Freitag, 6. August 2021

GEZ mit Girlande: In allerbester Verfassung

Was muss, das muss, auf diesen kurzen Nenner lässt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent zusammenfassen, die das Land Sachsen-Anhalt zum Jahreswechsel blockiert hatte. Durfte es nicht, denn die Sender haben ein Anrecht darauf, zu bekommen, was eine Kommission entschieden hat, die sich Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs nennt. Alles was danach folgt, die Zustimmung vor allem der Landesparlamente, ist reine Girlande, Pflichtübung, Theater.  

Verfassungswidrige demokratische Kontrolle

Das Bundesverfassungsgericht beendete den Streit darüber, ob demokratische Kontrolle eines nicht-staatlichen Rundfunksystems beeinhalten muss, eine ständige Ausweitung der Sendungen, Sender, der Kanäle und Übertragungswege bei gleichzeitiger Verengung im inhaltlichen durch gewählte Parlamentarier korrigieren zu dürfen, indem es den sogenannten Rundfunkbeitrag wie ursprünglich geplant auf 18,36 Euro im Monat erhöhte. Es sei ein verfassungswidriger Eingriff in die Rundfunkfreiheit gewesen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit Januar weiter mit der alten Beitragshöhe von 17,50 Euro wirtschaften mussten, obwohl ARD, ZDF und Deutschlandradio klargemacht hatten, dass sie mehr als die acht Milliarden Euro im Jahr brauchen, um die Grundversorgung mit 78 Rundfunk, 39 Fernsehsendern und 897 Internetangeboten, mit Fußball, "Rote Rosen", "Bares für Rares" und "Hier ab vier" weiterhin sicherstellen zu können.

Wegweisende Finanzlücke

Das Urteil ist wegweisend, stellt es doch klar, dass jede Finanzlücke bei den öffentlich-rechtlichen Sendern verfassungswidrig ist und zwingend von den Bürgerinnen und Bürgern im Land ausgeglichen werden muss. So stehe es im Grundgesetz, das die Staatsferne die Rundfunks in Deutschland sichere, indem es die Voraussetzungen geschaffen habe, nach denen die Bundesländer, die den Gemeinsinnfunk über einen gemeinsamen Staatsvertrag tragen, gar nicht vor die Entscheidung gestellt werden, ob sie einer Mehrheitsentscheidung zustimmen wollen. 

Sie müssen es, entschied das Karlsruher Gericht, das den Rundfunkbeitrag umgehend um die ursprünglich geplanten monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) erhöhte. Die Ablehnung der Erhöhung durch das Land Sachsen-Anhalt ist damit aufgehoben, zudem verpflichteten  die Karlsruher Richter alle anderen Landesparlamente, bei allen künftigen Entscheidungen über künftige Beitragserhöhungen zuzustimmen. Jede Ablehnung stelle eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit dar, so lange nicht alle Länder gleichzeitig und einstimmig ablehnen.

Geld, frei von Zwecksetzungen

Nur so könne sichergestellt werden, dass die Festsetzung der Rundfunkbeiträge "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen" erfolge: Die Landesregierung Sachsen-Anhalts, die im Landesparlament keine Aussicht hatte, eine Mehrheit für die Gebührenerhöhung zu bekommen, hatte durch das Unterlassen der Zustimmung zum "Ersten Medienänderungsstaatsvertrag", die eben von den Volksvertretern nicht zu bekommen war, die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt. 

Es wirkt beinahe wie die kürzlich erfolgte Neugründung der EU durch die erstmalige Aufnahme gemeinsamer Schulden, der das Bundesverfassungsgericht nach eiligem Zögern zugestimmt hatte. Schien es bisher noch so, als  sei es die Aufgabe der Unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes (KEF), den von ARD und ZDF angemeldeten "Finanzbedarf" zu prüfen und den  Landesparlamenten anschließend zu empfehlen, wie hoch der Rundfunkbeitrag künftig sein solle, damit die Deutschen weiterhin grundversorgt werden können, stellt sich die Lage nun grundsätzlich anders dar. Wenn die Sendeanstalten angeben, ihren Auftrag - also "Tatort"-Wiederholungen, "Anne-Will"-Talkshows und "Sturm der Liebe" - nur mit Hilfe einer bestimmten Anzahl an zusätzlichen Millionen erfüllen zu können, dann sind diese Millionen bereitzustellen.

