Mittwoch, 9. April 2008

Kriminalfälle ohne Beispiel

Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die ums Wohl des Volkes stets besorgte Bundesregierung kürzlich offenbar ein neues Gesetz erlassen, das den Abschluß von Verträgen über Internetzugänge nur noch bei nachgewiesenem Besitz eines Computers zulässt. Zwei junge Männer in Bielefeld wussten davon anscheinend noch nichts - denn sie verkauften einem 78 Jahre alten Mann nach einem enthüllenden Bericht der einzigen amtlichen deutschen Nachrichtenagentur dpa "ein Telefonpaket samt Internet-Flatrate". Obwohl der Mann, so klagt dpa an, gar keinen Computer hatte, um den Anschluß zu benutzen.

Den hätte er sich zwar kaufen können, aber schließlich ist der Mann 78, da ist das nicht mehr gestattet, vor allem nicht in Bielefeld, das bekanntermaßen gar nicht wirklich existiert.

Wegen der Schadensumme von 30 Euro monatlich, die der Mann für Internetzugang und kostenlose Festnetztelefonate bezahlen soll, liegt nach Ansicht der Polizei ein Kapitalverbrechen schlimmsten Ausmaßes vor, vergleichbar nur mit dem gewissenlos und gewiß bald auch verbotenen Verkauf eines Kleides an einen Mann oder dem Verkauf von Kondomen an eine Frau.

Beide Täter, die das höchste dpa-Gericht in einer deutschlandweit gern zitierten Kurzmeldung schon mal fluffig "Betrüger" nennt, wurden festgenommen. Sie erwartet, da sind wir sicher, eine langjährige Haftstrafe, Aberkennung aller bürgerlichen Ehrenrechte und anschließende Sicherungsverwahrung. In Bielefeld.

2 Kommentare:

Eisenschwein hat gesagt…

meiner frau hätten die betrüger fast ein auto verkauft, obwohl sie gar keinen führerschein hat.

binladenhüter hat gesagt…

schweinebande, wie man hier in mitteldeutschland sagt. oder auch bakaludengesindel. aber das ist inzwischen sicher verboten, wer es trotzdem sagt, muss seinen nächsten geburtstag mit handgezählten zwei gästen feiern und alle geschenke bei brot für die welt abgeben