Sonntag, 19. April 2026

Kommando zurück: Der Gesetzgeber des Gesetzgebers

Das Versprechen des Kanzlers steht: Bis auf Russland, Frankreich und Großbritannien wird die Bundeswehr alle hinter sich lassen.

Keiner der mehr als 600 Bundestagsabgeordneten bemerkte es. Nicht ein einziger Mitarbeiter der großen Medienhäuser und Nachrichtenagenturen ging so weit, das neue Wehrdienstgesetz wirklich im Original zu lesen. Warum auch. Selbst die Beamten im Ministerium des Sozialdemokraten Boris Pistorius hatten es im Gesetzgebungsverfahren nicht für nötig gehalten, umfassend von den neuen Vorgaben Kenntnis zu nehmen.  

Überraschung bei allen Beteiligten 

Überrascht stellten ein Vierteljahr später alle Beteiligten fest, dass im Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, WDModG,  21/1853, 21/2581) plötzlich ein Artikel steht, der Millionen Männern im wehrdienstfähigen Alter die Pflicht auferlegt, vor jedem längeren Auslandsaufenthalt eine Ausreise-Genehmigung bei ihrem Bundeswehrkarrierezentrum einzuholen. Schock. Überraschung. Entsetzen. Was ist mit der verfassungsmäßig garantierte Freizügigkeit?

Doch Pistorius ist der beliebteste Politiker des Landes. Sein Wort gilt. Und das des Kanzlers noch viel mehr. Er werde die Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas machen, hatte Friedrich Merz im Überschwang der 500 frischen Milliarden versprochen. Angesichts der Personalknappheit, die in den kommenden Jahrzehnten weiter dramatisch zunehmen wird, braucht es auch schmerzhafte Einschränkungen, um die erforderlichen 100.000 Mann Nachwuchs sicherzustellen. 

"Wirksame Stärkung der Resilienz"

Als der Bundesrat also fragte, weshalb die neue Abmeldepflicht nicht mehr nur "im Spannungs- oder Verteidigungsfall" erforderlich sei, beschied die Bundesregierung, das geschehe zur "wirksamen Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz". Mit der früher üblichen Beschränkung der Ausreisegenehmigungspflicht könne "dieses Ziel nicht erreicht werden". Daher sei "eine Anpassung des § 13 WPflG" für den Normalfall außerhalb dieser Ausnahmesituationen nötig.

So war da und so ist es protokolliert, Aber so war es nur bis wenige Stunden nachdem die Neuregelung mit einigen Monaten Verspätung aufgefallen war. Was im Gesetz stand, war nach der ersten Welle der medialen Aufregung gar nicht so gemeint. "Auslandsreisen nur mit Genehmigung?", beruhigte die  Bundeswehr die erhitzten Gemüter mit einem großen "NEIN!" 

Durch das Wehrdienstmodernisierungsgesetz ("Neuer Wehrdienst") seien zwar Wehrerfassung und Musterung wieder eingeführt worden. Aber "entsprechende Regelungen gab es bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht, also bis 2011 – dies gilt insbesondere für die Genehmigungen von Auslandsaufenthalten".

Sie müssen und sie müssen nicht 

Männer aber müssten sich nicht abmelden. Das sei ganz klar. Deshalb werde das Verteidigungsministerium "eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht noch diese Woche zulassen". Was es nicht gab, obwohl es in § 3 WPflG steht, würde also "noch diese Woche" aufgehoben. Es ging sogar noch schneller.

In ungewohntem Deutschlandtempo dauerte es nicht einmal 24 Stunden, bis  "diese Woche" enden durfte. Mit dem Satz "Männliche Personen, die der Genehmigungspflicht nach § 3 Absatz 2 Satz 1 WPflG unterfallen, werden allgemein von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen" wies Boris Pistorius die Bundeswehr an, die gesetzlichen Vorgaben zu ignorieren. 

Mit der Ergänzung "einer vorherigen Antragstellung oder individuellen Genehmigung bedarf es nicht" forderte er auch die mit § 3 WPflG angesprochenen Männer zwischen 17 und 45 auf, die vom Gesetzgeber beschlossenen Rechtspflichten nicht zu beachten.

Doch im Hintergrund gibt es durchaus Probleme, Probleme rechtlicher Natur. Der Bundesverteidigungsminister hatte vor, die unbestreitbar bestehende Meldepflicht mit einer  Allgemeinverfügung und einer internen Verwaltungsvorschrift aufzuheben. Damit wäre er dem Vorbild der Pandemiejahre gefolgt.

Grundrechte per Dienstanweisung  

In denen war es üblich, dass vom Bundestag beschlossene gesetzliche Regelungen von einer sogenannten Ministerpräsidentenkonferenz in langen Nachtsitzungen ausgesetzt wurden. Der Gesundheitsminister, Ministerpräsidenten, aber auch Bürgermeister und Landräte gewöhnten sich sogar an, in der Verfassung festgeschriebene unveräußerliche Grundrechte per Dienstanweisung außer Kraft zu setzen. Ordentliche Gerichte bestätigten diese Praxis zumeist. Es ging schließlich um die Gesundheit aller und ums Überleben der Menschheit. 

