Dienstag, 22. Dezember 2020

Grundgesetz: Das Ende des Rassismus

Die Rasse verschwindet, doch das "deutsche Volk" betont im Grundgesetz weiterhin den exklusiven Charakter des hiesigen Staatswesens:

Es war eines der Ereignisse eines wahrhaft denkwürdigen Jahres, das in Erinnerung bleiben wird. Spätere Generationen werden mit Dankbarkeit zurückschauen auf den historischen Tag eines historischen Jahres und auf Vormütter und -Väter, die konfrontiert waren mit der "größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg" (Angela Merkel). Und die es dennoch vermochten, weiterzudenken und den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz strichen.

Der Star aus der Großrochade

Von wegen viel zu tun, von wegen Pandemie außer Kontrolle, von wegen der Bundestag spielt im Seuchenregime nur eine untergeordnete Rolle. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, eine Sozialdemokratin, die erst in der Folge einer komplizierten Rochade-Aktion in der Bel Etage der deutschen Sozialdemokratie in ihr Amt gerutscht worden war, zeigte sich auf Ballhöhe, als es darum ging, Deutschland für die nächsten tausend Jahre zukunftsfest zu machen. Zwar war der Vorstoß, den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen, von den Grünen, immer noch die Partei mit der höchsten Symbolhandlungskompetenz. Doch die gesamte Bundesregierung, womöglich schon im kommenden Jahr nur noch handlungsfähig als schwarz-rot-grüne Kombination, machte sich die Idee flugs zu eigen.

Hunde und Katzen haben sie, Menschen nicht, das ist der augenblickliche Stand der Rasseforschung, der nach Christine Lambrechts Überzeugung dazu führen muss, den umstrittenen Begriff "Rasse" rasch aus dem Grundgesetz streichen lassen und durch eine neue Formulierung zum Schutz vor Rassismus zu ersetzen. Abgesehen von Ewiggestrigen, die in Millionen auflage über "Juden-Gene" schwadronieren und aus Dänemark wie aus dem Koran am liebsten eine eigene Rasse machen würden,  bestehe völlige Einigkeit darüber, dass es keine unterschiedlichen Menschenrassen gebe. Deshalb habe sich die Bundesregierung darauf geeinigt, das Grundgesetz an dieser Stelle zu überarbeiten. 

Ewiggestrige Erklärung der Menschenrechte

Als unsere Verfassung 1949 geschrieben wurde, nahm man den Begriff auf, um sich klar von der Nazi-Rassenideologie zu distanzieren", erklärte die Ministerin. "Die Verwendung des Begriffs kann aber aus heutiger Sicht zu Missverständnissen führen und wird deshalb zu Recht kritisiert", schoss sie scharf in Richtung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die trotzig weiterhin von "Rassen" sprechen wird. Im Visier der Sozialdemokratin ebenso: Die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Art. 14 den umstrittenen Rasse-Begriff verwendet, obwohl es Rassen nach deutschem Recht bereits in Kürze nicht mehr geben wird. Viel Arbeit für Europas Führungsnation.

Wie aber soll künftig vor Rassismus geschützt werden, wenn Hautfarbe und Herkunft als naheliegende Kategorie zur Einteilung von Menschen in Opfer und Täter entfallen? Klar ist: Der Schutz vor Rassismus muss bleiben, obwohl Rassismus ohne Rasse kaum als solcher zu definieren ist. Ein Balanceakt am Rande der Rassedefinition  aus der Tierzucht, die absichtlich eigene Populationen mit bestimmten Merkmalen züchtet. Rasse ist danach gegeben, wenn eine Absicht vorliegt, Unterschiede zwischen subspezifischen Gruppen derselben Ethnie zu betonen. Fehlt diese Absicht, sind möglicherweise sichtbare oder nachverfolgbare Unterschiede nicht existent. 

