Mittwoch, 4. Januar 2012

Banken: Sicherheit, neu definiert

Unter der am großen Wortwitz des DDR-Unterhaltungskünstlers Karl-Eduard von Schnitzler geschulten Überschrift “Bankenverband passt Einlagensicherungsfonds für die Zukunft an“ haben die hiesigen Geldinstitute einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der derzeit laufenden Finanzkrise gegeben. Eine geplante „Weiterentwicklung der Einlagensicherung“, die bisher jedem Bankkunden garantiert, ihm im Falle der Pleite seiner Bank Guthaben bis zu 1,5 Millionen Euro zurückzuerstatten, sehe die „Anpassung“ genannte Veränderung vor, die Sicherungsgrenze über mehrere Stufen bis auf 437.000 Euro zu senken.

Das entspreche auch der Zusage der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die beim Ausbruch der großen Krise davon gesprochen hatte, dass die "Sparguthaben sicher" seien. Der Satz war damals wörtlich: "Wir sagen den Bürgern und Bürgerinnen, die Guthaben sind sicher." Damit habe Merkel jedoch keineswegs irgendetwas "garantiert" wie später von zahlreichen Qualitätsmedien behautet worden war. Ihre Aussage sei allein gewesen, sie sage im Namen von jemandem, den sie nur „wir“ nennt, dass „die Guthaben“, von denen sie nicht sagt, wessen gemeint sind, seien „sicher“, wobei sie nicht erwähnte, wie sicher.

Nach dem Willen der deutschen Banken jedenfalls wird Sicherheit jetzt neu definiert. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds sichert Kundeneinlagen seiner Mitglieder - also letztlich deren Kundengelder - im Moment noch bis zu einer Grenze von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank ab. Bankkunden werden sich freuen, zu hören, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds nun "in drei Stufen abgesenkt" abgesenkt wird: "In einem ersten Schritt zum 1. Januar 2015 von derzeit 30 % auf 20 %, zum 1. Januar 2020 auf 15 % und zum 1. Januar 2025 auf dann nur noch 8,75 %."

Diese Zielgröße werde allerdings erst im Jahr 2025 erreicht, wenn bei Beibehaltung der derzeitigen Teuerungsrate jeder Euro ohnehin nur noch 50 Cent wert sei. Die Sicherungsgrenze sinke damit – eine mögliche Hyperinflation noch nicht eingerechnet – auf einen Kaufkraftwert von knapp 215.000 Euro. Damit biete man „den Kunden unserer Banken auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen“, sagte Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes.

Denn mehr als 200.000 Euro, das sei ja wohl klar, brauche kein Mensch, das zeige schon der Umstand, dass der Gesetzgeber nur eine Sicherungsgrenze von 100.000 Euro vorschreibe. Auch in Neuseeland sehe man das ähnlich. „Die niedrigste Sicherungsgrenze wird ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 Euro pro Kunde betragen“, sagt Massenberg. Damit sei „der Schutz zum Ende der Reform mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro“. Mit diesem Schutzniveau würden auch weiterhin selbst höhere Einlagen „in der Regel komplett geschützt“ sein. Komme es zum totalen Crash, träfen wirkliche Vermögensverluste nur die wirklich Reichen, etwa Spekulanten, Fabrikanten, Pfeffersäcke und Erben, die nie einen Finger gerührt hätten. Es gebe einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, dass man denen keine Träne nachweinen dürfe.

Update: Die Comdirectbank nennt Zahlen - danach sind die Einlagen pro Kunde bei ihr bis zu folgenden Beträgen über den Einlagensicherungsfonds geschützt:

- bis zum 31.12.2014 bei einer 30%-igen Sicherungsgrenze bis 107.052.000 Euro
- bis zum 31.12.2019 bei einer 20%-igen Sicherungsgrenze bis 71.368.000 Euro
- bis zum 31.12.2024 bei einer 15%-igen Sicherungsgrenze bis 53.526.000 Euro
- ab dem 01.01.2025 bei einer 8,75%-igen Sicherungsgrenze bis 31.223.500 Euro

Mit Verspätung: Analyse der Legal Tribune

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ach wie niedlich!

Ein Einlagensicherungsfonds für den Zusammenbruch einer einzelnen Bank. Heutzutage, wo wir über den Zusammenbruch des Vertrauens in das gesamte Bankwesen sprechen.

Die gute alte Zeit, als nur die Herstatt Bank mit Kundeneinlagen spekuliere. Heutzutage glaubt doch sowieso jeder, dass der Einlagensicherungsfonds seine Sicherheiten bereits verzockt hat.

Danke für Ihren nostalgischen Schwank aus vergangenen Zeiten!

Andreas Weiß hat gesagt…

Wörtlich hieß es auf einem Beiblatt zu meinem Kontoauszug - UND ACHTUNG - das muss man wirklich ein paarmal lesen, sonst glaubt man es kaum:
"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, unser Haus gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbans deutscher Banken e.V. an. Dessen Statut ist vor kurzem angepasst worden, um den Fonds für künftige Herausforderungen besser aufzustellen. So wird die Sicherungsgrenze beginnend zum 01. Januar 2015 in drei Schritten über einen Zeitraum von 10 Jahren ABGESENKT.
(Quelle HypoVereinsbank - Unicreditgroup)
Kein weiterer Kommentar nötig. Übrigens besteht laut Statut des Einlagensicherungsfond KEIN Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds.
Och wie niedlich, das ist nämlich ein eingetragener Verein...

ppq hat gesagt…

interessant ist ja aber, dass sie an der Regelung rumdrehen. ABSENKEN, um zukunftssicher zu werden - zumindest meinen die das ernst.

dass es im richtig ernsten ernstfall selbstverständlich dennoch platzen würde, ist was anderes.