Donnerstag, 27. April 2017

Freiwillige Kopftuchpflicht: Bleiben Männer außen vor?

Natürlich können auch Männer Kopftuch tragen - bei einer staatlich gemussten Solidaritätsgeste aller Bürger müssten sie es nach EU-Richtlinien sogar.

Unglaubliche Verirrung von Österreichs Bundespräsident Alexander van der Bellen (73). Der grüne Vordenker und beliebte erste Mann im Donau- und Alpengau hat nach 100 Tagen im Amt mit Äußerungen zum islamischen Kopftuch für Irritationen unter seinen Anhängern gesorgt. Van der Bellen, der bisher als durchaus fortschrittlich denkender politischer Kopf galt, vergaloppierte sich ausgerechnet in der immer wieder hochkochenden Kopftuch-Diskussion. Frauen, die das Kopftuch tragen, würden in Österreich so diskriminiert, dass er überlege, ob man nicht alle österreichischen Frauen dazu aufrufen sollten, es zu tragen – aus Solidarität!

„Wenn es so weitergeht bei der tatsächlich um sich greifenden Islamophobie, wird noch der Tag kommen, an dem wir alle Frauen bitten müssen, ein Kopftuch zu tragen – alle – aus Solidarität gegenüber jenen, die es aus religiösen Gründen tun”, hatte van der Bellen Schülerinnen und Schüler bei einer Diskussionsrunde mitgeteilt. Die Formulierung "bitten müssen" weißt dabei direkt auf eine offenbar geplante freiwillige Kopftuchpflicht hin - allerdings, so melden sich Kritiker jetzt, eine, die allem Anschein nach nur für Frauen gelten soll!

Gut gemeint, ebenso wie Van der Bellens Hinweis auf das III. Reich. Doch schlecht gemacht! Denn die geltenden EU-Vorschriften gegen die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen (Richtlinie 2006/54/EG) stellen nach Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags sowie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein grundlegendes Prinzip dar, das als zentrale Aufgabe und Ziel der Gemeinschaft gilt. Es begründet eine positive Verpflichtung, die Gleichbehandlung bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft zu fördern!

Van der Bellens Idee, alle "Frauen" über eine freiwillige Kopftuchpflicht zu bitten, den Hijab zu tragen, verstößt gegen diesen europäischen Leitgedanken, der in den Artikeln 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt ist. Beide Paragrafen verbieten ebenfalls jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und verankern das Recht auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen in allen Bereichen, also auch beim Tragen eines Kopftuches, sei es freiwillig oder als staatliche erbeten gemusste Solidaritätsgeste in Richtung anderer Unterdrückter.

Ein Prinzip, das der bisher als aufgeklärt und fortschrittlich geltende Alexander van der Bellen offensichtlich komplett aus dem Auge verloren hat. Es sei „das Recht der Frau“, sich zu kleiden, wie auch immer sie möchte, verkündete er bei der Veranstaltung mit den Schülern. Das gelte "für jede Frau, nicht nur für Musliminnen", hieß es weiter - der konservativ geprägte Grüne unterließ auch hier wieder jeden Hinweis darauf, dass Männer ebenso frei entscheiden können, ob sie einer staatlichen Bitte, ein Kopftuch zu tragen, freiwillig folgen oder ob sie es zähneknirschend tun.

Bezeichnend für den Zustand Europas in der Geschlechterfrage, dass populistische Medien zwar die kommende Kopftuchpflicht anprangern, die fehlende Gendergerechtigkeit in Van der Bellens Forderung jedoch mit dröhnendem Schweigen übergehen. Es wäre nun an der Zivilgesellschaft, hier scharf nachzuwaschen und den österreichischen Bundespräsidenten nachdrücklich zu fragen, wie er sich die Einbeziehung von Männern in seine Kopftuchaktion  vorstellt. Dürfen sie mitmachen? Können sie wollen müssen? Stellt der Staat die notwendigen Kopftücher? Und was sagt die EU-Kommission zur geplanten Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes?


5 Kommentare:

Henry hat gesagt…

Dann dürfen auch die österreichischen jungen Männer in Gruppen zur Jahreswende nach Köln.Treffpunkt Bahnhof!

Gernot hat gesagt…

Ich hätte von van der Bellen nicht erhofft, dass er sich gegen Zwangsintegration und Völkervermischung einsetzt, indem er das Recht, sich zu kleiden wie man will und eben als fremder Mensch auch Verhüllung zu tragen, anmahnt.

In D könnte man nicht einmal verhüllt für das Recht auf Verhüllung demonstrieren, gälte das doch als Verstoß gegen unser ach so freiheitliches Versammlungsrecht, das die Möglichkeit zur Identifizierung jedes Teilnehmers verlangt.

suedwestfunk hat gesagt…

Wer wünschte sich nicht eine minderjährige Zweit- oder xt-frau? Houellebecq hat schon beschrieben, wie das mit ein bisschen Unterwerfung möglich ist. Van der Bellen weist nun den viel ehrenvolleren Weg: Wir alle werden das tun dürfen - aus Solidarität für verfolgte Moslems.

Anonym hat gesagt…

https://www.youtube.com/watch?v=TeaadC9rJhg


Reaktionär Doe

anschauen ! VERBREITEN !!

Anonym hat gesagt…

Bernd sagt : nur die knüppelharte Seppherrschaft kann unseren Lebensstil retten