Dienstag, 4. August 2009

Kinderpono mit Polizeikellen-Jurk

Thomas Jurk, als beherzter Polizeikellen-Rowdy bekannt gewordener Wirtschaftsminister von Sachsen, ist ein Steher. Mit seinem Bekenntnis, dass ihm das Grundgesetz egal sei, wenn er es mit einem Verfassungsbruch "Pädophilen unmöglich machen" könne, "kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen" eröffnete der Sozialdemokrat den Kampf der SPD Sachsen um die Fünf-Prozent-Hürde ein, zog sich aber gleichzeitig den Zorn der sozialdemokratischen Restgemeinde zu. Auf Abgeordnetenwatch verfeinert Jurk nun seine Argumentation.

Seine Aussage sei "aus dem Zusammenhang heraus genommen", behauptet er, und lügt in seine im Freie Presse-Chat geschriebene Antwort erstmal noch ein "Wenn Sie Recht hätten" hinein. "Wenn Sie Recht hätten", habe er gesagt, behauptet er mit der Dreistigkeit, zu der nur große Dummheit fähig ist, "wenn Sie Recht hätten und und wir gegen das Grundgesetz verstoßen". Thomas Jurk weiß nicht, dass seine Original-Antwort weiter im Netz recherchierbar ist. Er weiß nicht, dass alle wissen werden, dass er nicht nur ein Verfassungsfeind ist, sondern auch noch ein Verfassungsfeind, der das Volk belügt, indem er im Nachhinein zu begradigen sucht, was er gesagt hat, weil selbst er den Sturm der Empörung nicht übersehen kann, der durchs Internet fegt.

Er sei nur bereit, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, wenn er glaube, nicht zu wissen, dass er gegen das Grundgesetz verstoße. Andere könnten natürlich anderer Ansicht sein, so Jurk, er "glaube" das aber nicht.

Auf den Vorhalt, das Zugangserschwerungsgesetz, als dessen Verfechter er sich geoutet hatte, verstoße gegen die verfassung, habe er deshalb geantwortet: "Wenn Sie denn Recht hätten und wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderponografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen" (Tippfehler im Original), "dann nehme ich das in Kauf."

Warum jemand "Kinderponografie" aus dem Netz "herunterladen" sollte, statt sie sich einfach im Netz anzuschauen, verrät Thomas Jurk nicht. Doch er "persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderponografie", (Tippfehler im Original) "das Leben schwerer machen". Wenn deshalb irgendwo auf der Welt "nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern missbraucht wird", habe die Aktion das gelohnt.

Der Mann ist Politiker und deshalb, so sagt er, "selbstverständlich der Auffassung, dass die Internetsperren rechtskonform sind". Andererseits sei er "selbstverständlich bin ich nicht gegen die Abschaffung der Verfassung oder für den Verfassungsbruch".

Wenn allerdings andererseits, so dürfen wir hier beim Verfassungsschutzblog PPQ ergänzen, auch "nur ein Kind nicht zu pornografischen Bildern missbraucht wird" wäre es um die Verfassung schon nicht mehr schade.

Falls die Freie Presse den Chat aus technischen Gründen vom Netz nehmen muss - hier steht er weiter: PPQ-Blog.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ohne jetzt Krümel kacken zu wollen: Technisch gesehen hat er recht - wenn man sich was auch immer im Netz ansieht, dann lädt man es dazu als Datei herunter. Nur in ein temporäres Verzeichnis und, wie der Name sagt, auch nur zeitweilig, aber man tut es.
Und wenn man erst mmal etwas in einem Temp-Verzeichnis hat, kann man es auch an andee Orte der lokalen Festplatte kopieren und dort speichern.

binladenhüter hat gesagt…

technisch gesehen hast du natürlich recht. ich glaube aber nicht, dass er das meint.

Anonym hat gesagt…

....oder davon etwas weiß!

ppq hat gesagt…

er hat das nur mal irgendwo gehört, downloaden. klingt ja kundig, wenn man das so raushaut in einem "chat".

wunderbarerweise reagiert bislang keine einziges mainstreammedium auf die sache, obwohl in den blogs der teufel los ist.

jurk selbst ist auch verstummt. er ladet wohl irgendwas down, ponos vielleicht oder ponys