Freitag, 27. Februar 2026

Bauchklatscher statt Verbot: Wahlkampfcoup für die AfD

Nancy Faeser AfD Gutachten, AfD Verfassungsschutz Hochstufung gescheitert, Nancy Faeser AfD Einstufung zurückgenommen, AfD gesichert rechtsextremistisch Gerichtsurteil, Nancy Faeser Geheimgutachten AfD, AfD Verbotsverfahren gescheitert 2026,
Da fliegt ihr glatt das Blech weg: Der junge Maler Kümram hat Nancy Faeser aus der Erinnerung gemalt.


Nancy Faeser sah keinen Grund, aus der Versenkung aufzutauchen. Die frühere Innenministerin, die vor neun Monaten mit einer Verfassungsschutzeinstufung der AfD als "Gesichert rechtsextremistisch" niedergekommen war, hatte sich im Sommer der Stimmungswende zum letzten Mal öffentlich gezeigt. 

Sie habe nun "endlich wieder mehr Zeit", zeigte sie sich erfreut über ihr zweites politisches Scheitern kurz nach der Niederlage als Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl in Hessen. Auch die Ampel, zu deren Aushängeschildern die Frau aus dem Taunus gehört hatte, war hart und vor dem Ablauftermin auf dem Boden der Tatsachen aufgeschlagen.  

Banalitäten und brüske Wendungen 

Von Faeser, der kurze Amtszeit an Banalitäten und brüsken Wendungen wahrlich nicht arm war, blieb ihre letzte Tat in Erinnerung. Eine mit Pomp verkündete "Neueinstufung" der AfD als "gesichert rechtsextremistisch", belegt durch ein "Gutachten" mit 1.100 Seiten Umfang. Kurz vor Toresschluss hatte die Sozialdemokratin das Papier noch aus dem Hut gezaubert, zur Verblüffung der eigenen Partei und zum Entsetzen der bereits gewählten Nachfolgeadministration. Die würde sich nun mit den politischen Folgen eines Urteils auseinandersetzen müssen, das nach Bekanntwerden der Begründung nicht begründeter schien. 

Faeser aber ging im Gefühl, wenigstens etwas erreicht zu haben. Von diesem Schlag, hoffte sie, würde sich die größte Oppositionspartei nicht mehr erholen.  Würden die Dinge laufen wie geplant, wäre der Spuk einer gewaltigen Kraft rechts von der Union schon bei der Bundestagswahl 2029 verschwunden. 

Alle würden wieder SPD wählen, ein bisschen auch schwarz, grün und links. Eine heile Welt, gebaut von einer Frau, die auf dem Höhepunkt ihres Kampfes für eine besseres Deutschland die Ausweitung des Wahlrechts auf Nicht-EU-Bürger gefordert hatte. Dafür aber alleweil bereitstand, neben Hetze und Hass auch den hinterlistig gegen sie in Stellung gebrachten Hohn als Straftatbestand zu betrachten.

Verwaltungsakt ohne Prozess 

Die sogenannte "Hochstufung", ein Verwaltungsakt ohne Prozess, rechtliches Gehör und öffentliche Anklage vor dem Urteil, war Faesers Abschiedsgeschenk. Selbst von ihren Parteigänger ein wenig skeptisch als "Alleingang" bekrittelt. Von anderen als undemokratisch verurteilt, weil in einem solchen Gutachtenprozess im Hinterzimmer nicht einmal die Autoren der Vorwürfe bekannt sind. Doch der Zweck heiligt die Mittel. Der Erfolg gibt dem Wagemutigen recht. 

Als das Innenministerium wenige Monate nach Faesers Ausscheiden aus der aktiven Politik mit dem von ihr angestrengten Verbot der Zeitschrift "Compact" vor dem Bundesverwaltungsgericht scheiterte, war die Verantwortliche bereits mit unbekanntem Ziel aus der Öffentlichkeit verschwunden. Als ein "rechter Journalist" (LTO) dann mit Erfolg gegen eine Verurteilung wegen des Vorwurfes der Diffamierung der Ministerin vorging, beließ es die einfache Bundestagsabgeordnete dabei, sich dazu nicht zu äußern. Sie habe "auch als Abgeordnete viel zu tun", hatte Faeser zuvor schon über ihr neues turbulentes Leben in der Hinterbank offenbart, in der die Sozialdemokraten von früher ein Gnadenbrot verzehren dürfen.