Sprechen ohne zu sagen

Das Grundgesetz muss vor Rassismus schützen, ohne dabei von Rasse zu sprechen", betonte Lambrecht die Wichtigkeit einer sauberen Lösung auf verbaler Ebene. Im engen Schulterschluss mit der Bundesworthülsenfabrik (BWHF) in Berlin werde seit Wochen nach einem unverfänglichen Schlüsselbegriff gesucht, der "Rasse" mit ähnlicher Wirkungsmacht ersetzen könne wie "Schwarzer" einst "Neger" und "Flüchtling" den "Asylbewerber" ersetzte. Ehe sowohl "Schwarzer" als auch "Flüchtling" durch systematischen Missbrauch abgewertet wurden, so dass sie erst kürzlich nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss durch "PoC" und "Geflüchtetseinde" abgelöst wurden. 

Wichtig sei, dass Rassismusopfern auch ohne Rasse und Rassismus der gleiche Schutz wie bisher gewährleistet werde und die Betroffenseienden den Wegfall des umstrittenen Fachbegriffs für die in ihrem Fall zugrundeliegende Diskriminierung nicht als Verschlechterung im Vergleich zu weiterhin  ausdrücklich wegen ihres Geschlechts, ihrer Sprache, Herkunft oder Religion geschützte Gruppen empfänden, fügte sie hinzu. 

Ein Entwurf für eine entsprechende Änderung von Artikel drei formuliert die fragwürdige Passage deshalb so um, dass in Zukunft niemand mehr "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder rassistisch benachteiligt oder bevorzugt werden" darf. Das Adjektiv "rassistisch" übernimmt also ohne das zugrundeliegende Substantiv "Rasse" alleinverantwortlich die Aufgabe, Rassismus zu definieren und zugleich wirksam zu verhindern. Gelingt das ehrgeizige Vorhaben, wäre das zweifellos wegweisend für zahlreiche weitere Diskriminierungsursachen und Hassverbrechen: Beim Geschlecht etwa steht der Nachweis, dass sie nicht existieren, unmittelbar bevor, so dass hier bereits in nächster Zeit eine Streichung aus den Grundgesetz erfolgen könnte.


6 Kommentare:

Die Anmerkung hat gesagt…

Artikel 1 ist bestimmt mit dem kostbaren Blut der Nie-wieder-Menschen ins Büttenpapier geritzt worden.

Von hier jedenfalls sieht es ganz danach aus.

Anonym hat gesagt…

https://archive.org/details/Allnatura

Kassandra2040 hat gesagt…

Das Problem dieser Änderung liegt in der Definition von Rassismus. In linken Kreisen hat man mittlerweile eine ganz eigene Definition: Man behauptet einfach, ausschließlich PoC (oder was gerade der korrekte Ausruck sein mag) könnten Opfer von Rassismus sein, Rassismus gegen Weiße existiere nicht. Gleichzeitig lässt man dem eigenen Rassimus gegen Weiße fröhlich und ungeniert freien Lauf.

Das Weltbild dieser rassistischen Sekte verbreitet sich wie ein Lauffeuer in der Gesellschaft. Ausgehend von den Universitäten, über die Medien, mittlerweile auch in der Politik längst angekommen. Nicht unerhebliche Teile der Gesellschaft plappern das bereits nach.

Mit der Änderung des Grundgesetz wird diese Weltsicht auch in die Justiz Einzug halten können. War bislang klar definiert, dass niemand wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden darf, exisitiert durch die Änderung zu "niemand dürfe rassistisch benachteiligt werden" auf einmal die Möglichkeit, das Grundgesetz im Sinne dieser linken Verirrungen zu interpretieren. Die Richter, die das Grundgesetz dann wunschgemäß auslegen, werden früher oder später in den Gerichten sitzen.

Anonym hat gesagt…

Neulich, bei der freiwilligen Zwangsweiterbildung: Die Diverticula des Dickdarmes befinden sich bei Europiden zu 95% auf der linken Körperseite, bei Ostasiaten (Ho Chi Minh, Akihito, Yip Man ) mit fast derselben Quote auf der rechten - aber neh, Rassen gibt es nicht ...

ppq hat gesagt…

so lange man sich frei entscheiden kann, wo man sie tragen will, sehe ich da kein problem

Anonym hat gesagt…

so lange man sich frei entscheiden kann ...

Kann man eben nicht! Auch Du, Blogwart, auch Du ...