Der Ausnahmezustand aber, in dem solches Regierungshandeln von einer Bevölkerungsmehrheit mit einem Hang zur Notstandsmentalität begeistert begrüßt wurde, sind eigentlich vorüber. Boris Pistorius' Absicht, § 3 Abs. 2 WPflG i.V.m. § 2 Abs. 3 n. F. WPflG im Handstreich für ungültig zu erklären, trifft auf rechtliche und demokratietheoretische Hürden. 

Ein Gesetz in Gänze 

Der "Neue Wehrdienst" ist Gesetz, nicht überwiegend und nicht nur in den Teilen, die heute immer noch gefallen. Sondern in Gänze. Eine "vereinfachte Regelung für Auslandsaufenthalte wehrfähiger Männer" zu schaffen, die vorsieht, dass Genehmigungen, die das Gesetz vorsieht, nicht eingeholt werden müssen, käme einer Aushebelung der alleinigen Gesetzgebungskompetenz des Bundestages gleich. 

Dass seit dem 1. Januar geltende Gesetz die Meldepflicht nur "suggerierte", wie das frühere Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in unbedingter Abwehrbereitschaft suggerierte, ist eben nicht wahr. Wörtlich heißt es im Gesetz "Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen". 

Über den genehmigten Zeitraum hinaus 

Das Gleiche gelte, setzt der Absatz 2 fort, "wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen". 

Sogar die Voraussetzung für die Gewährung der erforderlichen Genehmigung ist geregelt: "Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht", hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der Regierungsparteien beschlossen. 

Allgemeinverfügung gegen Gesetz 

Schon die Ankündigung aus dem Bundesverteidigungsministerium, "mit einer sogenannten Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und auch durch eine interne Verwaltungsvorschrift in Form eines Erlasses eine Ausnahmeregelung in Kraft" (Spiegel) setzen zu wollen, verriet ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Boris Pistorius agierte, als sei er der Gesetzgeber des Gesetzgebers, dem es obliegt, Bundesgesetze per Dienstanweisung aufzuheben, sobald ihm aus den Medien der Wind ins Gesicht weht. Eben noch hatte es keine Genehmigungspflicht gegeben. Und schon würde er sie aufheben.  

Der derzeit beste Mann der SPD, der sich wegen der Personalmisere der deutschen Sozialdemokratie vermutlich nicht noch einmal dagegen wehren können wird, Kanzlerkandidat der Partei in der Auslaufrille zu werden, zeigt wieder einmal sein Standvermögen. Früher war der Niedersachse russlandfreundlich unterwegs, die Abschaffung von Sanktionen sollte Wladimir Putin freundlich stimmen. Nach der Annexion der Krim aber revidierte Pistorius seinen Kurs. Er ging "innerlich auf Distanz" und gilt inzwischen als Falke, der Deutschland in den kommenden 32 Monaten kriegstüchtig machen will. 

Der Traum von Rukla 

Das ist etwa die Zeit, die die Bundeswehr am Ende gebraucht haben wird, um die 5.000 Mann umfassende Panzerbrigade 45 (PzBrig 45) als neue, dauerhafte frontnahe Truppe in Litauen aufzustellen. Der feierliche Aufstellungsappell am 1. April 2025 verlief wie im Bilderbuch. Selbst der Bundeskanzler eilte herbei, um beim Abschied von den Vereinbarungen der NATO-Russland-Grundakte aus dem Jahr 1997 mitzuerleben, die vorsah, dass NATO-Truppen keine dauerhafte Präsenz im Osten haben dürfen.

Geht alles gut, wird am Standort Rukla Ende 2027 Kriegstüchtigkeit hergestellt sein. Selbst wenn der anhaltende Mangel an Freiwilligen es erfordern sollte, "Bundeswehr-Soldaten notfalls zu einem Einsatz in Litauen zu verpflichten", wie der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag Thomas Röwekamp angedroht hat.

Deutlich vereinfachte Regelung 

Die Panzerbrigadiere des Panzerbataillons 203 und des Panzergrenadierbataillons 122, ohnehin aber die Soldaten der angeschlossenen multinationalen NATO-Battlegroup benötigen keine Genehmigung für ihren Auslandsaufenthalt, "deutlich vereinfachte Regelung für lange Auslandsreisen wehrfähiger Männer" (Morgenpost, Spiegel), hin oder her. 

Der Rest aber? Vor acht Tagen hat das Verteidigungsministerium seine Marscherleichterung für Wehrfähige "auf den Weg gebracht" (DPA) - verbunden mit dem Versprechen "Jeder Mann darf frei reisen". Mit der "Veröffentlichung im Bundesanzeiger" sei das abschließend "auch formal klar geregelt" worden.

Was zählt ein Bundesgesetz, wenn der Wille des Ministers, dessen Beamte es verfasst haben, es nicht mehr will. Optisch mag Boris Pistorius knuffig wirken, ein fast quadratisches Stück Politik mit Herzblut. Tatsächlich aber ist der letzte deutsche Sozialdemokrat, den noch ein gewisser Anteil der Bevölkerung zu schätzen weiß, ein unglaublich gelenkiger Taktiker.   

