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| Wer anders als die gebührenfinanzierten Redaktionen von ARD und ZDF könnten an einem so wichtigen SPD-Papier aus dem Jahre 2017 drangeblieben sein? |
Der Kampf war ein ungeheuerer, die Kämpfer schauten keinen Moment auf den eigenen Nutzen oder das eigene Frommen. Wichtig war nur, dass dem Versuch der Falschen Einhalt geboten wurde, in die demokratiegewährende Tätigkeit des größten europäischen Medienkonzerns einzugreifen. Anfang Dezember vergangenen Jahres, kurz vor Weihnachten, dem Ausbruch der Impfstoffkriege und der vierten Verlängerung der Eindämmungsmaßnahmen, warfen sich Deutschlands private Medienkonzerne wie ein Mann vor die von CDU-Rechtsauslegern, AfD-Faschisten und Neidern aus Amerika bedrohten Gemeinsinnsender. Die stritten damals um eine moderate Erhöhung der Rundfunkbeiträge um 400 Millionen Euro im Jahr, um weiterhin eine Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit "Tatort", "Bundesliga" und "Anne Will" sicherstellen zu können.
Gemeinsinnfeindliche Christdemokratie
Allein der für gewöhnlich bundesweit bedeutungslosen Christdemokratie in Sachsen-Anhalt, einem Bundesland an der sprichwörtlichen "Straße der Gewalt", gefiel das nicht. Sie nutzte die Chance, sich als rechtslastig, gemeinsinnfeindlich und pressefreiheitsfeindlich zu positionieren. Erst eine Ministerentlassung klärte die FRonten dahingehend, dass keine schwarz-rot-grüne Koalition über der schicksalhaften 86-Cent-Frage zerbrach. Man einigte sich darauf, sich nicht einigen zu können. Auch die Verfassungsrichter wollten nicht helfen. Und als dann die ersten Impfzentren symbolisch öffneten, hatte das erste Gesetz der Mediendynamik einmal mehr seine ganze Urgewalt ausgespielt: Die Welt passt in keinen Schuhkarton, immer aber in 15 Minuten "Tagesschau".
Die Rückzugsschlachten um die Frage, wer daran schuld ist, dass der 400-Millionen-Jackpot nicht verteilt werden kann, finden hinter den Kulissen statt, ausgetragen zwischen sichtlich ermatteten Spesenrittern. Eine ganze Branche ist einerseits entsetzt, dass es trotz kollektiver Bemühungen nicht gelang, die gemeinsame Forderung nach mehr Geld durchzusetzen. Zugleich herrscht bei den privaten Medienkonzernen Enttäuschung darüber, dass der Dank der staatlich finanzierten und politisch von den großen Parteien beaufsichtigten Gemeinsinnmedien für den titanischen Kampf ihrer privaten Konkurrenten im Dienst der Rundfunkgebührenanhebung überhaupt nicht gewürdigt wird.
Bis zum letzten Schuss
Man verlor zusammen
Was für ein hinterlistiger Verrat. Immerhin zehn Jahre lang hatten private Medienhäuser und staatliche Konkurrenz miteinander um die Marktaufteilung gestritten, ehe schließlich der Bundesgerichtshof entschied, die "Tagesschau" dürfe zwar sendungsbezogene Beiträge im Netz veröffentlichen. Davon abgesehen aber keinen presseähnlichen Journalismus betreiben. Fünf Jahre und eine staatsferne Einigung der Ministerpräsidenten auf eine auf eine wolkige Definition des Begriffes "presseähnlich" ist er nun wieder da, der eine unlautere, weil gebührenfinanzierte "Staatsfunk" (Springer-Chef Mathias Döpfner), dersich nicht an die Vereinbarung hält, dass die privaten Medienhäuser Texte und die staatlichen Funkhäuser Videos verbreiten.
Aufmarsch der Auftragsschreiber
Immer schon wussten die Auftragsschreiber im Auftrag der Gebührensender freilich, wie sich solche Angriffe abwehren lassen. Damals, als die Privaten sich über eine erste "Tagesschau"-App empörten, mit der die ARD ihnen Leserinnen und Leser abwarb, argumentierten die Verteidiger der Grundversorgungsausweitung, dass die Art Handy, für die die App gemacht sei, "gerade einmal im Besitz von 1,2 Millionen Deutschen" sei. Auf die könnten die Verlage doch leicht verzichten.
So ähnlich sieht die Abwehrstrategie der ARD auch zehn Jahre später beim nächsten Anlauf aus, der die letzten Bastionen der Privatverlage schleifebn soll. "Tagesschau"-Digital-Chefredakteurin Juliane Leopold etwa hält die Debatte um Textinhalte von ARD und ZDF für "aus der Zeit gefallen". Information sei der Kern des öffentlich-rechtlichen Auftrags, deshalb sei egal, ob diese Information sendungsbezogen oder presseähnlich ausfalle.
Gerichtsurteil unterlaufen
Wo kommen wir hin, wenn wir an diesem Auftrag rütteln, weil wir kleinkrämerisch Buchstaben zählen?", argumentiert Leopold, die ihre "Kunden" (Leopold) früher dabei unterstützt hat, "aus reinen Zahlen effiziente Prozesse abzuleiten und ein engagiertes Publikum an sich zu binden". Heute aber vor allem daran arbeitet, das im Staatsvertrag festgelegte Verbot der "nichtsendungsbezogenen presseähnliche Angebote" zu unterlaufen. Steter Tropfen höhlt den Stein, zumal die privaten Verlage kaum mehr die Kraft und nicht einmal mehr den Willen zu haben scheinen, sich gegen die Unterminierung der eigenen Marktposition zu wehren.
Groß ist bei Süddeutscher, Spiegel, Zeit, Welt, FAZ und Taz nicht die Wut, groß ist nicht einmal die Enttäuschung und groß sind auch nicht die Artikel und Kommentare, die dem Publikum das Problem erklären, das darin liegt, dass ein vom Staat üppig mit Geld ausgestatteter Riesenkonzern im Internet mit vergleichweise kleinen Firmen konkurriert, die sich jeden Server, jeden Praktikanten und jeden Suchmaschinenoptimierer vom Munde absparen müssen. Groß ist nur die Trauer darüber, alles für die staatsfinanzierten Konkurrenten gegeben zu haben. Und nun damit belohnt zu werden, dass einem das letzte Häppchen bisschen vom Teller genommen wird.














