Mittwoch, 4. Januar 2017

de Maiziere: Kriegserklärung ans Grundgesetz

Sieht aus wie ein harsch kritisierender Text - lobt den Minister dann aber über den grünen Klee. Ja, seine Medien hat de Maiziere heute schon im Griff..
Es ist Artikel 30 des Grundgesetzes, der festlegt, wie Deutschland funktioniert. "Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt", steht da. Ein Satz, der Dutzende und Aberdutzende opportunistische Änderungen an der deutschen Quasi-Verfassung überstanden hat. Den nun aber einer der führenden Verfassungsbrecher der Republik ins Visier genommen hat, um auch ihn zu schleifen: Unterstützt von einem Blatt, das Angela Merkel einst nutzte, um Kohl zu stürzen, geht Bundesinnenminister Thomas de Maiziere daran, die Bundesrepublik grundsätzlich umzubauen.

Abschaffung des Föderalismus


Das föderale Prinzip, ohnehin nur noch ein Mäntelchen, das über die Allmacht des finanziell übermächtigen Bundes gehängt ist wie ein Schirm über die Stehlampe, soll wegfallen. Thomas de Maiziere, der einst schon die Sachsen LB beim Sterben begleitete, hat genaue Vorstellungen darüber, wie ein künftig nicht nur politisch ganz auf eine Zentralmacht ausgerichtetes Deutschland auch verwaltungstechnisch so funktionieren könnte, dass Macht von Polizei und Geheimdiensten sich in seinem Ministerium bündelt. De Maiziere will einen noch stärkeren Staat, einen Staat, der in alles Einblick hat, alles überwacht, keine Kontrollinstanzen und in der Exekutive kein Subsidiaritätsprinzip mehr kennt.

Die Krise gilt dem Christdemokraten als Chance, in 47 Jahren bewährte Aufgabenteilungen über den Haufen zu werfen. War es dem Bund unter Gerhard Schröder und Otto Schily nach Ende der Grenzsicherung früherer Tage nur mit Mühe und gegen den Willen der Länder gelungen, sich aus den zum größten Teil obsolet gewordenen Einheiten des Bundesgrenzschutzes eine eigene Bundespolizei zu bauen, so geht Schilys Erbe de Maiziere - 2005 als sächsischer Innenminister noch auf der Gegenseite agierend - nun daran, die Zentralisation des Sicherheitsstaates zu vollenden.

Der feuchte Traum des Machtmenschen


De Maizieres Wunschzettel liest sich wie der feuchte Traum eines Mannes, dem gar nicht in den Sinn kommt, dass er im Begriff ist, die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaates zu legen. Ebensowenig verschwendet der CDU-Politiker mit Kanzlerambitionen einen Gedanken daran, was geschieht, wenn eines Tages nach einer verunglückten Wahl nicht wohlmeinende Christdemokraten mit Restgewissen, sondern genau die miesen Menschenfeinde mit gefährlichen Absichten in Ministerämter einziehen, vor denen er und seine Ministerkollegen von der SPD seit Jahren beinahe im Tagesrhythmus warnen.

Soweit denkt er nicht, der frühere Ziehsohn von Richard von Weizsäcker. de Maiziere will der Krieg mit dem Grundgesetz. Die Bundespolizei soll "in ihrer Wirkungsmöglichkeit" nicht mehr nur auf auf Bahnhöfe, Flughäfen und die Grenzsicherung beschränkt sein. "Die bisherigen Befugnisse für das Bundeskriminalamt sind zu eng gefasst", sagt er. Die Verfassungsschutzämter der Länder sollen aufgelöst und deren "gesamte Aufgabe in die Bundesverwaltung übernehmen". Und bei nationalen Katastrophen "muss der Bund Zuständigkeiten bekommen". Das verfassungsmäßige Verbot eines Einsatzes der Bundeswehr im Inneren kommt auch gleich noch unter die Reformräder: Stößt die Polizei mit ihrer Kapazität an Grenzen, "sollte die Bundeswehr auch dort ihren Platz finden - etwa beim bewaffneten Objektschutz."

Dass der Innenminister mit solchen Vorschlägen vorprescht und die aktuelle Verunsicherung der Bevölkerung im Ergebnis des eigenen Versagens auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise nutzt, um bei der Stärkung der eigenen Machtbasis Nägel mit Köpfen zu machen, ist skrupelloses politisches Tagesgeschäft.

