Dienstag, 28. Juli 2020

Meinungsfreiheitsschutz: "Wir müssen nachschärfen"

Meinungsfreiheit braucht vor allem klare Regeln, die vom Staat gesetzt und überwacht werden.

Vor zehn Jahren wurde Herrnfried Hegenzecht recht überraschend auch für Kenner des politischen Berlin zum ersten Bundesverbotsbeauftragten der Republik ernannt. Seitdem hat der frühere Software-Experte und engagierte Mitarbeiter einer Freiwilligenagentur aus dem neugegründeten Bundesblogampelamt  mit Sitz im mecklenburgischen Warin eine schlagkräftige  Verteidigungseinheit für den erweiterten Meinungsfreiheitsschutz gemacht. Hegenzechts Bilanz seines ersten Dienstjahrzehnts fällt deshalb durchweg positiv aus. Und optimistisch blickt der höchste deutsche Meinungsfreiheitsschützer auch in die Zukunft.

Das Blogampelamt, die Behörde des Bundesverbotsbeauftragten und die Meinungsfreiheitsschutzabteilungen hätten trotz der anfangs noch notwendigen Aufbauarbeiten "in die Gesellschaft hingehorcht und hineingewirkt", sagt Hegenzecht (Foto unten) im PPQ-Gespräch. Doch obwohl erst  Erfolge unübersehbar seien, gelte es in der Zukunft, weiterhin nachzuschärfen und neue Regeln zur Strafverfolgung von Hetze, Hass und Zweifel zu erlassen. Nutzer von  sozialen Netzwerke müssten stets wissen, dass der Staat immer mitliest und Verfehlungen auf der Stelle ahndet. "Nur so wird unser Netz sicher und sauber", betont Hegenzecht.


PPQ: Herr Hegenzecht, Sie wollen soziale Netzwerke verpflichten, rechtswidrige Hass-Postings dem Bundeskriminalamt zu melden. Wo in der Welt gibt es so etwas?

Hegenzecht: Eine solche Anzeigepflicht für strafbaren Hass gibt es unseres Wissens bisher nirgends. Bisher steht ja in den meisten Staaten nicht einmal direkt fest, was genau strafbaren Hass und nicht strafbarem Hass unterscheidet. Deutschland wird hier Vorreiter sein wie damals bei der Solarenergie, beim Diesel, beim Holzgasgenerator und bei der Einführung von Crystal Meth.

PPQ: Ist Deutschland ein besonders innovatives Land, was digitale Neuentwicklungen betrifft?

Hegenzecht: Auf jeden Fall. Wir haben ja nicht nur die Datenschutzgrundverordnung erfunden, wie man schon an dem Wort selbst sieht, sondern auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Privatheitsverordnung, die noch eingeführt werden wird. Es stimmt, dass alle diese Innovationen aus Deutschland kommen. Wir haben hier aber auch einfach mehr Erfahrung. Schon 1934 startete hierzulande die erste Aktion gegen Miesmacher und Kritikaster. Dann kam 2017 das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. Und seit 2018 müssen Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook dafür sorgen, dass Hass-Postings, die Mitarbeiter der hausinternen Meinungsfreiheitsschutzabteilungen für offensichtlich rechtswidrig halten, wenn sie auch vielleicht nicht direkt strafbar sind, binnen 24 Stunden gelöscht werden. Auch dabei waren wir Vorreiter.

PPQ: Wenn Sie heute zurückblicken, hat sich denn diese beständige Nachjustierung bei den Regeln und Vorgaben bewährt?

Hegenzecht: Doch. Auf jeden Fall. Sehen Sie mal, als ich im Bundesblogampelamt im mecklenburgischen Warin angefangen habe, saß ich da mit 25 Mitarbeiter*Innenen und wir wussten gar nicht, wo beginnen. Wir mussten in zwei Richtungen aufbauen: Eine Überwachungskultur etablieren, die nach dem Hausbuch-Prinzip der DDR dazu ermutigt, Verstöße von Nachbarn, Kollegen, Freunden und ja, auch von Familienangehörigen bei den zuständigen Organen zu melden. Und wir mussten die Gesetze schaffen, die es erlauben, Meinungsverbrechen zu bestrafen, um abzuschrecken. Es genügt ja nicht, strafbare Inhalte nur zu löschen, wir wollen auch die Strafverfolgung sicherstellen, damit Nachahmer nicht meinen, mit provokanten Äußerungen durchzukommen. Deshalb die Meldepflicht. Dass da auch mal ein Netzwerk etwas zu Unrecht löscht, ist ein Kollateralschaden, der wegen des überragenden gesellschaftlichen Interesses hinzunehmen ist. Betroffenen Nutzer können bald, dazu liegen bereits Gesetzentwürfe vor, gegen ungerechtfertigt scheinende Löschungen vorgehen. dazu braucht es dann nur ein bisschen Willen, Energie, einen guten Anwalt und einen langen Atem.

