Mittwoch, 25. April 2012

Meine TAN für Griechenland

Gericht ahnungslos, Richter gnadenlos, Kunden chancenlos. Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen einfache Bürgerinnen und Bürger für ihre Fehler beim Online-Banking selbst haften. Auch Schäden, die entstehen, weil sie im Online-Banking auf Betrüger hereinfallen und ihre Geheimnummern weitergeben, müssen sie allein tragen.

Zweifellos ein menschenverachtendes Urteil, das völlig verkennt, welch ungute Rolle Banken während der Finanzkrise spielten. Obwohl die Geldinstitute nach Aussage führender Spitzenpolitiker allein an allem schuld waren, nimmt ein Gericht sie nun auch noch in Schutz. Ein armer Rentner aus dem Raum Düsseldorf verlor damit endgültig 5000 Euro, die seine ganze Altervorsorge waren. Und das nur, weil er einer angeblichen Aufforderung seiner Bank gefolgt war und zehn seiner Transaktionsnummern weitergegeben hatte.

Der Staat versagt auf ganzer Linie beim Schutz seiner Bürger. Woher hätte der Mann wissen sollen, dass er auf Online-Betrüger hereinfällt? Die Seite, die er besuchte, sah doch genau aus wie die richtige Website seiner Bank, auch die Aufforderung, gleich mal zehn Geheimzahlen für Online-Überweisungen unbekannter Höhe und an unbekannte Empfänger einzugeben, musste dem Mann völlig normal erscheinen. Dennoch sah es der BGH als Fahrlässigkeit des Kunden, nicht auf Warnungen vor solchem Missbrauch gehört zu haben. Wie immer müsse der kleine Mann zahlen, sagte der der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers: „Der Kläger hat die im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen, indem er zehn TANs gleichzeitig weitergab.“

Aber Ende gut, alles gut. Denn das geld ist nicht weg, es hat nur ein anderer: Drei Monate nach der Freigabe der zehn Tan-Nummern wurden 5.000 Euro vom Konto des Rentners auf ein Konto bei einer griechischen Bank überwiesen. Obwohl der konkrete Empfänger nicht mehr ermittelt werden konnte, hat der Düsseldorfer seinen bislang nach Athen überwiesenen persönlichen Hilfsbetrag für Griechenland in Höhe von 13.000 Euro damit beispielhaft aufgestockt. Ein Vorbild, das nun Schule machen soll: Unter dem Motto "Meine TAN für Griechenland" ruft bereits eine Facebook-Gruppe dazu auf, dem Beispiel des Mannes zu folgen und Hilfsbedürftigen in Griechenland Tan-Nummern zur freien Verfügung bereitzustellen.



2 Kommentare:

Immo Sennewald hat gesagt…

Ich habe schon Hunderte TAN-Nummern nach Griechenland verschickt, um den von bösen deutschen Nationalisten verspotteten, von durch Fürsorgelücken ausgebluteten EU-Mitbürgern zu helfen. Und was ist passiert? sie haben sich nichtmal bedankt.

apollinaris hat gesagt…

Das ist ein richtungsweisendes Urteil, das Schule machen sollte. Endlich wird dem unerträglich populistischen deutschen Haushalts-Chauvinismus auch im Kleinen der Garaus gemacht.

Manchmal muss europäische Solidarität verstockten Bankkunden auch mit juristischen Mitteln und höchstrichterlicher Rechtsprechung nahe gebracht werden.

Ein klarer Sieg für den europäischen Einheitsgedanken.