Mittwoch, 22. Juli 2026

Schutz für Ladenhüter: Konsum als erste Bürgerpflicht

Um Ladenhüter rechtssicher entsorgen zu können, müssen Händler nach den Vorgaben der EU-Ökodesignrichtlinie künftig einen Pro-forma-Verkauf nachweisen. Käufer dürfen ungeliebte Modeartikel dann nassmachen und im Restmüll verklappen.

Auf einmal ist das Entsetzen groß und die Diskussion heftig. Mitten im Sommerloch stellen sich Grundfragen, heiß umstritten: Wie tief darf der Staat in Grundrechte eingreifen? Wie "paternalistisch" (Frauke Brosius-Gersdorf) darf er auftreten? Haben Menschen das Recht, über sich selbst zu bestimmen? Zu kaufen, was sie haben wollen? Und liegenzulassen, was keinen Shopping-Impuls auslöst? Und wenn ja, dürfen sie mit der gekauften Ware tun, was sie wollen?

Es sind Grundfragen, die sich unvermittelt erneut stellen. Erst vor zwei Jahren hatten EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat umfassenden neuen Schutzregeln für "unverkaufte Kleidung und Schuhe" (Tagesschau) zugestimmt. Mit der "Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte", schufen die Institutionen damals neue verbindliche Konsumregeln für 450 Millionen Europäer. 

Verbot tut not 

Nahezu unbemerkt wurde im Zuge der engeren Betreuung der Bürger auch die Entsorgung sogenannter "unverkaufter Ware" verboten - betroffen sind Hosen, Jacken, T-Shirts und Schuhe. Ziel des ehrgeizigen Unternehmens ist es, den Übergang zu einem geschlossenen Kreislaufwirtschaftsmodell zu beschleunigen, das die EU-Kommission bis 2050 plant. Danach soll Europa der "erste klimaneutrale Kontinent" sein und seine Wirtschaft sich ausschließlich von Resten, wiederaufgearbeiteten Rohstoffen und Abfällen ernähren.

Ein ehrgeiziges Ziel, denn derzeit fällt einfach noch nicht genug Deponiemüll in der Staatengemeinschaft an, um die Industrie zu versorgen. Bereits im März 2020 hatte die EU-Kommission deshalb unter der Überschrift "Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa"  eine zukunftsorientierte Agenda aufgestellt, um planmäßig Kurs auf eine nachhaltige Zukunft zu nehmen. 

Hochwertig, funktionell und grün 

Dieser bürgernahe Teil des "Green Deal" versprach den Bürgerinnen und Bürgern "hochwertige, funktionelle und sichere Produkte, die effizient und erschwinglich, langlebiger und auf Wiederverwendung und Reparatur sowie ein hochwertiges Recycling ausgelegt sind".

Ein neues Wohlstandsversprechen. Keine Verschwendung mehr, kein sinnloser Konsum. Reparaturen statt Neukauf, Flicken und Stopfen und Löten statt Shoppen. Europas Strategie für nachhaltiges Wachstum orientierte sich am Erfolg des Glühbirnenverbots aus dem Jahre 2012. 

Damals war es gelungen, herkömmliche Glühfadenbeleuchtung mit dem Argument zu verbieten, die von einer 100-Watt-Glühbirne bei achtstündiger Betriebsdauer gelieferte Wärme von etwa 33 Watt heize das Weltklima im Sommer unnötig auf. Im Winter hingegen sei sie angesichts einer zur Erwärmung eines 20 Quadratmeter großen Zimmers notwendigen Heizleistung von etwa 2.000 Watt unnötig.

Beschleunigung durch Verbote 

Mit dem Ziel, "die gesamte Staatengemeinschaft beschleunigt zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Kreislaufwirtschaft umzugestalten" und dadurch "eine schadstofffreie Umwelt zu schaffen" (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit), griff die EU zum einzigen Hebel, den sie neben der Vergabe von Fördermitteln hat: Das Verbot. 

Von Expertengruppen in der Kommission werden seitdem emsig für jede Produktgruppe, die in der EU gehandelt wird, einzelne Produkteigenschaftsvorgabeverordnungen (PEVV) erstellt. Die enthalten alle Mindestanforderungen an Energie- und Ressourceneffizienz, an Innovationssubstand, Kinderarbeitsresilienz und Altenergieversion. Mit Hilfe dieser Vorgaben, die in der gesamten EU unmittelbare Gesetzeskraft haben, können amtlich als unnütz, zu aufwendig oder ineffizient eingestufte Produkte vom EU-Binnenmarkt verdrängt werden. 

