Freitag, 17. November 2023

Verfassungsschutz: Die größte Bedrohung

Schlagzeilen suchen seit Jahren nach der größten Bedrohung "für unser Land": Mal war es der Rechtsextremismus, mal die Klimakrise. Ein aktuelles Titelbild aber sähe so aus.

Sie versuchen es, immer wieder, hartnäckig und ohne jemals müde zu werden. Mal bauten sie die Wahlgesetze so um, dass der Bundestag immer größer wurde und immer mehr von ihnen dort Platz fanden. Oder sie beschlossen, den Wählerinnen und Wählern nun auch öffentlich so weit zu misstrauen, dass sie nicht mehr umhin konnten, die Speicherung von Telekommunikationsdaten ohne Anlass zum Gesetz zu machen. 

Sie bedienten sich und ihre "Stiftungen", als wäre das Geld der Steuerzahler ihr eigenes, sie planten, Unschuldige im Zweifelsfall vom Himmel zu schießen, trafen Entscheidungen ohne demokratische Grundlage und missachteten aus aktuellem Kalkül die Interessen unzähliger kommender Generationen. Zuletzt war es sogar eilig: Erst kurz vor knapp scheiterte der Regierungsplan, bei Nacht und Nebel neue Enteignungsvorschriften für Hausbesitzer zu erlassen.

Feuerwehr für die Freiheit

Immer musste Karlsruhe einspringen. Immer mussten die beiden Kammern am Bundesverfassungsgericht als Feuerwehr für die Freiheit einspringen und in höchster Not retten, was zuweilen nicht einmal mehr zu retten war. Beim Bundestag, dessen Zustandekommen die politischen Parteien der demokratischen Mitte nach Regeln organisiert hatten, denen zufolge das derzeit bereits größte demokratisch gewählte Parlament der Welt in etwa 1.000 Jahren mehrere Millionen Mitglieder haben wird, bestimmten die höchsten deutschen Richter zwar, dass es so nicht weitergehen dürfe. Doch den Parteien gelang es dennoch, weitere 13 Jahre so weiterzumachen, um dann endlich eine Reform zu verabschieden, die das Bundesverfassungsgericht in etwa vier bis fünf Jahren erneut kippen wird.

Der letzte Retter vor der Willkür der Parteien, die in kleinen, häufig rechtsunkundigen Kungelrunden über Achtung oder Nichtachtung der Grundrechte beschließen, war immer das Bundesverfassungsgericht. 

Als Verfassungsbrecher aktenkundig

Seit der erste als Verfassungsbrecher aktenkundige Politiker vor sechs Jahren  Bundespräsident wurde, gilt ausgeurteilte Verachtung für das Grundgesetz auch nicht  ehr als ehrenrühriger Charaktermangel: Selbst wer sich federführend an solchen Bestrebungen beteiligt hat, die verfassungsmäßige Ordnung zu unterminieren, verfällt nicht gesellschaftlicher Ächtung und Ausgrenzung. Nein, die Betroffenen werden von der Mehrheitsgesellschaft mit offenen Armen wiederaufgenommen und integriert, als sie nie etwas gewesen.

Organisierter Verfassungsbruch

Dabei können die Versuche der Parteien, sich das Grundgesetz für die Tagesarbeit passend zu schleifen und dabei über die eigentlichen rechtmäßigen Grenzen  zu gehen, kaum mehr übersehen werden. 54 Mal haben unterschiedliche Koalitionen das Grundgesetz seit seiner Ausfertigung am 23. Mai 1949 geändert. Aus dem noch recht schmalen Original mit nur 146 Artikel auf 47 Seiten, die aus 12.216 Wörtern bestanden, wurde eine Version, die zwar einen Artikel kürzer, doch mit 23.231 Worten um fast die Hälfte dicker ist als ehemals. 

Häufiger noch als auf diese legale Art entpuppten sich Bundesregierungen, einzelne Bundesminister, Bundespräsidenten und das Parlament als erste Adressen für Versuche des organisierten Verfassungsbruchs durch die Hintertür. Niemand anders als die politischen Parteien als Träger der Regierungsverantwortung in Bund und Länder mussten häufiger vom Verfassungsgericht zurückgepfiffen werden, weil ihre gesetzgeberische Fantasie über die vom Grundgesetz erlaubten Grenzen hinausschoss.