PPQ: Beginnen wir mit der Strafverfolgung. Wie hoch ist die Gefahr für Gedankenlose, wegen wirrer Einträge mit einem Beim im Gefängnis zu stehen?

Hegenzecht: Da die Meldepflicht  für alle Anbieter sozialer Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland gilt, also für Facebook, Youtube, Twitter, Instagram und Tiktok, sind alle Nutzer betroffen, die meinen, dort irgendwelche hanebüchenen Ansichten vertreten zu müssen.Das sollte man sich gut überlegen, denn zwar müssen die Netzwerke selbst dem BKA nur dann Hass-Postings mit Volksverhetzungen und Morddrohungen melden, wenn es eine konkrete Beschwerde gibt und das Posting daraufhin gelöscht wird. Aber jeder Nutzer hat die Möglichkeit, jeden anderen mit einem Klick anzuzeigen. Das wirkt, glaube ich, sehr erzieherisch.

PPQ: Nehmen wir an, ich werde bei Facebook bedroht: „Noch so ein Text und Du bist Hackfleisch.“. Ich beschwere mich deshalb bei Facebook. Das Posting wird gelöscht und das BKA über das Hassverbrechen informiert. Was macht das BKA künftig mit so einer Meldung?

Hegenzecht: Wenn das Posting unter dem Klarnamen des Verfassers erfolgt ist, wird das BKA den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft am Wohnort des mutmaßlichen Täters weiterleiten, die dann die konkreten Ermittlungen aufnimmt. Womöglich kommt es dann unmittelbar zu einer Hausdurchsuchung, um Beweise zu sichern, also den Computer, Festplatten, belastende Fotos, Speichersticks, Notizen. Ja, und dann, wenn diese Beweise ausgewertet sind, kommt es zu entsprechenden Schnellverfahren.

PPQ: Wie geht das BKA vor, wenn der Hetzer ein Pseudonym benutzt?

Hegenzecht: Für diesen Fall ist vorgesorgt. Die Netzwerke müssen den Fahndern natürlich immer auch melden, mit welcher IP-Adresse der Nutzer zuletzt unterwegs war. Das BKA kann dann bei den Internet-Providern über eine automatisierte Schnittstelle abfragen, welchem Nutzer diese IP-Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeteilt war. Der Provider teilt dann nur noch Name und Adresse des Hassposters mit und schon kann eine Streife losfahren und erstmal eine Gefährderansprache vornehmen.

PPQ: Was macht das BKA, wenn die IP-Adresse beim Provider schon gelöscht ist?

Hegenzecht: Dann ist Zeit für die gute alte Polizeiarbeit. Die Strafverfolgungsbehörden der Länder werden die üblichen Ermittlungen durchführen, also zum Beispiel das Profil mit allen Bildern und Texten durchforschen, Freunde anmailen und befragen, auch durch direkte Ansprache ein Geständnis erlangen, so dass der Verfasser seine Identität selbst preisgibt, um eine mildere Strafe zu bekommen.

PPQ: Mit wie vielen Meldungen ans BKA ist zu rechnen?


Hegenzecht: Mein Ministerium hält 250.000 Meldungen pro Jahr für realistisch, das sind rund 700 pro Tag. Das klingt angesichts einer doch eher noch begrenzen Menge an verfügbaren Staatsanwälten von nur knapp mehr als 5000 im ersten Moment nach recht viel. Aber das sind nur 50 Verfahren pro Staatsanwalt im Jahr, also eins pro Woche. Das wird zu schaffen sein. Ich gehe auch davon aus, dass die Zahl langfristig sinkt. Denn wenn die ersten Urteile verkündet sind, über die dann auch eine breite Berichterstattung stattfinden wird, und die ersten Meinungsdelinquenten ihrer Gang hinter Gitter antreten, dann hat das mit Sicherheit einen abschreckenden Effekt.