Schrott muss nutzbar bleiben 

Statt alte Handys gegen neue einzutauschen oder durchaus noch funktionierende Fernseher oder Computer durch modernere Geräte zu ersetzen, sollen Bürgerinnen und Bürger so künftig die Möglichkeit erhalten, länger an ihren technischen Helfern festzuhalten. 

Hersteller sind verpflichtet, Ersatzteile für Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones über bis zu zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts dieser Serie bereitzuhalten. Hätte es diese Regel damals schon gegeben, könnten Besitzer des iPhone SE ihre Handys mit Zwölf-Megapixel-Kamera, 128 GB Speicher und 1.624 mAh Akku-Kapazität weiterhin nutzen.

Nur weil sie uralt sind 

Es wäre ein Segen für die Welt. Statistische Marktanalysen zeigen, dass ohne den umfassenden Schutz durch die Ökodesign-Richtlinie nur noch einige hunderttausend iPhone-Modelle von 2016 in Betrieb sind. Kein Wunder, denn der Hersteller Apple verschob bisher regelmäßig ältere Modellgenerationen auf eine Obsolet-Liste. Sie bekamen dann keine Software-Updates mehr - angeblich wegen mangelnder Speichergröße oder veralteter Chips. 

Nur 0,1 Prozent aller 1,5 Milliarden aktiven iPhones weltweit sind heute noch iPhones SE oder 7. Am erfolgreichen Nokia 1100 aus dem Jahr 2003 halten seit der 2G-Abschaltung sogar noch weniger Nutzer fest. Selbst in Deutschland, wo das bewährte GSM-Netz im Unterschied zu den USA, Australien und Japan zwar noch betrieben wird, werden diese Traditionalisten fortlaufend bestraft, indem die vom 1100 benötigten Frequenzen für 4G und 5G umgewidmet werden.

Unter den Grenzen des Planeten 

Das will die EU ändern, und zwar nicht nur im Bereich der Technik. Lieber alt als schädlich, lieber gut abgehangen als hypermodern. "Ist noch gut", soll der neue Innovationstreiber der Union werden, die ihre zahllosen Klima-, Umwelt-, Energie-, Ressourcennutzungs- und Biodiversitätsziele darauf ausrichtet, "die Grenzen des Planeten nicht zu übersteigen" (EU-Kommission). 

Die EU will auf diesem Weg stellvertretend für alle Nicht-EU-Staaten Ressourcen schonen und das Klima schützen. Mit dem maßgeschneiderten Rechtsrahmen der Ökodesign-Verordnung 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte hat sie sich ein Multifunktionswerkzeug maßgeschneidert.

Allumfassende Regulierung 

Die Vorgängerverordnung - damals noch eine "Richtlinie" - hatte nur die Regulierung des Teilbereichs energieverbrauchsrelevanter Produkte ermöglicht. Die überarbeiteten Ökodesign-Anforderungen hingegen zielen auf alle Wirtschaftsbranchen und das gesamte gesellschaftliche Leben. Erstmals werden Informationspflichten von Hersteller, die Dauer der Softwarekompatibilität elektronischer Geräte bis hin zur bürokratischen Pflicht, über die Handhabung unverkaufter nicht verderblicher Waren Bericht zu erstatten, mit Hilfe eines "ambitionierten Rechtsrahmens" (EU-Kommission) auf alle Lebensbereiche angewandt. 

Es ist eine stille, jenseits der Vollzugsnachrichten über das Verbot des Verklappens von "Neuware im Textilmüll" (ZDF) kaum wahrgenommene Revolution. Offen wie selten hat die EU-Kommission ihre Absichten kundgetan, mit der Ökodesign-Verordnung eine Vorschrift zu schaffen, die Planvorgaben zur Produktgestaltung "auf so viele Produkte wie möglich ausweitet". 

