Montag, 12. November 2012

NSU: Die Mutter von Hirn und Werkzeug

Nach einem knallhart recherchierten Bericht des Hitler-Stammsenders n-tv war Uwe Mundlos das Hirn der Nazibande NSU, Uwe Böhnhardt war das ausführende Werkzeug und Beate Zschäpe die Mutter der seltsamen und höchst gewaltbereiten Gruppe. Als Mutter von Hirn und Werkzeug hat Beate Zschäpe nun völlig zurecht erst aus den demokratischen Massenmedien erfahren, was die Bundesanwaltschaft ihr an schweren Straftaten zur Last legt: Gutbürgerlichkeit, Fassadenbau, Hauswirtschaft und Mord sowie Bankraub in Abwesenheit.

Die Verteidiger der mutmaßlichen Fernmörderin, drei Anwälte namens Heer, Sturm und Stahl, werfen der Bundesanwaltschaft vor, die Öffentlichkeit vor der Betroffenen über die Anklageerhebung informiert zu haben. Das sei ein Verstoß gegen die Richtlinien für das Strafverfahren, behauptet Verteidiger Wolfgang Stahl im "Spiegel".

Die Bundesanwaltschaft weist den Vorwurf zurück. Wie im Verfahren von Anfang an üblich, seien Unterlagen und Informationen an ausgewählte Medienpartner durchgesteckt worden. Dadurch habe über die Anklageerhebung bereits berichtet werden können, weshalb man sich „zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen aller Verfahrensbeteiligten“ veranlasst gesehen habe, die Medien weitergehend zu informieren. Bekanntlich habe die NSU Zeit ihrer Existenz ähnlich gehandelt - nach übereinstimmenden Medienberichten hatten sich die zwei tödlichen Drei bei ihren Untaten, aber auch in der Freizeit häufig von Fotografen der staatlichen Nachrichtenagenturen DPA und DAPD begleiten lassen (Foto oben).

Die Veröffentlichung der Tatvorwürfe sei deshalb "ausnahmsweise angezeigt" gewesen, "um Spekulationen über den Inhalt der Anklageschrift zu begegnen und einer Fehlinformation der Öffentlichkeit vorzubeugen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Im Lande habe große Unsicherheit darüber geherrscht, ob die Anklageschrift nun 100, rund 480 oder mehr als 500 Seiten umfasse und ob ihr eher "280.000 Seiten Verfahrensakten" (Abendblatt), "1.000 Ordner voller Ermittlungsakten" (Die Welt) oder "56 Kisten mit Sachakten" (Spiegel) zugrunde liegen.

Über diesen Schritt seien die Verteidiger der Mutter von Hirn und Werkzeug vorab telefonisch informiert worden. Auch den Anklagevorwurf hätten die Verteidiger mehrere Stunden vor der Öffentlichkeit gekannt. Beate Zschäpe selbst hätte vom Inhalt der Anklage nicht aus den Medien erfahren müssen, wenn sie nicht vor Monaten einen eigenen Fernseher für sich reklamiert hätte.


Ein Land schreibt einen Thriller:
Musterstück der Selbstentlarvung
Rettung durch Rechtsrotz
NSU: Schreddern mit rechts
NSU: Softwarepanne halb so wild
NSU: Neues Opfer beim Verfassungsschutz
NSU: Im Namen der Nabe
NSU: Handy-Spur ins Rätselcamp
NSU: Brauner Pate auf freiem Fuß
NSU: Rufmord an den Opfern
NSU: Heiße Spur ins Juwelendiebmilieu
NSU: Eine Muh, eine Mäh, eine Zschäperättätä
NSU: Von der Zelle in die Zelle
NSU: Die Spur der Schweine
NSU: Gewaltbrücke zu den Sternsingern
NSU: Gebührenwahnsinn beim Meldeamt
NSU: Nun auch auf dem linken Auge blind
NSU: Die Welt ist klein
NSU: Verdacht auf Verjährung
NSU: Weniger hats schwer
NSU: Terrorwochen abgebrochen
NSU: Rechts, wo kein Herz schlägt
NSU: Was steckt dahitler?
NSU: Neue Spuren ins Nichts
NSU: Tanz den Trinitrotoluol
NSU: Der Fall Braun
NSU: Honeckers rechte Rache
NSU: Die Mundart-Mörder
NSU-Todeslisten: Sie hatten noch viel vor
NSU: Was wusste Google?
NSU: Kommando späte Reue
NSU: Die tödliche Bilanz des braunen Terrors
NSU: Mit Hasskappen gegen den Heimsieg
NSU: Mordspur nach Möhlau

