allerdings, dass offenbar viel zu zaghaft erhöht wurde - und, das sagen die Statistiken, - auch ein erneutes Anziehen der Mindestlohnhöhe auf 15 Euro daran nichts ändern würde. Der Sprung ist zu klein, als dass er wirklich breit in die Gesellschaft und die Wirtschaft hineinwirken könnte. Richtig wäre eine kräftige Erhöhung, nicht um Cents oder ein paar Euro, sondern ein großer Wurf, ein Schluck nicht aus dem Becher, sondern aus der Kanne: Stiege der Mindestlohn beispielsweise ab 1. Juli auf 1.000 Euro, würden die erhofften Wirkungen beim Wohlstandsgewinn noch vor Beginn der großen Ferien eintreten. Und spätestens Mitte Herbst hätte sich Deutschland komplett entlang eines neuen Wohlstandsgefühls geordnet.

Die Wirtschaft und der Sozialstaat wären zwei große Gewinner einer solchen Erhöhung des Mindestlohns, neben den Menschen draußen im Lande. Nicht nur, dass der seit Einführung des Euro aufgetretene reale Verlust der Kaufkraft der Löhne um 45 Prozent sofort komplett ausgeglichen würde. Nein, hinzu kommt, dass die Inflation für Menschen mit geringen Löhnen und Einkommen plötzlich vollkommen bedeutungslos würde. Energie, Lebensmittel und Mieten ließen sich aus einem Monatslohn von 140.000 Euro für eine 34-Stunden-Woche brutto komplikationslos zahlen.

Lohnbeben durch alle Branchen

Niemand müsste mehr den Gürtel enger schnallen, denn das Lohnbeben würde sich quer durch alle Branchen fortsetzen. Tarifautonomie? Gern doch, aber erst nach der Setzung eines staatlichen Mindestlohnes, an dem sich alle orientieren können. Beschäftigte, die in den vergangenen fünf Jahren durchgehend den Mindestlohn erhalten haben, stünden nicht mehr am Ende der Lohnpyramide, sondern sehr viel weiter oben, sobald die politisch erzwungene Erhöhung des Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf 1.000 Euro ab Mitte 2024 wirksam würde. Eilig würden alle Branchen nachziehen, Experten prognostizieren, dass die Durchschnittslöhne und -gehälter im Land binnen weniger Monate auf Beträge steigen, die sich bei 2.000 bis 3.000 Euro Stundenlohn im Durchschnitt einpendeln. 

Der Wohlstandsgewinn wäre immens, ausländische Fachkräfte würden Schlange an den grenzen stehen und der Ärger mit dem Lohnabstand zum Bürgergeld, er würde sich schlagartig in Luft auflösen, weil die Attraktivität von Arbeit verglichen mit dem Müßiggang auf Steuerzahlerkosten förmlich explodieren würde. Es wäre die wichtigste sozialpolitische Maßnahme in Deutschland seit der Einführung der Sozialversicherungen im Kaiserreich. 

Glutkern eines Wohlstandssprungs

Zwar profitierten nur knapp zehn Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt vom Mindestlohn. Doch weil der Niedriglohnsektor nach wie vor 16 Prozent aller Arbeitskräfte bindet, kann er mit einer zielgerichteten Politisierung der Höhe des Mindestlohns und einer als "Vorschläge" verbrämten Einmischung in die Tarifautonomie zum Glutkern eines neuen gesellschaftlichen Gleichgewichts auf höherem Lohnniveau werden.

Wichtig wäre dazu allerdings, die kleinlichen Vorschläge des Bundeskanzlers ebenso wie die Knauserei eines Marcel Fratzscher vom Tisch zu fegen. Soll der Mindestlohn dazu beitragen, dass Arbeit sich wieder lohnt, dann hilft es wenig, Armutslöhne hinter den galoppierenden Preisen hinterherzujagen. Nein, wichtig wäre, dass die Politik mit ihrer Einmischung in die Empfehlungen der unabhängigen Mindestlohnkommission wirklich einen großen Wurf bewirkt, der Wohlstand neu denkt und Basis wird für eine dynamische Wirtschaft für eine gerechte Gesellschaft.

Die wohlfeilen Ratschläge eines Marcel Fratzscher helfen dabei wenig, weil sie festkleben am Gedanken einer Austerität, die noch niemals jemandem geholfen hat, reich zu werden.

Rasse im Grundgesetz: Da ist sie aber immer noch

Rasse im Grundgesetz: Da ist sie aber immer noch
Wissenschaftlich ist Rasse nur im Tierreich nachweisbar - und im Grundgesetz.

