Sonntag, 30. Oktober 2011

Gruppenarbeit: Wem gehört ein Blindgänger?

Langsam, ganz langsam normalisiert sich die Lage an der Saale wieder. Der Schock, dass eine im 2. Weltkrieg über der Stadt abgeworfene Bombe heute noch für eine ausgestorbene Innenstadt sorgen kann, weicht langsam der Frage, wem ein solcher Blindgänger eigentlich gehört. Der Eigentümer des privaten Grundstückes, auf dem der 250-Kilo-Sprengsatz lag, kann es nicht sein - er hätte nicht die Eigentumsmacht, die Behörden zum Belassen des gefährlichen Gegenstandes auf seinem Besitz zu veranlassen. Kann also, soweit zumindest glaubt die PPQ-Redaktion nach mehrstündigen Beratungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nicht allein durch den Fund Besitzer geworden sein, denn augenscheinlich verfügt er ja nicht über die Bombe.

Besitzer aber ist sicher auch nicht die Firma geworden, die den schrecklichen Schatz ausgegraben hat. Hier gilt kein Bergrecht, sondern eher die Gefahrenabwehrverordnung. Derzufolge sind die Behörden zuständig für die Bombe. Aber auch Zuständigkeit erwirbt kein Eigentum an "gewahrsamslos gewordenen Gegenstände", wie sie Blindgänger nach dem Gesetz sind.

Die Spur könnte in die USA führen, wo die Bombe gebaut und für den Einsatz in Deutschland bereit gemacht wurde. Geplant war, dass sie explodiert, das aber tat sie nicht. Gehört die explodierte Bombe aller wahrscheinlichkeit nach niemandem, wenn auch nur deshalb, weil sie nur noch in Bruchstücken existiert, sieht es bei der blindgegangenen anders aus. Sie ist da, sie ist vorhanden, sie muss einen Eigentümer haben, selbst wenn sie im ersten Moment völlig herrenlos aussieht.

Eventuell, aber auch das ist nur gewagte eine Arbeitsthese, könnte sie rechtlich betrachtet vergleichbar zu einem Gegenstand sein, der zur Entsorgung widerrechtlich auf ein fremdes Grundstück geworfen wird. Der Werfer gibt sein Eigentumsrecht damit auf, allerdings nur, wenn der Grundstücksbesitzer gewillt ist, Eigentum daran zu erwerben. Lehnt er das ab, bleibt der ursprüngliche Eigentümer weiter an sein aufgegebenes Gut gebunden, er haftet, er zahlt.

Anders sähe es aus, wenn die Bombe einst als Geschenk gedacht war. Damit aber ist nicht zu rechen, so dass diese imponierend einfache Lösung des Problems auch nicht zur Anwendung kommen kann. Komplizierter werden die Verhältnisse noch dadurch, dass Werfer und Beworfener nicht Hinz und Kunz sind, sondern zwei Staaten, deren Verhältnis zueinander vom Völkerrecht bestimmt wird. Nur was sagt das über unverlangt überlassene Sprengkörper?

Google, das anerkannt oberste Gericht in allen Gesundheits- und Rechtsfragen, schweigt sich zum Thema aus. Auch das Bundesarchiv verrät nicht, welche Regelungen nach dem Krieg zur Haftung für späte Bombenschäden getroffen wurden. Die geheime Reichsregierung wäre vermutlich freiwillig zuständig, kommt aber außerhalb der Karnevalszeit nicht infrage.

Da wir wissen, welch unheimliche geistige Kraft in der Lesergemeinde steckt, bitten wir deshalb zur Gruppenarbeitsstunde an der Weltkriegsbombe: Wer ist ihr Eigentümer? Warum? Und muss Washington zahlen?


8 Kommentare:

Tolotos hat gesagt…

"" Sie ist da, sie ist vorhanden, sie muss einen Eigentümer haben, selbst wenn sie im ersten Moment völlig herrenlos aussieht. ""

Sie sind ganz nah dran. Eigentümer können auf das Eigentum verzichten und den Besitz daran aufgeben, wodurch die Sache herrenlos (ohne Eigentümer) wird. Das dürfte bei einem Bombenabwurf der Fall sein.

Man wird zum Eigentümer von herrenlosen Sachen, wenn man sie in Eigenbesitz nimmt. Das wird wohl in der Regel der Kampfmittelräumdienst machen.

ppq hat gesagt…

nun, eigentum aufzugeben ist nicht ganz so einfach, glaube ich. wenn ich meinen alten kühlschrank in den wald stelle, bleibt er ja doch mein alter kühlschrank.

läuft aber das kühlmittel aus und der wald muss saniert werden, reicht ein vergessener kühlschrankmagnet mit meinem namen, und schon geht die rechnung an mich

eigentumsaufgabe funktioniert nur, wenn jemand das eigentum an meiner stelle annimmt. deshalb heißt es ja auch "herrenlos" und nicht eigentümerlos - herrenlos bedeutet, man weiß nicht, wems gehört, nicht, dass es niemandem gehört

der kühlschrank bleibt also mein bis jemand sagt, hey, der ist ja noch gut, den nehme ich mir.

der kampfmittelbeseitigungsdienst wird so gesehen auch nicht eigentümer, er verwaltet den gegenstand nur, wegen des gefährlichkeit.

Gustaf Fröhlich hat gesagt…

zwischenzeitlich sollte die bombe ins volkseigentum übergegangen sein.

Die Anmerkung hat gesagt…

Was passiert eigentlich jetzt mit Halles Innenstand? Wird die so als Mahnung für die heranwachsenende Jugend belassen? Oder bau auf, bau auf?

Wer ist ihr Eigentümer?

Keine Ahnung. Hat der sich noch nicht gemeldet?

Warum?

Weil er Schiß vor Verfolgung oder Lyncherei hat?

Und muss Washington zahlen?

Die Deutschen müssen büßen und die Amis zahlen. Seh ich auch so.

Die Anmerkung hat gesagt…

Horrido.

Der Spiegel macht das gleiche Rätsel wie ihr. Lesen die ppq heimlich mit und klauen euch die Ideen?

Ein Spaziergänger hat am Freitag eine Sporttasche bei der Polizei abgegeben, die mit sechs Kilogramm Kokain gefüllt war. Die Beamten suchen nun nach dem Eigentümer.

Volker hat gesagt…

Ich glaube, im Zivilrecht setzt nach 30 Jahren die absolute Verjährung ein. Der frühere Eigentümer kann dann seine Besitzansprüche (wenn er die Verjährung nicht selbst unterbrochen hat) nicht mehr anmelden.
Und die Inanspruchnahme für Schäden/Aufwand sollte ebenfalls verjährt sein.

Anonym hat gesagt…

Den Koks hätte ich zum moderaten Preis verklitscht. Für den Eigenbedarf an Stimulantien gibt es Besseres, mit verzögerter und gleichmäßiger Freisetzung, legal, und ohne den ollen Flashback zwei Nächte später (einmal und nie wieder). Koks ist was für pseudolinke Gänsesänger wie Wecker.

ppq hat gesagt…

volker, du hast wahrscheinlich recht. damit wären all diese dinger dann wirklich volkseigentum ;-)