Mittwoch, 10. Juni 2015

Verbot der Woche: Erfolg im Kampf gegen Verschwendung

89 Millionen Tonnen Bekleidungsstücke werden in der EU pro Jahr weggeworfen - Tendenz steigend. Nach Frankreich, das erste Erfolge nach Verhängung eines Verschwendungsverbotes meldet, nimmt nun auch Deutschland den Kampf gegen die Verschwendung auf.

Mit einem neuen Gesetz, das das Bundeskabinett noch vor der Sommerpause beschließen will, geht die Regierung erstmals gegen die Verschwendung von Bekleidungsstücken aller Art vor. Künftig darf der Großhandel unverkäufliche Jacken, Hosen, Schuhe und Socken nicht mehr wegwerfen oder direkt zum Recycling bringen, sieht der PPQ exklusiv vorliegende Gesetzentwurf vor. Stattdessen muss die unmodische Mode gespendet und nachgenutzt werden.

Insbesondere wird es den Bekleidungshändlern verboten, ihre unverkaufte Ware für den Konsum ungeeignet zu machen. Ein Abgeordneter prangerte es als "skandalös" an, dass zum Beispiel Löcher in intakte Jeans geschnitten, Farbe über T-Shirts gekippt und Chlor über Mülleimer mit noch nutzbaren Unterhosen geschüttet werde.

Die nun beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass die Händler jegliche Verschwendung vermeiden müssen: Unverkaufte Ware soll gespendet, in Kleiderkammern genutzt oder auf Flohmärkten in ärmeren Wohnvierteln weiterverkauft werden. Modegeschäfte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern werden verpflichtet, ein Abkommen mit einer karitativen Organisation zu schließen, die Ladenhüter regelmäßig kostenlos abholen. An Schulen soll zudem Unterricht gegen die Verschwendung von noch nutzbarer Bekleidung in den Lehrplan aufgenommen werden.

Der Handel kritisierte, dass die Maßnahmen ihr Ziel verfehlten, weil der Handel nur für fünf Prozent der alljährlich in Deutschland aussortierten Bekleidungsstücke verantwortlich. der Großteil noch nutzbarer Bekleidung werde in Haushalten auf den Müll geworfen. Jeder Deutsche entledige sich danach jährlich im Durchschnitt wenig getragener Kleidung von zirka 20 bis 30 Kilogramm Gewicht, was einem Wert von 12 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr entspricht.

Die Bundesregierung spricht deshalb auch von einer ersten Stufe im Verschwendungsbekämpfungsgesetz (BVVG), das die Verluste an nachnutzbarer Kleidung bis 2016 halbieren soll. In einem zweiten Zug soll die Regelung dann ab 2017 auf private Haushalte ausgedehnt werden. "Heutzutage haben wir Millionen Menschen, deren Geld nicht bis zum Monatsende reicht - und trotzdem wirft jeder Haushalt schicke Schuhe, Hosen und Hemden weg", begründete ein Sprecher der Koalition. Dem müsse mit einem Verbot der Vernichtung von tragbarer Kleidung Einhalt geboten werden.

Die Opposition ist derselben Meinung. "Wir haben eine skandalöse und nicht hinnehmbare Verschwendung: Alles, was man nicht verkauft bekommt oder nicht mehr tragen will, wird weggeworfen." Eine nachhaltige Gesellschaft könne sich das auf Dauer nicht leisten. Das Verschwendungsverbotsgesetz sei ein erster Schritt, mit den nun geltenden Bestimmungen, hieß es bei den Grünen, stehe Deutschland an vorderster Front im Kampf gegen die Bekleidungsverschwendung.

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Schöner Ansatz. Hat schonmal jemand ausgerechnet, wieviele Produzenten man mit der Weiterverwendungspflicht pleite gehen lassen kann?
Ich erinnere mich an recht wirksame Regeln gegen Autoverschwendung in der DDR. Allerdings brauchte man dort kein Überangebot an Mittellose zu verteilen, weil man das staatlicherseits schon gut im Griff hatte.