Strategie der Unterminierung

Immer wieder starteten sie in unterschiedlichsten Konstellationen Bestrebungen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schwächen. Zustände, die an Jean-Claude Junckers berühmte Strategie zur Unterminierung der demokratischen Willensbildung erinnern. "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert", hatte der damals noch als sogenannter "Präsident der EU-Kommission" firmierende Luxemburger die Methode der Ermüdung der Öffentlichkeit durch anhaltende Überforderung beschrieben, "wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." 

Das Handeln im politischen Berlin lehnte sich an diese Strategie an. Sogar der nun wirklich von jedem Verdacht der mutwilligen Kritik an der Macht und den Mächtigen gefeite "Spiegel" lamentierte zeitweise über den "programmierten Verfassungsbruch". Doch das störte die Kreise der in einer Vielzahl von Parteien organisierten Verfassungsbrecher kaum. In Sachsen-Anhalt speicherte der Verfassungsschutz trotzdem selbst die Daten minderjähriger Sprayer, um später Auskunft geben zu können, wer bedenkenlos MDR-Mitarbeiter, Pförtner in der Staatskanzlei oder Würstchenbudengewerbetreibender werden darf. In Sachsen gilt bis heute, dass die Versammlungsfreiheit an bestimmten Orten für bestimmte Gruppen außer Kraft gesetzt werden kann. 

Zurückgenommene Privilegien

In der Pandemie schließlich erlebte ganz Deutschland einen Ausnahmezustand, der zustandekam, indem das Ordnungsrecht gegen die Verfassung in Marsch gesetzt wurde: "Unveräußerliche Grundrechte" entpuppten sich plötzlich als vom Staat nur an Sonnentagen gewährte Privilegien, die durch einsame Ministerbeschlüsse oder ein paar wirre Sätze einer übermüdeten Kanzlerin kurzerhand entzogen werden können. 

Dass diese Übergriffe verfassungsgemäß waren, haben die höchsten Richter in Karlsruhe später bestätigt, um den gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Not kennt kein Gebot, doch sie kennt immerhin noch Grenzen, die sich selbst nach Absprachen bei gemeinsamen Abendessen nicht dauerhaft überschreiten lassen. Straffrei allerdings bleibt der Versuch. Auch der wiederholte, hartnäckige, notorische Verfassungsbrecher, überführt und verurteilt, sitzt am nächsten Tag gelassen und selbstbewusst im Büro und kündigt den nächsten organisierten Angriff auf die Verfassung an.


3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die sehen sogar in echt alle aus wie Karikaturen, allein schon durch das behämmerte Gruppengrinsen.

Bei den Amis träumen sicher viele davon, die Verfassung je nach Gefühls- und Ertragslage neu frisieren zu können. Stattdessen haben die immer noch das vermaledeite Recht auf Waffenbesitz und werden nicht mal das los.

Die Anmerkung hat gesagt…

@Volker

Wenn hier tief im Keller verborgen diese kleinen bunten Beifallsbildchen verfügbar wären, ich täte einen Sack voll spendieren.

>> Wie kommst Du darauf, dass er in dieser Runde nicht der Schlaueste ist?

Anonym hat gesagt…

OT
Oberfeld 17. November 2023 at 23:48

Genau deswegen leiden diese Araber ja gerade im Gazastreifen, denn wer Gottes auserwähltes Volk antastet, tastet seinen Augapfel an. Auch wenn ein Großteil von Israel zur Zeit noch ungläubig ist, hält Gott die Zusage seiner Treue ein, zur Zeit gibt es ja cirka 20 000 – 30 000 an JESUS CHRISTUS gläubige Juden.
Auch wenn Gott dieses Volk auserwählt hat und sehr liebt, muß er aufgrund seiner Heiligkeit dieses Volk auch strafen, was am 7. Oktober geschehen ist, man lese hierzu auch das Buch der Richter im AT um solches zu verstehen !
----------------------------------------

Junge, Junge. Hat DER einen Schuss weg. Ob so etwas Aua am Kopf macht? - Folgt der Heiligen Flasche!