Dass er aber meint, "die Debatten dazu mögen früher verständlich gewesen sein, jetzt sind sie es nicht mehr", zeigt eine Abgehobenheit, die nur mit Höhenrausch und Hybris zu erklären ist.


9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Niemand spricht aus, dass Maizeres Maßnahmen aus einem Grund nötig scheinen: Das illegale Hereinschaufeln einer Armee von moslemischen Männern unter tosendem Applaus der Presse. Diese Armee erkennt den säkularen Staat nicht als legale Institution an und wird es nie tun. Die angezeigte Gegenmaßnahme wäre das Vorgehen gegen diese Situation und ihre Verursacher. Da müsste sich Maiziere aber selbst einsperren samt der Berliner Clique.

ppq hat gesagt…

das ist korrekt. und sorgt für erstaunliche allianzen: die taz ist für den generalangriff auf die fundamente des föderalen staates, der nach de maizieres grundgesetzänderung nur noch ein paar marginale kultur- und bildungsaufgaben in länderkompetenz beließe.

IrlandsCall hat gesagt…

Was irgendwelche Menschen entscheiden, die ich nicht kenne und denen ich kein Mandat gegeben habe, ist irrelevan. Nach Artikel 1 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bin ich frei geboren und darf i.V.m. Art. 20 derselben in keine Organisation gezwungen werden. Sklaventum ist abgeschafft. Ich habe Ferkel, Dr. Täuschle & Co nie die Treue geschworen. Und ihr müsst euch auch nicht an das halten was die unter sich verabreden.

Anonym hat gesagt…

Und im Artikel darunter steht: "Bundesrecht bricht Landesrecht"
Tchaka.

Gernot hat gesagt…

Die NPD kann ja wohl beim Bundesverfassungsgericht keinen Verbotsantrag wegen Verfassungswidrigkeit stellen. Solcherlei Absichten hat sie als demokratische Partei allerdings m.W. in den letzten Jahrzehnten nie geäußert, nicht einmal bezüglich Kommunisten.

ppq hat gesagt…

artikel 30 ist aber kein landesrecht

Volker hat gesagt…

"Soweit denkt er nicht,"

Doch, so weit denkt er.
Deshalb hat er ja gemeinsam mit seiner GenossIn Merkel die "Asylkrise" herbeigeführt. Um eine Notsituation zu schaffen, in der die Errichtung der Diktatur wie eine Erlösung erscheint.

Anonym hat gesagt…

Die Arbeit der LKAs, LfVs und sonstiger "Ls" wird allerdind durch das jeweils gültige Landesrecht geregelt.
Ein wenig googlen zur Auslegung des Art. 30 ergibt, dass "Praktisch der Anwendungsbereich der Vorschrift auf die Ausführung von Landesrecht begrenzt [ist]." Was sich gut mit der Realität deckt.

ppq hat gesagt…

@anonym: googeln hilft da wenig, es geht ja um verständnis. art.30 lautet recht unmissverständlich: "Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt".

lies es langsam, dann ist es eindeutig: deutschland ist ein bundesstaat, es gibt den bund nur als ebene, nicht als eigene staatlichkeit. aufgaben des staates erledigen die länder, ausgenommen in den fällen, in denen das GG andere regelungen trifft oder zulässt.

lässt es beim verfassungsschutz oder bei der polizei welche zu? trifft es welche? was sagt das bvg? es sagt ja, aber nur wenn es um speziell polizeiliche aufgaben geht. http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs19980128_2bvf000392.html

darf der bundesgesetzgeber diese aufgaben endlos weiter ausweiten (was er seit jahren tut, nicht nur in der sicherheitspolitik)? nein, das darf er nicht. außer - und darauf zielt de maiziere - er ändert das grundgesetz.

was bedeutet das? genau: die abschaffung des förderalen bundesstaates deutschland, in dem die länder träger der staatlichen verantwortung sind. und die schaffung eines zentralstaates nach dem modell frankreich, polen oder russland. das kommt natürlich nicht sofort, aber - ohnehin ist die tendenz unübersehbar - es kommt. heute schon sind die länder in ihrer souveränität ja zurückgestutzt auf ein bisschen kultur, bildung und landwirtschaft. und was immer sie tun, sie können es meist nur mit finanzieller hilfe des bundes.