Die Erfüllung aller Wünsche

So funktioniert eine "bedarfsgerechte Finanzierung", wie sie sich im Privaten jeder wünscht, nur dass er keinen Gesetzgeber zur Verfügung hat, der dafür verantwortlich ist, dass immer genau so viel Geld zur Verfügung steht wie für die Erfüllung aller Wünsche gebraucht wird. Schön ist es aber doch, wenn es wenigstens dort klappt, wo alle etwas davon haben: Die ARD-Anstalten, nach nach Berechnungen der FAZ eine "Öffentlich-Rechtliche Rentneranstalt" mit angeschlossenem Sendebetrieb, zahlen Milliarden Euro an Pensionen und versorgen auch ihr aktives Spitzenpersonal mit üppigen Gehältern, gegen die Bundeskanzlerin, Bundespräsident und Bundesverfassungsrichter geradezu miserabel bezahlt wirken.

Aufrechnen aber gilt nicht, denn hier geht es um Grundsatzfragen. Das Land lechzt nach qualitätsvoller Unterhaltung mit ZDF-Fernsehgarten, "Notruf Hafenkante" und drastischen Warnungen vor der Gefahr durch rechte Chatgruppen. ARD-Chef Tom Buhrow hat nach dem Urteil Entwarnung gegeben. Das Bangen hat ein Ende, dass "Funk", das "Content-Netzwerk von ARD und ZDF", Hits wie "Lou, wie hat sich dein Lovelife verändert? Auf Klo" oder "Ich respektiere deine Mutter - neue Perspektiven auf Rap mit Conny" nicht mehr produzieren können könnte. "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen", sagte Buhrow, der dem Gericht ausdrücklich für sein Urteil dankte. Auch das ZDF reagierte erleichtert. N un könne man "für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten."


6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Funktion des angeblichen Bundesverfassungsgerichtes dürften nun wieder ein paar mehr mitbekommen haben.

Arminius hat gesagt…

Die Polen hätten sich eine Menge Ärger mit Brüssel ersparen können, wenn sie mal bei Mutti nachgefragt hätten, wie man ein Verfassungsgericht UNAUFFÄLLIG gleichschalten kann.

(Ver)fassungslos hat gesagt…

Stimmt doch. Leider, denn die große Mehrheit der "mündigen" Buntesbürgen will es doch genau so! Ich wette, das wird ihr Kreuzzug im Herbst auch wieder bestätigen.

Jeder dieser Volltrottel möchte geschoren und gemolken werden wie Nutzvieh und ist auch noch stolz darauf, wenn er für Müll aller Art mehr bezahlen darf.

So gesehen ist also wirklich alles in allerbester Verfassung, denn Demokratie bedeutet Herrschaft des Staatsvolkes.

Anonym hat gesagt…

cdu bedeutet die Herrschaft des internationalen Finanzfreimaurertums

Die Anmerkung hat gesagt…

Dank höherem Rundfunkbeitrag – Messi wechselt zur ARD

Hammer! Der vereinslose Fußball-Superstar Lionel Messi wechselt zur ARD. Möglich gemacht wurde der Transfer durch die vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärte Erhöhung der Rundfunkgebühren.

Prominenter Zugang im öffentlich-rechtlichen Fernsehen! Fußball-Superstar Lionel Messi heuert mit sofortiger Wirkung bei der ARD an und soll dort mit seiner Kompetenz für bessere Einschaltquoten und niveauvollere Unterhaltung sorgen. Zuvor hatte der Argentinier nach 21 Jahren seinen Abschied vom FC Barcelona verkündet, der sich das Gehalt für den 34-Jährigen einfach nicht mehr leisten konnte.

https://www.welt.de/satire/article232976439/Dank-hoeherem-Rundfunkbeitrag-Messi-wechselt-zur-ARD.html

Anonym hat gesagt…

cdu bedeutet die Herrschaft des internationalen Finanzfreimaurertums

August 06, 2021

Wieso nur die Schwatten? Wos meinst, wofür die abgehackten Pfoten der SED nebst Hammer und Zirkel stehen?