14 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das Foto wird den Mord- und anderen Untaten dieser Frau nicht gerecht. Gab es kein abstoßenderes? Das erweckt ja fast den Anschein von Sympathien mit dieser Bestie in Kittelschürze.

eulenfurz hat gesagt…

"...wenn sie nicht vor Monaten einen eigenen Fernseher für sich reklamiert hätte."

Schon wieder dieser Anschein von Normalität! Wieso spielt sie nicht mit Nazikillerspielen?

Cordt hat gesagt…

Was geschieht, wenn Frau Z. frei gesprochen werden muß, was ich angesichts der Mordanklage für nicht ganz ausgeschlossen halte? Wird sie dann von einem aufgebrachten Angehörigen zur Rechenschaft gezogen?

Off topic, dafür gerade in dem Zusammenhang gelesen:
"Die [---]* mit ihren Mitgliedern steht eindeutig außerhalb unserer Verfassung. Sie will einen völlig anderen Staat", sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU)." (* Parteiname einzusetzen)
Auf welche Parteien trifft das wohl noch zu?

eulenfurz hat gesagt…

@Cordt
Zentralratsvorsitzender Graumann schimpfte, daß die SPD wegen einer Zusammenarbeit zur Fatah-Partei Kontakte zu terroristischen Organisationen unterhielte. Die SPD habe gar eine offizielle Mitteilung über einen "strategischen Dialog zwischen SPD und Fatah" verfaßt.

Hat die [---]* mit dem NSU auch einen strategischen Dialog gepflegt?

Wer kann eigentlich wie ein SPD-Verbot initiieren?

Cordt hat gesagt…

@ eulenfurz
Da fehlen augenblicklich die Dokumente. Wahrscheinlich leider geschreddert und müssen erst wiederhergestellt werden. Zur Ehrenrettung kann es aber auch sein, daß es einem der führenden Nazi-Verfassungsschützer noch einfällt.

Zu Frau Nahles und ihrer Bewegung: Spitzen-Datum. Ein Manifest, wahrlich des Deutschen Tages würdig. Occam's razor macht mich immer wieder lachen.

Volker hat gesagt…

Falls es jemand interessiert, hier greift ... nein, würde greifen wenn Deutschland ein Rechtsstaat wäre ... §23 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV):

Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk
(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. ... Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. ...

(2) Über die Anklageerhebung und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist.

derherold hat gesagt…

@Volker, einfach mal mit einem RA mit "Schwerpunkt Strafrecht", sprechen und fragen, was der denn davon hält, daß die gesamte Presse (angeblich) Auszüge aus den (angeblichen) Ermittlungsakten hat und daraus zügig zitiert oder sogar (angebliche) Fotos übergeben bekommen hat.

Normalerweise würde es jetzt nur so einstweilige Verfügungen hageln, siehe Kachelmann.

Kurt hat gesagt…

Leute, das ist doch egal! Das Urteil steht seit einem Jahr fest. Das Blutgeld wurde gezahlt. Die Geheimdienste sind froh. Die Helferindustrie - Abteilung "Kampf gegen Rechts"- kann ihren Totalitarismus auf neugeschaffenen Planstellen ausleben. Sämtliche linke Irrlichter inklusive Gewerkschaften und Massenorganisationen huldigen dem heiligen Popanz. Alle sind glücklich, endlich wieder einen Sinn im Leben gefunden zu haben.
Was scheren da so Petitessen wie Rechtsstaatlichkeit und freiheitliche Bürgerrechte.
Es geht um die Sache! Und wer nicht dafür ist, ist dagegen! Laßt euch das gesagt sein.

