Montag, 2. April 2012

Nun auch Griechen für NPD-Verbot

Das ist das Europa, das wir wollen! Stand Deutschland der seit 67 Jahren beständig wachsenden Gefahr der Errichtung eines vierten, fünften und sechsten Reiches bislang mutterseelenallein gegenüber, trägt die deutsche Hilfe für Griechenland nun offenbar erste Früchte. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, reihten sich in Athen jetzt erstmals griechische Polizisten in den "Kampf gegen rechts" (Angela Merkel) ein. Die Beamten verbrannten plakativ eine Reichskriegsflagge aus der Nazi-Zeit, um ihre Solidarität mit den Berufskollegen an der "Straße der Gewalt"zu demonstrieren. Hier hatte es zuletzt in Mücheln und Döbeln gewalttätige Übergriffe auf Bistrowirte gegeben.

Während die Tätersuche in Mücheln anfangs als "Auseinandersetzung über ein Rauchverbot" mit anschließender „Kneipenschlägerei“ vertuscht worden war, hatte die "Soko Aladin" in Döbeln zuletzt versucht, einen Auftragskiller aus der Gebrauchtwagenhändlerszene als Täter präsentiert, um von den wahren Hintergründen abzulenken.

Mit Erfolg: Während die Müchelner Bluttat nach ersten Hinweisen auf die Täterschaft der "Dorfjugend, die den Angriff zum anschließenden Abfeiern ihrer bestehenden Ressentiments gegen Migrantinnen und Migranten, die Polizei, den Staat und alles was nicht genauso beschränkt und biertrinkend wie sie in der Gegend herumsteht", wie es des grünen Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel nennt, auch bei den überregionalen Medien punkten konnte, blieben die menschenverachtenden Abgründe der Döbelner Tat trotz aller Ähnlichkeit mit den NSU-Morden außerhalb von Sachsen nahezu unbeachtet.

"Man kann gar nicht soviel essen, wie man angesichts der Zustände im Saalekreis, in ganz Sachsen-Anhalt oder gern auch in Ostdeutschland und der ganzen Republik kotzen möchte", kommentiert Sebastian Striegel die erneuten rechtsradikalen Vorfälle. Zustände, die ein friedlichen Beisammenleben mittlerweile in weiten teilen des Vaterlandes unmöglich machen.

"Nazis, Rassisten, Antisemiten und Co. sind mitten unter uns. Sie leben nicht am Rand, sondern als Teil der Mehrheitsgesellschaft", widerspricht der Abgeordnete aus dem Saalekreis der Auffassung, dass Rechtsextreme in Ostdeutschland "ganze Dörfer dominieren", wie die "Süddeutsche Zeitung" erst kürzlich berichtet hatte. In Sachsen-Anhalt seien fremdenfeindliche Einstellungen etwa nur "bei deutlich über einem Drittel der Bevölkerung vorhanden", rechnet Striegel vor. Die überwiegende Mehrheit der Menschen stimme dagegen der Aussage zu, dass Deutschland "nicht in einem gefährlichen Maße überfremdet" (Striegel) sei. Das Problem heiße deshalb auch nicht Mücheln, es heiße Rassismus, glaubt Striegel. "Wir alle müssen es besiegen, auch in uns, in unseren Familien und in unseren Orten", fordert er, egal ob in Mücheln, Döbeln oder Athen. Die griechischen Polizisten haben es mit ihrer entschlossenen Solidaritätsaktion klargemacht!

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4 Kommentare:

eulenfurz hat gesagt…

Eigentlich ist es naheliegend, daß, wenn Nazis in Mügeln Inder verprügeln, sie auch in Döbeln Libanesen vermöbeln.

Wir hatten den Döbelner Dönermord heute auch auf dem Tapet.

Kurt hat gesagt…

Da haben doch die Berufsempörten schon 2007 recht gehabt. Mügeln ist überall!
Auch wenn es sich jetzt Mücheln schreibt. Für einen Sachsen aussprachemäßig alles dasselbe.

Oels hat gesagt…

Bravo ! Habe vom Mutterland der Demokratie auch nichts anderes erwartet. Aber Vorsicht, das öffentliche Verbrennen derartiger Flaggen ist in Deutschland immer noch verboten. Ein Skandal wenn ihr mich fragt.

Karl_Murx hat gesagt…

@Oels:
"Bravo ! Habe vom Mutterland der Demokratie auch nichts anderes erwartet. Aber Vorsicht, das öffentliche Verbrennen derartiger Flaggen ist in Deutschland immer noch verboten. Ein Skandal wenn ihr mich fragt."

Theoretisch ja. Praktisch gilt das aber nicht vor deutschen Gerichten, wenn NS-Flaggen dabei in Rauch aufgehen. Keine juristischen Folgen hat das auch beim Verbrennen deutscher oder israelischer Fahnen. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß das Entzünden durch Migranten (bevorzugt türkisch-arabischer Abstammung) bzw. durch einheimische Teilnehmer von Antinazi-Demos erfolgt. In diesem Fall greifen die entsprechenden Paragraphen nicht.