Freitag, 1. März 2019

Meinungsfreiheit: Sie wissen nicht, was sie sagen


Gerade noch hatte Axel Voss seine Hand nicht dafür ins Feuer legen wollen. Es könne schon sein, so der Erfinder des neuen Zensurnetzes für Europa, "dass die Maßnahmen, die Plattformen ergreifen, um ihrer Haftung gerecht zu werden, hundertprozentig arbeiten und deshalb die Meinungsfreiheit auch mal eingegrenzt wird". Aber Absicht sei das nicht und deshalb eben auch nicht schlimm. "Natürlich soll nichts geblockt werden, was rechtmäßig ist", so Voss. Und wenn es doch passiert, ist das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger gefragt: Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Und ein bisschen Schwund ist doch immer.

Beschlossen ist noch gar nichts, aber verkündet wird es schon.
Wobei das EU-Parlament, das selbst erst in einigen Ausschüssen für die Einführung von Upload-Filtern und eine Linksteuer für wankende Presseverlage gestimmt hat, bei Twitter das Gegenteil behauptet. "Die Meinungsfreiheit wird nicht berührt", schwört die Twitter-Redaktion der - offenbar - brandneuen EU-Kampagne diesmalwaehlich.eu. Es gehe bei der Einführung von Filtern und Auflagen für die Verwendung von Zitaten nur "um eine faire Vergütung der Urheber von Inhalten". Nicht etwa darum, unliebsame Inhalte aus dem Netz herauszuhalten.

Das Parlament, das noch gar nicht über seine neue Richtlinie abgestimmt hat, kennt in der Außendarstellung keine Scheu vor dem Wagnis, das noch nicht Beschlossene als neue Rechtslage darzustellen. "Parlament beschließt Urheberrecht im Internet", heißt es auf der offiziellen Internetseite des EU-Parlaments, die die der von eben jenem Parlament vor einem Jahr in Kraft gesetzten Datenschutzgrundverordnung bis heute nicht entspricht. Das stärkt sicher das Vertrauen in die EU als einer Institution, bei der Wort und Tat eins sind: Irgendwann und auf jeden Fall vor der anstehenden EU-Wahl wird das Parlament ja mehrheitlich die Hände heben für noch mehr Netzzensur und automatisierte Filter. Formsache. Warum das dann nicht gleich als schon geschehen melden?

Genauso plant es Axel Voss, der von der CDU entsandte sogenannte Berichterstatter im Copyrightstreit, mit der Meinungsfreiheit und den Urheberrechten zu halten. "Der Bürger darf Presseartikel privat nutzen und kann die auch entsprechend hochladen", hat er kürzlich erst zum Besten gegeben. Das sei dann eine "autorisierte Hochladung", mit der "wir als Gesetzgeber dem Einzelnen die Möglichkeit geben, diesen Artikel eben zu privaten Zwecken entsprechend auch hochzuladen".

Artikel 13, heißt es im Gegensatz dazu beim EU-Parlament, "macht Online-Plattformen haftbar für Urheberrechtsverstöße bei hochgeladenen Inhalten". Plattformen müssten daher Autoren "gerechter" für ihre Arbeit bezahlen - das EU-Parlament macht hier keinen Unterschied zwischen Urheber- und Verwertungsrechten. Aber es macht ja auch keinen zwischen beschlossenen Beschlüssen und noch zu beschließenden. Irgendwie, so ist Voss` andere Auskunft zu verstehen, ist es autorisiert, wenn Bürger fremde Inhalte hochladen. Oder auch, das versichert nun wieder das EU-Parlament selbst, Werke "zum Zwecke der Parodie, Persiflage, Kritik oder als Zitat" nutzen. Das sei dann "nun ausdrücklich durch dieses neue Gesetz geschützt".

Abgesehen davon, dass das EU-Parlament eine Menge kann, aber eben keine "Gesetze" beschließen, weil das immer noch ausschließlich Sache der Nationalstaaten ist, schützt natürlich Urheberrecht genau den von der EU jetzt angeblich genehmigten Missbrauch: Niemand durfte bisher ohne Einwilligung des Urhebers ein "urheberrechtlich geschütztes Werk als Ausgangsbasis" nutzen und "dieses in irgendeiner Weise abändern" und das Ergebnis dann "auf die Plattformen hochladen", wie es der EU vorschwebt. Ganz im Gegenteil, genau das "greift in das exklusive Verwertungsrecht des Herstellers" ein, wie EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar erst vor wenigen Monaten festgestellt hat. Und ist deshalb verboten.

Weiß Axel Voss das nicht? Ist es ihm egal? Glaubt er, was er sagt? Versteht er, worüber er redet?

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Galaxy 1. März 2019 at 14:17


Jakobus 1. März 2019 at 11:54
Ich weiss nicht, ob er ein Problem mit Rechtsextremen und Holocaustleugner*innen hat oder nicht.
Eine 90-jährige wegen einer Meinungsäußerung ins Gefängnis zu werfen, ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung und unter keinem Gesichtspunkt akzeptabel.
Höcke war meines Wissens der einzige AfD-ler, der dies angesprochen hat.
Ich erwarte von der AfD, daß sie diesen Fall aufgreift und die Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen fordert!
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Also, ICH erwarte das nicht. Genauso gut könnte man verlangen, amtlich festzulegen, dass Joschi gar nicht Drei und doch Eins, also der große Natschalnik selbst, aber auch nur ein Drittel davon, sondern nur ein durchgeknallter Wanderprediger gewesen wäre. Kinnings, de Wäld is groot. Achter Crivitz wohn' ook noch Lüd'.

Halbgott in Weiß

Anonym hat gesagt…

P.S.
Den Gruselgraus kann man per definitionem nicht "leugnen".
Wer anders sagt, plappert irre.

Halbgott in Weiß

Anonym hat gesagt…

>> Jakobus 1. März 2019 at 14:39
Galaxy: Die Verharmosung oder Leugnung des industriellen Massenmords an Juden fällt nicht unter Meinungsfreiheit, und ja, Frau Haverbeck sitzt völlig zu Recht! <<
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Ansichtssache.
Grobübersetzung für Jakob: Der Hinterfotzige. Für David: Der von hinten Herangenommene, siehe 1. Samuel.

Anonym hat gesagt…

>> Mautpreller 1. März 2019 at 15:20
Legal ohne jedes Risiko:
Bundestagvice Claudia R. (Ohne Beruf) macht 14.313 Euro im Monat.
Arzt im Krankenhaus ca. 8000€ Monat (mit dem Risiko „ich Wisse wo dein Haus Wohnt“)<<
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Das verwechselt der Heini wohl mit dem Gehalt eines Pfaffen. Ich habe die Hälfte, und zwar brutto.

Halbgott in Weiß