Design vom Amt 

Das Motto ist: Design vom Amt. Regulieren, was übersteht. Verbieten, was sich nicht regulieren lässt. Die Umsetzung erfolgt wie immer in kleinen Schritten und oft Jahre auseinanderliegenden Schüben. Terminiert werden neue Ausbauphasen gern auf Ferienzeiten. Seit Mitte Juli dürfen große Unternehmen unverkäufliche Ladenhüter aus dem Modebereich nicht mehr vernichten, indem sie auf Deponien geschafft, verbrannt oder mechanisch zu Putzlappen, Dämmstoffen und Füllmaterial für Polstermöbel verarbeitet werden. 

Stattdessen müssen Textilien, die die EU als "unverkaufte Ware" definiert, wiederverwendet, gespendet oder recycelt werden. Ziel ist, die Menge an textilen Modeartikeln, die auf den EU-Markt kommen, ohne anschließend jemals gekauft und getragen zu werden, drastisch zu senken. 

Vier bis neun Prozent Ladenhüter 

Die Europäische Umweltagentur (EEA) schätzt den Anteil dieser Ladenhüter auf vier bis neun Prozent. Für die gesamte EU ergibt das einen Berg mit einem Gewicht von rund einer Million Tonnen Hosen, Hemden, Kleider und Socken pro Jahr. Für den einzelnen Bürger aber sind es nur 240 Gramm, die er in Zukunft mehr kaufen muss, um bei der Umsetzung der Vorgaben der Ökodesignverordnung zu helfen. 

Im Kampf gegen die grassierende Klamottenvernichtung, die für Klima- und Umweltschutz global kaum weniger Bedeutung hat als das Strohhalmverbot und die Vorgaben zur Einführung der fest mit der Flasche verbundenen wegwurfresistenten Deckel ("Tethered Caps"), soll künftig jeder helfen. 240 Gramm ungenutzter Textilien entsprechen kaum mehr als einem T-Shirt zusätzlich, das EU-Bürgerinnen und -Bürger  sich pro Jahr kaufen müssen. Eine Jeans oder ein Winteranorak mit einem Gewicht von 600 bis 1,8 Kilogramm reichen sogar aus, um den von der Ökodesign-Richtlinie geforderten eigenen Überkonsunsumanteil für mehrere Jahre abrechnen zu können.

Mut zur Hässlichkeit 

Modischer Schick spielt dabei nach den Vorgaben der EU keine Rolle. Zwar argumentiert die Ökodesign-Richtlinie mit Zahlen der Europäischen Umweltagentur, die sich auf "bis zu 600.000 Tonnen ungetragener Textilien" beziehen. Doch die Richtinie selbst spricht nur von "verbindlichen Kriterien für Verbote der Vernichtung unverkaufter Konsumgüter". Niemand muss also Angst haben, dass er nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gezwungen wird, hässliche Schuhe oder abstoßend designte Oberbekleidung tragen zu müssen. 

Bewusst setzt die Ökodesign-Richtlinie auf den Verkauf als Schlüsselkriterium. Zentraler Punkt der "breiteren Strategie, um viele Produkte in der EU langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer zu machen und damit den CO2- und Umweltfußabdruck über den gesamten Lebenszyklus zu senken" (EU) ist das Textil-Vernichtungsverbot für unverkaufte Ware. 

Ist sie erst gekauft, muss sie nicht genutzt, sondern nur noch im Einklang mit den im vergangenen Jahr inkraftgetretenen neuen Altkleiderregeln entsorgt werden. Dabei verlangt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), dass gut erhaltene Altkleider, aber auch ausgediente und beschädigte Textilien in speziellen Altkleidercontainern abgelegt werden müssen.

Entsorgungsauswege vom Gesetzgeber 

Da die oft kaum mehr zu finden sind, weil den Entsorgungsfirmen die Märkte für die Weiterverwertung wegbrechen un die Kosten für den Unterhalt der Container durch die zunehmende gesellschaftsliche Verwahrlosung beständig steigen, hat der Gesetzgeber allerdings weitsichtig eine Hintertür in das KrWG als zentrales deutsches Bundesgesetz zum Abfallrecht gebaut: Stark verschmutzte Textilien dürfen weiterhin über den Restmüll entsorgt werden. Und wer sich die Mühe ersparen will, ungeliebte Kleidung eigens schmutzig zu machen, greift einfach zur Dusche. Auch "nasse Textilien" dürfen weiterhin straffrei über den Restmüll entsorgt werden.