Montag, 2. November 2020

Corona-Krise: Das sind die brandneuen Virus-Verbote

Das Jahr, das lange wirken wird: 2020 übernahm der Staat das Leben.

"Die neuartige Lungenkrankheit „Covid-19“ breitet sich "weiter rasant über den Globus aus" (DPA), "der Virus" (Armin Laschet) hat nun nach Monaten des Regierens mit ganz ruhiger Hand auch wieder die Bundespolitik auf den klugen Plan gerufen. Bis Weihnachten soll der Pandemie diesmal der Garaus gemacht werden, dieses Ziel ist klar. Dazu aber müssen alle Opfer bringen, denn als zentraler Teil der deutschen Leitkultur sollen Familien und Freunde zwingend zu Weihnachten wieder gemeinsam ohne große Angst unter dem Baum sitzen und Wintermärkte besuchen können. 

Eine "nationale Kraftanstrengung" (Angela Merkel) wie zuletzt bei der Vervielfachung der Abschiebung von nicht sc hutzbedürftigen Migranten ist notwendig, eine Kraftanstrengung, bei der alle  zusammenrücken, indem sie Abstand halten, und  Solidarität zeigen, indem sich für sich bleiben. Bund und Länder haben dazu eine Anzahl neuer Regeln aufgestellt.  

PPQ.li führt die aktuellen Vorgaben der Corona-Zurückdrängungesverordnungen im Detail aus.

Die neuen Regeln entsprechen weitgehend denen vom sogenannten "Shutdown" im Frührahr, von dem damals regionsweise nur Baumärkte ausgenommen waren. Nach einer dringenden Empfehlung der Bundesworthülsenfabrik (BWHF) in Berlin soll diesmal allerdings konsequent von einem "Lockdown" oder besser noch von einem "Wellenbrecher-Lockdown" gesprochen werden. Eine Erwähnung der vormaligen Strategie des "Flatten the Curve" ist aktuell nicht vorgesehen. Die neuen Virus-Verbote sind heute um Mitternacht in Kraft getreten, sie gelten offiziell bis Monatsende, können aber bei Bedarf bis zum Bundesparteitag der CDU im Januar oder auch bis zu Bundestagswahl im Herbst verlängert werden, falls beide Veranstaltungen nicht wegen der Pandemie verschoben werden. 

Kontaktverbote: 

In der Öffentlichkeit dürfen sich ab sofort nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen, auch zufällig, nicht aber nacheinander. "Treffen" bezeichnet dabei den Kontakt von maximal zehn Personen unterhalb der gesetzlichen Abstandsschwelle von 1,50 Meter, "Öffentlichkeit" ist definiert als nicht-privater Bereich, meint aber auch private Gärten, Wohnungen und/oder abgeschlossene Parkanlagen. Auch das Tragen von symbolischen Masken oder FFP2- bzw. 3-Schutzausrüstungen befreit nicht von der Beachtung dieser Vorgaben.

Gastronomie:

Restaurants, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen müssen durchweg geschlossen bleiben, erlaubt ist allerdings die Öffnung von Restaurantküchen zur Anfertigung von Bestellessen, erlaubt ist auch die Auslieferung und Abholung von Essen, nicht aber der Verkauf außer Haus für den Verzehr zu Hause. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.

Einzelhandel: 

Läden und Geschäfte, die Hosen, Hüte, Wäscheklammern und Angeln anbieten, dürfen beim Lockdown im Unterschied zum Shutdown weiter betrieben werden.  Hier gelten Einschränkungen ausschließlich bei der Auslastung - pro Quadratmeter Verkaufsfläche darf je nach Bundesland nur eine bestimmte Anzahl Kunden gleichzeitig durch die Auslagen bummeln. Familien über zehn Personen sind hier eingeschlossen, Läden mit einer Betretenskapazität von beispielsweise 15 Personen gleichzeitig dürfen von Großfamilien nicht als Plattform für illegale Treffen missbraucht werden.

Freizeit:  

Freizeit und nationale Kraftanstrengung vertragen sich nicht. Freizeiteinrichtungen werden deshalb in den kommenden Wochen grundsätzlich geschlossen bleiben, so etwa Theater, Opernhäuser, Konzerthallen, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen, dazu auch Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder. 

Gottesdienste:

Ausdrücklich ausgenommen von den allgemeinen Veranstaltungsverboten sind Zusammenkünfte zur Anbetung oder zum Gruppengespräch mit Gott. Wie Waschsalons, Änderungsschneider und Steuerberaterbüros bleiben Gotteshäuser generell geöffnet, jedenfalls außerhalb der normalen Schließzeiten. Die Politik reagiert damit setzt damit auf göttliche Fügung  zur Infektionsvermeidung.

