Donnerstag, 6. Dezember 2018

EU-Beschluss: Lkw-Fahrer sollen künftig zelten müssen

Truckerzelte wie dieses sollen nach dem Willen der EU künftig zum normalen Straßenbild gehören.

Reformfieber in der EU! Die Verkehrsminister der Union haben sich mehrheitlich auf eine europaweite Lösung für die Übernachtungsprobleme von Berufskraftfahrern geeinigt. Künftig sollen die Fahrer nicht mehr in ihren Führerhäusern übernachten dürfen, teilte Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer in Brüssel mit.

Damit soll offenbar die schwächelnde Hotelbranche gestützt werden, die unter der zunehmenden Konkurrenz von Airbnb und anderen Anbietern leidet. Fuhrunternehmer wären künftig verpflichtet, Unterkünfte für ihre Fahrer zu bezahlen. Denen bliebe es aber offenbar unbenommen, stattdessen zu Zelten, denn im Beschlusspapier heißt es wörtlich: "To ensure adequate working conditions for drivers, the regular weekly rest must be spent outside the cabin." Zu deutsch: "Um angemessene Arbeitsbedingungen für die Fahrer sicherzustellen, muss die Wochenruhezeit außerhalb der Fahrerkabine verbracht werden."

So lange ein Zelt außerhalb der Fahrerkabine aufgestellt würde, wäre die neue EU-Vorgabe erfüllt. Allerdings muss darüber noch eine Einigung mit dem Europaparlament gefunden werden, bevor die Änderungen in Kraft treten können und die Lebens- und Arbeitsbedingungen von etwa zwei Millionen Kraftfahrern in Europa durch würden verbessert, sagte Österreichs rechtspopulistischer Verkehrsminister Robert Hofer weiter. Die Missstände auf überfüllten Autobahnparkplätzen würden damit vermutlich nicht beseitigt, aber aller Voraussicht nach könnten rund um die heute überfüllten Rastplätze zahlreiche neue Campinggelegenheiten entstehen.

Vor allem westeuropäische Staaten beklagten seit geraumer Zeit, dass im Transportgewerbe Sozialdumping und unlauterer Wettbewerb herrschten. Frankreich, Österreich, Belgien, Dänemark, Italien, Luxemburg, Norwegen und Schweden hatten sich im vergangenen Jahr mit Deutschland zusammengeschlossen, um dagegen vorzugehen. Bemängelt wurde dabei auch, dass Fahrer teilweise wochenlange Touren ohne eine Rückkehr nach Hause absolvieren müssen. Dem Verkehrsminister-Beschluss zufolge dürfen die Kraftfahrer nun maximal vier Wochen am Stück in Europa unterwegs sein, danach müssen sie von ihren Arbeitgebern eine Heimfahrt bezahlt bekommen. Unterwegs müssten sie ihre Führerhäuschen nach den neuen Regeln zudem regelmäßig verlassen und in mitgeführten Zelten übernachten.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Vielleicht kann man so in Zukunft auch noch einfacher die Lkw klauen oder ausräumen, wenn die Fahrer im Zelt oder gar Hotel schlafen. Ncht schlecht eingefädelt von der Kommission.