Fleißarbeit und Hoffnung 

Ihr größter Coup hatte wenigstens halbwegs Bestand. Das als "Geheimgutachten" bezeichnete 1000-Seiten-Papier, das von Beamten der neuen Bundesregierung direkt nach Dienstantritt umgehend an die Medien durchgesteckt worden war, entpuppte sich als Fleißarbeit aus zusammengestoppelten Zitaten, Zeitungsausschnitten und kühnen Deutungen. 

Seitenweise werden Funktionäre zitiert, insgesamt 353 Funktionären. Penibel 100 Teilorganisationen untersucht, darunter die zu dieser Zeit schon lange aufgelöste Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und der "Flügel", den es seit 2020 offiziell nicht mehr gibt.

Fast schon liebevoll schildern die Autoren, wo wer welchen Gastbeitrag veröffentlichte, was es für Fotos von "Austauschtreffen" zu sehen gab und wie welcher Funktionär wann welchen Post auf X geteilt hat. Aus der Zeit gefallen auch in der Form: Der Verfassungsschutz nannte die Posts auf X störrisch "Tweet", als habe Elon Musk nicht schon drei Jahre zuvor gekauft und die Plattform wie auch die Einträge dort umgetauft.

Echte Qualitätsarbeit 

Echte Qualitätsarbeit bis in solche feinen Details. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, seiner eifrigen Dienstherrin ledig, zog seine öffentlich bekundete "Hochstufung" auf Klage der AfD dennoch nur vorläufig zurück. Die AfD bleibe gesichert rechtsextremistisch, darauf beharrte die Behörde. Nur werde das bis zur Entscheidung über die Klage der Partei gegen diese  Bewertung nicht mehr ausdrücklich amtlich verkündet werden.

Ein Rückzug auf Raten, das ist es, wozu alle Anwälte in verlorenen Verfahren raten. Über die Gründe der Verfassungsschützer, nach dem Schnellschuss der von Faeser geforderten Veröffentlichung fast noch schneller einer Depublizierung des Papiers zuzustimmen, berichtet das Geheimgutachten selbst. Gedacht als Doppelwumms, der eine Bresche schlägt, durch die ein Bundesverbotskommando unter klingendem Spiel nach Karlsruhe zieht, entpuppte sich die Fleißarbeit als Platzpatrone. 

Denk- und Sprechmuster 

Allerlei "Denk- und Sprechmuster der gesamten AfD" wurden enthüllt. Der früher übliche Unterschied zwischen "rechtsextrem" und "rechtsextremistisch" - das eine einfach am Rand, das andere gewalttätig - wurde nicht  mehr gemacht. Eine braune Soße! Es war von "tatsächlichen Anhaltspunkten" für verfassungsfeindliche Bestrebungen die Rede. Schon in der Grundschule Semantik wird allerdings gelehrt, dass es Anhaltspunkte gibt, wenn es Anhaltspunkte gibt. Sobald Begriffe wie "tatsächlich" auftauchen, ist das ein sicheres Indiz dafür, dass sie nicht gefunden worden sind.

Am schwersten aber wog, dass das Wichtigste fehlte. Um eine Partei verbieten zu können, muss der nachgewiesen werden, dass sie nicht nur ein anderes System will wie die Linkspartei. Nicht nur von Sozialismus und Kommunismus träumt wie die rückwärtsgewandten Teile der SPD. Und nicht nur mit radikalen und menschenverachtenden Abschiebeparolen hausieren geht.

Aktiv-kämpferisch und  aggressiv

Nein, Grundvoraussetzung ist nach Karlsruher Rechtssprechung der Nachweis der  "aktiv-kämpferischen, aggressiven Weise", mit der die betreffende Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele verfolge. Genau dazu müssten nicht "tatsächliche", sondern  "konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann". So hatte es das Bundesinnenministerium selbst auf seine Internetseite erläutert. 

Keiner dieser Begriffe tauchte im Geheimgutachten auf.  Geschweige denn, dass der entsprechende Nachweis geführt wurde. Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln über den Eilantrag der AfD, dass der Verfassungsschutz bis zum Ende Hauptsacheverfahrens nicht mehr von einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung sprechen dürfe, ist Faesers Versuch gescheitert, anstelle eines langwierigen Verbotsverfahrens mit ungewissem Ausgang mit geheimem Geraune eine Art Vorverbotsstimmung zu verbreiten. 