Das Grundgesetz wird bald 75 Jahre alt. Fast ebenso lange warten die Angehörigen verschiedener Ethnien und Glaubensbekenntnisse nun schon darauf, dass die Verfassung von den überkommenen Rudimenten eines rassistischen Blicks auf die Welt gesäubert wird. Doch nach einer Phase der Orientierungslosigkeit scheint sich die Bundespolitik entschlossen zu haben, auch den rein symbolischen Kampf gegen die Schrecken der Vergangenheit und die erdrückende Last der Geschichte in aller Stimme aufzugeben.  

Doppelt so dick

Zum 75. Geburtstag des Werkes vom 1949 ist das Grundgesetz zwar doppelt so dick wie am Tag seines Inkrafttretens. Doch trotz Dutzender Änderungen des ursprünglichen Textes enthält das Regelwerk bis heute spaltende, fragwürdige und ewiggestrige Begriffe. 

Die "Rasse" etwa begleitet die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik nun schon seit 75 Jahren. Die Mütter und Väter der häufig respektlos als GG abgekürzten faktischen Verfassung hatten den Begriff seinerzeit in bester Absicht aufgenommen. 

Gefangen in Geist und im Denken ihrer Zeit benutzten sie es, um gleich ganz vorn in Artikel 3, Abs. 3 klarzustellen: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden".  Eine mutige Absicht, gründete der Gedanke vom deutschen Volk bis dahin doch auf der Idee eines homogenen Volkskörpers, in dem sogenanntes "deutsches Blut" floss.

Fake News im Grundgesetz

Dass die Wissenschaft die Existenz von Rassen schon 20 Jahre später ins Reich der Märchen, Sagen und Fake News verweisen würde, weil Rassen ausschließlich in der Tierwelt nachgewiesen werden können, ahnten die 77 Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht. Nach bestem Wissen und Gewissen fügten sie die "Rasse" als Merkmal für verbotene Diskriminierung in das Papier ein, das bis heute als verfassungs- und staatsrechtliche Basis des Gemeinwesens gilt. Alle späteren Bemühungen, den Begriff zu beseitigen, der etwas bezeichnet, das es nicht gibt, und damit erst tut, was er verhindern soll, scheiterten kläglich. 

Dass das Wort in fragwürdigen Biologie- und Schulbüchern  auftaucht, wie das damals noch aufrüttelnd aktive "Netzwerk Rassismus an Schulen" (Neras) schon vor einem ganzen Jahrzehnt in einem offenen Brief an den Bundestag anprangerte, vermochte die Abgeordnetinnen und Abgeordneten nicht umzustimmen. Rassismus lasse sich nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff beibehalten werde, kritisierte etwa das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Ärger mit dem R-Wort

Doch auch das Votum einer eigens eingesetzten Expertenkommission, die sich mehrheitlich für die Streichung des R-Wortes aus dem Grundgesetz aussprach, blieb folgenlos. So dass der Rasse-Begriff bis heute in Artikel 3 steht, obwohl er "nicht mit den real existierenden, gleichwertigen, biogenetisch adaptierten geografischen Varietäten des Homo sapiens begründet werden" kann.

Dem Ruf des Grundgesetzes aber hat sein Inhalt nicht geschadet. Von der angesichts der globalen Realität bis heute unverständlichen Eingangsbehauptung, dass "die Würde des Menschen unantastbar" sei, über den Verweis auf die Existenz von "Rassen", die von der Wissenschaft längst widerlegt ist, zeigt sich das GG in den Glückwunschschreiben der Leitmedien als Dokument auf der Höhe der Zeit.  

Vokabel mit herabsetzendem Klang

Biologisch, darüber sind sich Wissenschaftlernde immer noch einig, gibt es keine unterschiedlichen, abgrenzbaren Menschenrassen. Im "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland", anfangs ein umstrittener Name, heute eine eingeführte Marke, ist die "Vokabel mit dem herabsetzenden Klang" (Süddeutsche Zeitung) weiterhin daheim, auch wenn sie weit mehr als jede Mohren-Apotheke rassistische Inhalte hoffähig macht. 

Eine Streichung sei "juristisch zu kompliziert", hat die Bundesregierung bei der Beerdigung ihrer Reformbemühungen bekanntgegeben. Auch der Bundesworthülsenfabrik in Berlin (BWHF) war es bis dahin nicht gelungen, einen unverfänglichen Ersatzbegriff zu finden, der "das gleiche Schutzniveau garantiert".