Eine Hoffnung aller 

Nur wer niemandes Erwartungen absagt, kann für alle Hoffnung sein, so in etwa lautet das Motto des 66-jährigen Niedersachsen. Der gelernte Gefreite ist vor allem so beliebt, weil er den Bürgerinnen und Bürgern seit seinem Russland-Debakel nicht mehr verrät, wofür er steht. War er für die Aussetzung der Energiesteuer? Oder für einen Preisdeckel auf Benzin? Würde er die Steuern senken? Oder sie erhöhen? Ist er ein rechter Sozialdemokrat? Oder ein linker Konservativer? Ein wirtschaftsfreundlicher Lobbyist oder ein Sozialromantiker? 

Der "Rätselmann", wie sie ihn im politischen Berlin nennen, agiert wie ein Schnecke, die ihre Fühler ausstreckt, sie aber beim leisesten Windhauch eilig wieder einzieht. Dass Pistorius eine vermutlich rechtswidrige Aushebelung einer Gesetzesvorschrift für das probate Mittel hält, sich vor Kritik zu schützen, ist naheliegend. Seit den Corona-Notverordnungen geht Hausrecht in Deutschland über Grundrecht. Und Pistorius darf sicher sein darf, dass sich kein Kläger finden wird, der sich Unmut einhandeln will, indem er gegen seine großzügige Ausnahmeregelung klagt. 

Auf rechtlichem Treibsand 

Ohne gerichtliche Überprüfung aber hätten Allgemeinverfügung und Verwaltungsvorschrift Bestand, obwohl sie auf rechtlichem Treibsand gebaut sind. Wehrfähige Männer müssten Reisen doch nicht beantragen, obwohl sie sie laut Gesetz beantragen müssten. Ein Bundesminister setzt im Schlussprung über eine vom Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, indem er ein demokratisch beschlossenes Gesetz durch einen simplen Verwaltungsakt außer Kraft setzt. 

Demokratieprinzip? Respekt vor dem Recht? Achtung vor dem Willen der demokratischen Mehrheit im Parlament?  Einhaltung des Gewaltenteilungsgrundsatzes, der es einem Regierungsmitglied nicht erlaubt, eine gesetzliche Regelung zu ignorieren, geschwiege denn sie abzuschaffen? 

Was Boris Pistorius mit dem Gesetz über den "Neuen Wehrdienst" tut, ist kein gefährlicher Präzendenzfall. Den schufen schon die Pandemieverordnungen. Doch sein Beispiel wird künftige Kanzler und Minister, möglicherweise Angehörige sogenannter "extremistischer Parteien", beflügeln, es ebensowenig genau zu nehmen mit Recht und Gesetz.

Pistorius wird damit durchkommen

Boris Pistorius schert es nicht. Er wird mit seiner Missachtung der Gesetzgebungsprozesse in einer repräsentativen Demokratie durchkommen. In einigen Tagen schon wird niemand mehr fragen, warum mehr als 600 Bundestagsabgeordnete nicht bemerkten, was sie da beschlossen. Oder wie es überhaupt zu einer Neufassung des Wehrpflichtgesetzes kam, in der die Regelung des Paragraphen 3 grundsätzlich immer gilt, ohne dass das jemand so wollte. 

Die Antwort wären in jedem Fall peinlich, für das Parlament, aber auch für den Minister. Denn entweder es gab einen Grund, den im Nachhinein niemand mehr nennen will. Oder dem Minister war die Tragweite des unter seiner Federführung beschlossenen Gesetzes so wenig bewusst wie den Bundestagsabgeordneten sein mutmaßlich verfassungswidriger Inhalt.


3 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Bis die deutsche Armee die Leistungsfähigkeit der polnischen erreicht hat, vergehen noch etliche Urlaubstage an der Küste Westpommerns.

Anonym hat gesagt…

Na ja, das ist doch so: Polen ist EU Nettoempfänger und kauft jedes Jahr für mehrere Milliarden Waffensysteme in den USA, die also von Deutschland mit- finanziert weden. Dank Osterweiterung ist Polen heute, was Deutschland früher war, ein Pufferstaat, der im Konfliktfall mehr verwüstet wird als andere, oder, wie Valtentin Falin mal sagte: Abbrennt wie eine Kerze. Da ist es doch ganz schön, daß sich Polen einer so starken Armee rühmen darf.

Anonym hat gesagt…

AI Overview
Das neue Wehrdienstgesetz, das seit Anfang 2026 gilt, enthält Regelungen zur Meldepflicht bei Auslandsaufenthalten, die jedoch aktuell keine direkten Strafen bei Verstößen vorsehen.


Also nicht so schlimm, was da im Gesetz steht. Alles nur Einbildung, hört auf zu spinnen. Das Gesetz wird halt auf dem Papier stehen und wenn jemand gegen die Meldepflicht verstößt, sagt die Regierung 'na Kacke kömmer nix machen oder haha'.
Läuft ja bei Intensivtätern genauso. Egal, was die Gesetze sagen, es finden sich schon Richter und Deutungen, die je nach Tagesmeinung genehm sind.