Volker hat gesagt…

@Herold
"großzügig zitiert"?

Massen von Autoren behaupten, die Akten gesehen zu haben. Du hast Recht, keiner fragt oder sagt was zu den Rechtsgrundlagen. Die gibt es nämlich nicht. Das Inverkehrbringen der Ermittlungsakten vor dem Rechtskräftigen Urteil ist nicht zulässig.
Und wörtlich (jedoch nur das) zitieren aus den Akten ist Straftatgbestand gem. § 353d, Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen:

"Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
"

Frage:
Hat jemand "im Wortlaut" zitiert?

Abgesehen davon darf ... nein, dürfte wenn Deutschland ein Rechtsstaat wäre ... sowieso keine Hauptverhandlung gegen Zschäpe durchgeführt werden, weil eine ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts gem. Art. 101 GG (Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden) nicht möglich ist.

derherold hat gesagt…

"Das Urteil steht seit einem Jahr fest."

Aaaaabwarten. Bisher hat es noch keinen einzigen Prozeßtag gegeben.

Ich bin gespannt, welche "Beweise" man gegen diesen *André E.* vorbringen will, nachdem sie noch im Juni dem BGH nichts dergleichen präsentieren konnten.

ppq hat gesagt…

die behauptennicht nur, die akten "gesehen" zu haben, mehrfach ist behauptet worden, sie lägen der jeweiligen redaktion vor

unter normalen umständen müsste jeder staatsanwalt daraufhin von amts wegen ermitteln

macht aber natürlich keiner, weil in diesem fall die maßstäbe nicht gelten - das kann man ja schon daran sehen, was in der anklage vorgebracht wird. man hätte die zschäpe sicherlich mit fug und recht wegen beihilfe, wegen schwerer brandstiftung und wegen illegalen waffenbesitzes anklagen können. da wären 15 jahre locker drin gewesen

aber es muss eben mord sein, wenn auch in abwesenheit.

man stelle sich vor - der beweis sind zeitungsausschnitte über die morde mit ihren fingerabdrücken. ihre tat besteht sozusagen darin, dass sie im nachhinein aus dritter hand über die taten informiert wurde...

da wird rechtsgeschichte geschrieben

derherold hat gesagt…

"da wird rechtsgeschichte geschrieben"

Ich vermute eher, daß Obduktionsgeschichte geschrieben wird.

"...zeitungsausschnitte über die morde mit ihren fingerabdrücken."
Ich glaube nicht, daß es die gibt. genausowenig, wie es "Bilder von Uwe&Uwe vor dem Dönerstand" gibt.

Ich bin nachwievor davon überzeugt, daß es unsere Nomenklatur ungerne auf eine Überprüfung der "Beweise" ankommen lassen wird.

Anonym hat gesagt…

Pah, Beweise, Beweise ! - Lassen sich doch leicht fälschen. - Nötigenfalls bei den "Freunden", oder sogar beim Meisterfälscher "M..." in Auftrag geben. - Bei dem aktuellen Korruptionsgrad unserer Justiz sind die angeblichen "heiligen Rechtsgrundsätze" ohnehin schon politischen Dogmen unterworfen. - Siehe Kachelmann, der dem heiligen Feminsismus und seinen Paradigmen geopfert wurde, und jetzt Zschäpe, die auf dem Altar des heiligen Kampfes gegen Rechts geopfert wird.

Obo

Volker hat gesagt…

“Ich vermute eher, daß Obduktionsgeschichte geschrieben wird.“
Ich auch. Ganz sicher bin ich mir aber nicht mehr. Sicher ist nur, dass es keinen rechtsstaatlichen Prozess gegen Zschäpe geben wird.

Ich bin nachwievor davon überzeugt, daß es unsere Nomenklatur ungerne auf eine Überprüfung der "Beweise" ankommen lassen wird.
Sehe ich auch so. Aber unterdessen glaube ich, dass dazu Zschäpes frühableben gar nicht nötig ist. In totalitären Staaten müssen die Gerichte den staatlichen Auftraggebern dienen und sonst gar nichts.
Warum Beweise überprüfen? Die werden dem Gericht vorgelegt. Punkt.