Donnerstag, 6. Juni 2019

Vorratsdatenspeicherung: Allwissende Verfassungsbrecher

Alles wissen, immer: Geht es nach Union und SPD kommt künftig niemand mehr unbeobachtet davon - trotz mehrerer Urteile höchster Gerichte.
"She don't like slavery, she won't sit and beg'", krähte Billy Idol vor fast 36 Jahren, “and in the midnight hour she cried, more, more, more”. Hängengeblieben ist vor allem das dreifache “more, more, more”, damals ein Brunftschrei aus kunstblonder Kehle, heute der Soundtrack zu den Allmachtsfantasien der staatlichen Überwachungssehnsüchte. Mehr, mehr und noch mehr, so singen die Innenminister, so singen die Justizminister, so singen die Kommissare Europas und die Kanzlerin.

Nach "Ecall", dem europaweiten Überwachungssystem, das Fahrzeugrouten fortlaufend an eine Zentrale meldet, und dem Dieselverbot, das die Tür zu einer umfassende nKennzeichenerfassung mit automatisierten Kennzeichenscannern öffnen soll, rücken nun auch die intelligenten Assistenten ins Blickfeld, über die die US-Firmen Amazon, Google, Apple und Microsoft bisher ausschließlich die eigenen Geheimdienste mit Tetrabyte an Daten versorgen. Eine unwiderstehliche Versuchung für jeden deutschen Innenminister, der diese digitalen Spuren gern auch zur Verfügung seiner Mitarbeiter hätte. Es sei nötig, eventuell vorhandene Aufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht verwenden zu können, heißt es in einer Beschlussvorlage Schleswig-Holsteins für die Innenministerkonferenz (IMK), auf die sich Union und SPD bereits geeinigt haben.

Auch wenn noch nicht klar ist, wie deutsche Behörden an Daten herankommen wollen, die nach allen bisherigen Angaben etwa von Amazon in der Form, in der sie die deutschen Behörden gern hätten, gar nicht existieren, werden Alexa und Cortana damit künftig auch offiziell zu Abhörgeräten. Und nicht nur die offziell als Smart-Home-Lautsprecher fungierenden Geräte, sondern auch Smartphones, Fernseher oder Autos - sie alle produzieren digitale Spuren und sollen in Bälde nach einfacher richterlicher Anordnung ausgewertet werden dürfen.

Eine Vorratsdatenspeicherung, die weit über die - derzeit verbotene - permanente Aufzeichnung von Metadaten über Aufenthaltsorte und Kontaktaufnahemn hinausgeht. Der Traum von Alexa und Siri als stets bereiten Kronzeugen zielt direkt auf den von der Verfassung ausdrücklich und ganz besonders geschützten unantastbarem Kernbereich privater Lebensgestaltung.

Das reicht aber natürlich trotzdem nicht. Beim neuen 5G-Standard für den Mobilfunk will Vater Staat verlangen, dass Provider trotz der aus verfassungsrechtlichen Gründen suspendierten Vorratsdatenspeicherung wieder beginnen, "Überwachungsdaten", wie es der "Spiegel" mit großer Selbstverständlichkeit nennt, "genauso umfangreich und in gleicher Qualität zur Verfügung stellen können wie bisher".

Zur Erinnerung: In gleich zwei Urteilen hatte der Europäische Gerichtshof die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten in der EU als grund- und menschenrechtswidrig untersagt, nachdem zuvor schon das Bundesverfassungsgericht die "vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter" als grundgesetzwidrig verboten hatte.

Stört uns das? Was die höchsten europäischen Gerichte sagen? Wenn wir es trotzdem versuchen können? Immer wieder?

Unstillbar: Die Gier der Staaten nach Daten

3 Kommentare:

Florida Ralf hat gesagt…

that einstieg tho, lol.

Florida Ralf hat gesagt…

und "sweet sixteen" wenn merkel iv kulminiert.

ppq hat gesagt…

und siehe mal, es juckt niemanden. die ziehen das einfach durch