PPQ: Aber ist es nicht auch von der Meinungsfreiheit geschützt, Hass zu äußern?

Hegenzecht: Nach der aktuellen Gesetzeslage eben nicht. Die Meinungsfreiheit endet immer dort, wo das Strafrecht beginnt, und wenn das Strafrecht uns vorgibt, dass ein Gefühl wie Hass eben nicht erlaubt ist, dann ist es natürlich  eine strafbare Handlung, Hass trotzdem zu äußern. Uns geht es doch um den Schutz der Meinungsfreiheit, aber in einem erweiterten Sinne. Um Meinungsfreiheit gewähren zu können, braucht es straffe Regeln darüber, was diese gesetzliche ja nicht definierte Meinungsfreiheit eigentlich können soll und was sie erlauben muss. das ist für mich vor allem der Schutz derjenigen, die durch Hetze und Drohungen eingeschüchtert werden und sich zurückziehen, die also nicht mithalten können, wenn diskutiert wird, wenn Vorwürfe gemacht werden und vielleicht auch Argumente auf Tapet kommen, die der Einzelne gar nicht prüfen kann. Wir dürfen das Feld nicht denen überlassen, die solche Diskussionen im Netz dominieren, sonst gerät unsere Demokratie in Gefahr.

PPQ: Eine Anzeigepflicht ist neu in Deutschland. Ist es schon so schlimm, dass wir so etwas brauchen?

Hegenzecht: Das ist nicht neu. Immer schon waren Bürger, die Kenntnis von einem Verbrechen oder einem Verstoß haben, verpflichtet, das anzuzeigen. Wenn wie jetzt permanente Hetze auf allen Kanälen die Hemmschwelle für reale Gewalt senkt, wie der Anschlag auf Walter Lübcke und die Morde von Hanau und Halle gezeigt haben, dann reicht eine Meldepflicht nicht mehr aus, dann muss eine Anzeigepflicht für verdächtige Äußerungen her, damit die Äußerer gründlich geprüft werden können.

PPQ: Nun geht es aber um Delikte, die bislang nicht einmal Offizialdelikte waren, also nur auf Anzeige Betroffener überhaupt verfolgt wurden, und dann wurde auch meist eingestellt. Hat es nicht genügt, dass jede Privatperson bei der Polizei Strafanzeige erstatten konnte?

Hegenzecht: Nein. Wie Sie selbst bemerken, kam da ja wenig heraus. In der Regel wurden pro Jahr nur um die tausend Hasstäter wegen Beleidigung verurteilt. Wir erhoffen uns, dass die Herausgabe der privaten Daten durch das jeweilige soziale Netzwerk diese Zahl deutlich steigert, weil die gemeldeten Hass-Post dann automatisiert strafverfolgt werden können.

PPQ: Finden Sie es richtig, dass Sich die deutschen Behörden dazu privater Dienstleister bedienen, die auch noch von amerikanischen Privatunternehmen bezahlt werden, die als Steuerflüchtlinge bekannt sind?

Hegenzecht: Natürlich hätten wir gern ein staatliches deutsches Facebook, oder besser noch ein europäisches, wo Beamte auf die Postings schauen. Aber so wie es ist, ist es eben. Das soziale Netzwerk meldet ja auch nur, dass einer der zumeist teilzeitbeschäftigten Geringverdiener in der Meinungsfreiheitsschutzabteilung eines externen Dienstleisters entschieden hat, einen Post zu löschen, weil er glaubt, dass es sich um einen offensichtlich rechtswidrigen oder strafbaren Inhalt handeln könnte. Nicht mehr und nicht weniger. Ob die Tat angeklagt wird, entscheidet die deutsche Staatsanwaltschaft. Ob die Tat verurteilt wird, entscheidet ein deutsches Gericht.

PPQ: Was ist, wenn die ja teilweise von nicht mutterprachlichen Mitarbeiter*inneninnen besetzten MFSA im besten Wollen auch satirische Äußerungen melden, die gar nicht strafbar sind, weil Satire alles darf?

Hegenzecht: Ich kann mir schwer vorstellen, wie es sich bei Gewaltdrohungen um eine Satire handelt. Jedenfalls sind Antragsdelikte wie Beleidigung und Verleumdung ausdrücklich von der Meldepflicht ausgenommen, auch weil hier die Abgrenzung zwischen „straflos“ und „strafbar“ besonders schwierig ist.

