Donnerstag, 1. Juli 2010

Happy Shopping

Endlich ist es soweit. Shoppen ohne Ende auch für die armen, armen Endverbraucher. Und natürlich für die, die es nicht lassen können. Ob Bestellungen im Katalog, im Internet oder bei Home-Shopping-Verarsche-Sendern. Jetzt kann bestellt werden, bis der Arzt kommt. Denn der Gerichtsvollzieher kommt nicht mehr. Jedenfalls nicht ans Konto ran. Das ist jetzt gesetzlich geschützt. Schuldner können sich ab seit heute ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen, das Monat für Monat einen Grundbetrag von 985,15 Euro sichert. Der Schutzbetrag erhöht sich natürlich bei Unterhaltspflichtigen auf 1.200 Euro. Der Flachbildschrim für die Ex-Frau will ja auch nicht bezahlt aber sicher sein.

Gläubiger, denen Verbraucher noch Geld schulden, bekommen keinen Zugriff auf dieses Geld, heißt es in dem neuen "Happy-Shopping-Gesetz" Deutschlands. Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass ihr bisheriges Konto in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt wird. Dieses würde ihnen jeden Monat ihr schönes Leben weiter garantieren, ohne Schulden tilgen zu müssen.

Nun, das wird so manchen Happy-Shopper freuen. Und für einen Aufschwung wird es außerdem noch sorgen. Zumindest bei Agenturen wie Moskau Inkasso und Co. Denn nun gibt es wohl für manchen kleinen Gläubiger nur noch diesen Weg, an sein Geld zu kommen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die großen Konzerne werden nicht drunter leiden. Aber die kleinen Fachgeschäfte, oder "private" Gläubiger haben so immer weniger Chancen, an ihre Kohle zu kommen.