Sport: 

Nur in einem gesunden Volkskörper steckt ein gesunder Geist, ein gesunder Volkskörper aber braucht nicht nur regelmäßig Training, sondern auch Phasen der Ruhe, um sich auf kommende Herausforderungen einzustellen. Im Zuge der nationalen Corona-Abstrengungen ist der Amateursportbetrieb deshalb komplett einzustellen. Vereine haben den Trainingsbetrieb zu unterbrechen, auch für die Nicht-Risikogruppe der Kinder, die nach anstrengenden gemeinsamen Vormittagen in gut durchlüfteten Klassen davor geschützt werden müssen, sich nachmittags auf dem herbstwindgepeitschten Fußballplatz mit kranken Aerosolen zu infizieren. Individualsport bleibt gestattet,so etwa in Form vereinzelten Joggens oder langer einsamer Fahrradrunden. Profisportvereine dürfen weitermachen, allerdings ohne Zuschauer.

Privatleben:

Das Private wird politisch.  Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verbote gelten Bürgerinnen und Bürger aus mehr als zwei sogenannten Hausständen mit höchstens zwei amtlichen Meldeadressen, die in Wohnungen zusammenkommen, als "inakzeptabel". Eine großzügige Sonderregel erlaubt es aber, die gesetzliche Zweier-Vorgabe für jedes einzelne Treffen neu anzuwenden. Frühere Überlegungen, die vorsahen, dass Bürgerinnen und Bürger einen "Partner-Haushalt" an die Behörden melden müssen, um bei routinemäßigen Stichprobenkontrollen nachzuweisen, dass es sich um ein legales Treffen im Rahmen der Hygieneregeln handelt, wurden vorerst verworfen.

Dienstleistungen:

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sie bleiben jedoch in einigen Bundesländern geöffnet, die so dünn besiedelt sind, dass der Mindestabstand jederzeit gewahrt bleibt. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich, weil hier der Mindestabstand (t.b.a.) Auch Friseure bleiben geöffnet, ebenso Autohäuser und Taxibetriebe. 

Talkshows:

Bleiben erlaubt, da die Entscheidungen des Corona-Kabinetts noch besser erklärt werden müssen.  Da bisher noch kein einziger Fall einer Infektion bis in die Studios von "Anne Will", "Lanz" und "Maischberger" zurückverfolgt werden konnte, gelten Talkshow-Touristen wie Karl Lauterbach, Robert Habeck und Helge Braun als immun. Dennoch müssen Mindestabstände beachtet werden, die aber nach einer Sonderregelung für den Gemeinsinnfunk bei Bedarf von Körpermitte zu Körpermitte berechnet werden können.

Supermärkte:

Der Lebensmitteleinzelhandel bleibt geöffnet, es müssen diesmal auch nicht Non-Food-Regale mit Flatterband und Schutzfolie abgesperrt werden. Dafür gelten umfassende Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen: Pro Kunden müssen zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung gestellt werden, auch hier greift die Regel zu Großfamileintreffen. Der Bund hatte ursprünglich eine Begrenzung auf einen Kunden pro 25 Quadratmeter vorgeschlagen, dafür aber keine Mehrheit gefunden. 

Industrie und Handwerk:

Industriebetriebe und Handwerk bleiben geöffnet, auch Großschlachtereien fallen unter diese Regel, da hier seit der Tönnies-Krise vom Sommer keine weiteren hot spots entdeckt werden konnten. Laut Seuchenschutzverordnung gelten Produktionsbetriebe nicht als coronasensibel, weil irgendwer das Land am Laufen halten muss.

Schulen und Kindertagesstätten:

Schulen und Kindergärten bleiben anders als im Frühjahr geöffnet, um Eltern von Erziehungsaufgaben zu entlasten. Kinder gelten deshalb auch nicht als coronaanfällig. Vorschrift ist allerdings, das regelmäßig gelüftet wird. Eine Maskenpflicht gilt in den Außenbereichen, sie kann aber auf die Klassenräume erweitert werden. Nachschulisch fallen Kinder automatisch unter die Kontaktverbotsregel für Erwachsene, so dass Rudeltreffen auf Bolzplätzen nurmehr von Kindern auch höchstens zwei Haushalten gestattet sind, auch dann nur bis zu einer Höchstanzahl von zehn Personen.