PPQ: Wenn alle Meldungen zunächst beim BKA zusammenlaufen, entsteht dort eine riesige Querulanten-Datei? Wer wird darauf Zugriff haben?

Hegenzecht: Ja, das BKA darf die von den Providern übermittelten Daten unter ganz, ganz engen gesetzlichen Vorgaben speichern und weiterverwenden. In der Regel hat das BKA die Daten zu löschen, sobald sie der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt worden sind.

PPQ: Zu wie vielen Ermittlungsverfahren werden die geschätzten 250.000 Meldungen der Netzwerke führen?

Hegenzecht: Nicht alle werden wirklich zu Ermittlungsverfahren führen. Aber unsere Meinungsfreiheitsschutzbeamten rechnen zuversichtlich mit 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren bundesweit. Ich gehe davon aus, dass diese Zahl zumindest langfristig deutlich sinken wird, wenn die ersten paar tausend oder zehntausend Delinquenten abgeurteilt sind. Das wird abschreckend wirken.

PPQ: Bedeutet das für Bundesblogampelamt (BBAA), Bundeskriminalamt und die Meinungsfreiheitsschutzabteilungen und die politischen Koordinatoren für Meinungsfragen bei den Netzwerken nicht ein Stück Überforderung?

Hegenzecht: Wir müssen die zuständigen Bearbeiter für die Einhaltung der Regeln des erweiterten Meinungsfreiheitsschutzes natürlich entsprechend ausstatten. Das BBAA wird 2.952 neue Mitarbeiter*innen und Mitarbeitende einstellen. Und für die Justiz der Bundesländer haben wir einen Mehrbedarf von 265 Stellen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten geschätzt. Bei den Netzwerken entstehen darüber hinaus weitere Tausende neue Stellen bei Überwachungsdienstleistern.

PPQ: Das machen die Netzwerke so einfach mit, obwohl es Mehrkosten bedeutet, die die Profite schmälern?

Hegenzecht: Gemeckert wird natürlich immer, aber nun schon nicht mehr so sehr wie 2017 bei der Verabschiedung des NetzDG. Man hat sich daran gewöhnt, dass wir klare Regeln setzen und verlangen, dass die Einhaltung des Verbots von Hass auch kontrolliert werden muss.

PPQ: Gibt es denn schon Zahlen, wie erfolgreich diese Strategie ist?

Hegenzecht: Von Anfang 2018 bis Ende 2019 gab es bei den Netzwerken rund 2,9 Millionen Beschwerden. Daraus resultierte eine bislang unbekannte Zahl von Ermittlungsverfahren und Verurteilungen gegen Hetzer, Hasser und Zweifler. Daten dazu sind nicht öffentlich, aber immerhin haben wir 1.300 Urteile gegen die Netzwerke erwirken können.

PPQ: Haben Sie als Chef des BBAA, der ja besonders im Fokus der Hetzer und Trolle steht, eigentlich auch schon persönlich Erfahrungen mit dem überbordenden Hass im Netz gemacht?

Hegenzecht: Selbstverständlich, das gehört bei uns ja zum Berufsbild. Erst vor wenigen Tagen hat ein Facebook-Nutzer mir ein verleumderisches falsches Zitat untergeschoben. Angeblich hätte ich Hetzer als "Pack" bezeichnet. Dabei hatte ich nur den früheren SPD-Chef Sigmar Gabriel zitiert. Ich habe Facebook daraufhin morgens um Löschung gebeten. Abends war das Posting nicht mehr da. Der Mechanismus hat also wundervoll funktioniert. In Zukunft wird es dabei nicht bleiben, denn dann bekommt der Verursacher Besuch von der Polizei. Da kann der Betreffende dann zwar behaupten, wie in meinem Fall, dass sein Account gehackt worden sei. Aber unsere Spezialfahnder werden das klären, und diese Leute vor Gericht bringen.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Maas hat viel versprochen, nicht mal die Totalzensur hat er seitdem hinbekommen. Rücktritt!

Anonym hat gesagt…

Nichts da mit nur Rücktritt: Ergotherapie wäre besser. Was habe ich heute wieder ein loses Maul.

Anonym hat gesagt…

maaas und seine Wasserträger von der "antifa" vewechseln die bürgerliche Gesellschaft mit einem Elternabend für schwererziehbare Jungdürkenmuttis ; der Souverän sollte JETZT die Notbremse ziehen - auf gab.com die Sepp Methode studieren und den Feind vernichten