Selbst die Geheimwaffe der "Remigration" schießt ins eigene Knie. Die Verwaltungsrichter bescheinigten den AfD "Plänen mit Bezug zur Remigration" zu verfolgen. Doch daraus ergebe sich kein Hinweis auf Verfassungsfeindlichkeit, denn Remigration sei ein "unklarer Begriff", aus dem kein "konkretes Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen folge". Wie auch immer das Verfahren schließlich enden wird, der Schaden, den Nancy Faeser angerichtet hat, wird nicht wiedergutzumachen sein.

Ein Wahlkampfcoup für die AfD 

Die AfD darf sich über einen Wahlkampfcoup freuen, wenige Wochen und Monate vor einer Vielzahl an Landtagswahlen, bei denen sich die Blauen hier und da Hoffnungen auf eine parlamentarische Mehrheit machen. Mit der vom Gericht geäußerten Überzeugung, "dass weiterhin der starke Verdacht" bestehe, die AfD sei entfalte "verfassungsfeindliche Bestrebungen", kann die Partei leben. Denn zugleich bescheinigen ihr die Richter, dass nicht die gesamte Partei "in einer Weise geprägt" sei, "die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann".

Ein Freispruch erster Klasse, der selbst bei einem möglicherweise doch irgendwann folgenden Verbotsverfahren in Karlsruhe eine Rolle spielen dürfte. Parteichefin Alice Weidel freute sich prompt über einen "großen Sieg nicht nur für die AfD", den sie gleich auch als Sieg "für Demokratie und Rechtsstaat!" reklamierte. Wählerinnen und Wähler, die womöglich aufgrund der seit Jahren wabernden Verbotsforderungen gezögert hatten, ihr Kreuz dort zu machen, wo das Ende unserer Demokratie anfängt, können sich beruhigt zurücklehnen. So schlimm ist es doch gar nicht. 

Eine peinliche Pleite 

Nancy Faeser aber, verantwortlich für diese peinliche Pleite, blieb in Deckung. Kein Kommentar.  Schon gar keine Reue angesichts eines Bauchklatschers, der bis in die Weichteile brennt. Ihr Nachfolger Alexander Dobrindt musste an ihrer Stelle in die Bütt, um Worthülsen über den von ihm ohnehin präferierten politischen Kampf gegen die Populisten zu verklappen. 

Er wolle sie schon immer viel "wegregieren", sagt der Christsoziale getreu der im Rahmen der "Stadtbild"-Debatte von Kanzler Friedrich Merz ausgerufenen Strategie der "klaren Abgrenzung von der AfD" und ihrer inhaltlichen Bekämpfung als "Hauptgegner" der Union.

Die SPD schickt  Leute aus der dritten Reihe vor Mikrofone und Kameras, die Durchhalteparolen stammeln und sich überzeugt zeigen, dass in der Entscheidungsbegründung geheime Zeichen enthalten sein werden, die das vollkommene Scheitern der Verbotspläne in einem neuen Licht erscheinen lassen werden. 

Ein bisschen verfassungsfeindlich 

Die AfD ist nun offiziell nur "ein bisschen verfassungsfeindlich" (Spiegel). Der ohnehin erlahmte Verbotsenthusiasmus dürfte damit seinen Todesstoß erlebt haben. Konsterniert schweigen selbst der Volksverhetzer und die "unabhängige Medienplattform Correctiv, für die die AfD eine Art Fetisch ist. In den großen Medien überwiegt das Entsetzen so sehr, dass das Bemühen unübersehbar ist, die Pleite nicht noch  groß hinauszutrompeten. 

Es sei nur ein "Etappensieg", schreibt n-tv. "Teilsieg für Rechtsaußen", notiert die "Zeit". Sachlich schildert die "Tagesschau", dass noch nicht aller Tage Abend sei. Immerhin als "Verdachtsfall" bleibe die AfD ja "eingestuft". Einen "Brennpunkt" wie bei der Verkündigung der Hochstufung gibt es diesmal nicht. 

Soweit richtig und so falsch. Ein Verdachtsfalls darf niemand ewig bleiben. Da aber nun der Versuch einer Höherstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" beim Verwaltungsgericht durchgefallen ist, wird der Verfassungsschutz nicht umhin kommen, die AfD zum Beobachtungsobjekt zurückzustufen. Was das perspektivisch für die Stabilitär der Brandmauer bedeutet, hängt von den nächsten Wahlergebnissen ab.


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Schön getroffen, wie sie mutig die Wahrheit in die Mikrofone verkündet, kurz bevor sie der Wind of Change vom Pult wegbläst.