Reisen:

Im Unterschied zum shutdown vom Frühjahr bleiben im lockdown vom Herbst alle Grenzen zu den EU-Partnerstaaten geöffnet. Der Schengenraum schottet sich diesmal nicht ängstlich voneinander ab - ein wichtiges Zeichen für den gewachsenen Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind allerdings bis Ende November bundesweit verboten, bereits gebuchte Aufenthalte im eigenen oder in anderen Bundesländern entfallen, Touristen müssen umgehend an den Ort ihres festen Wohnsitzes zurückkehren. Die in Artikel 11 Grundgesetz garantierte Freizügigkeit im Bundesgebiet bleibt dennoch als Grundrecht gewahrt: Jeder Bürger aus jedem Bundesland darf weiterhin in jedes andere Bundesland einreisen, im Fall von zwingenden Dienstreisen zu  sogenannten "notwendigen Zwecken" darf er dort auch sein Fahrzeug verlassen und mit Sondergenehmigung übernachten.

Öffentlicher Nah- und Fernverkehr:

Busse, Bahnen und Züge, aber auch Taxis haben  sich bislang als seuchenresistent erwiesen. Es gibt nach Angaben des Robert-Koch-Institutes kaum Fälle nachgewiesener Infektionen aus stoppenvollen Straßen- , S- und U-Bahnen, bundesweit konnten  bislang überhaupt nur 90 Fälle einer Infektion im ÖPNV bestätigt werden. Aus Taxibetrieben sind überhaupt keine Fälle bekanntgeworden, so dass der Betrieb hier normal weiterlaufen darf. Verboten sind aber auch im ÖPNV Familientreffen mit mehr als zehn Personen und/oder mehr als zwei Haushalten. Gemeinsame Fahrten zum Zwecke gegenseitiger Treffen gelten als Verstoß gegen die Corona-Abwehrmaßnahmen.

Denunziation:

Wichtig zur Durchsetzung des Weihnachtszieles, das hat Kanzlerin Angela Merkel mehrfach deutlich gemacht, ist die Mithilfe aller. Corona soll mit dem Volk, durch das Volk und für das Volk besiegt werden, dazu braucht es in den kommenden Wochen und Monaten die offenen Augen und aufmerksamen Blicke jedes Einzelnen. Wer Beobachtungen macht, die auf Verstöße gegen dei 16 Eindämmungsverordnungen der Länder hindeuten, etwa auf Treffen von mehr als zwei Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören oder mehr als zehn Personen aus zwei Haushalten, der ist aufgefordert, zum Wohle der Allgemeinheit Meldung zu machen.


3 Kommentare:

Gerry hat gesagt…

Derweil feiern die Chinesen für uns das Oktoberfest. 600Mill von denen sind im Inland unterwegs Urlaub machen. WHO und RKI bestätigen den Covid19-Hoax. Gott hat mit alldem nichts zu tun.

Die Anmerkung hat gesagt…

Kommas sind auch verboten. Kosten zu viel Immunkraft. Früher hätte man sowas gerohrstockt.
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https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/jugendliche-hatten-leiche-entdeckt-mann-gesteht-ehefrau-erstochen-zu-haben-73725498.bild.html

Mann gesteht Ehefrau (27) erstochen zu haben

Die Anmerkung hat gesagt…

Montenegro

Kirchenführer stirbt an Corona – Gläubige küssen seinen Leichnam

Im Alter von 82 Jahren ist der Metropolit von Montenegro an Covid-19 gestorben. Die Gläubigen hielt das nicht von einem alten Brauch ab.

Am Freitag starb der serbisch-orthodoxe Kirchenführer von Montenegro, Amfilohije, an den Folgen einer Corona-Infektion. Dies bestätigte die Metropolie in der Stadt Cetinje im Süden des Landes.

Der als Amfilohije Radovic geborene Geistliche war am 7. Oktober in eine Klinik der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica gebracht worden, wo er auch starb. Medienberichten zufolge hatte er in der Corona-Pandemie Gottesdienste ohne Mundschutz abgehalten.

Die Totenmesse wurde in der Kathedrale von Podgorica abgehalten und vom Staatsfernsehen übertragen. Tausende Gläubige nahmen am Wochenende persönlich Abschied von ihrem Kirchenführer. Dabei wurden die Corona-Hygienevorschriften sowohl von Besuchern als auch kirchlichen Würdenträgern und Politikern massiv missachtet.
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Sie küßten den Leichnam.

Hat der noch geatmet?