Haschmatullah F. ist kein unbegleiteter Flüchtling. Mit 23 Jahren ist der Geflüchtete, der jetzt nach einer dreimonatigen Abschiebeposse von den deutschen Behörden aus seiner früheren Heimat Afghanistan abgeholt und nach Tübingen gebracht werden musste, schon ein Mann mit einiger Lebenserfahrung. 23 Jahre alt war Haschmatullah F., als er im Oktober nach Bulgarien abgeschoben wurde. 23 ist er immer noch, nun, da er wieder zurück ist in seiner Wahlheimat. Aber gezeichnet von Monaten, die wie Jahre vergingen. Obwohl deutsche Zeitungen den modernen Odysseus am liebsten im Halbdunkel zeigen, haben die lange Flucht und das lange Warten auf eine positive Entscheidung des BAMF den früheren afghanischen Regierungssoldaten sichtlich altern lassen.
Über die Kontinente verschoben wie ein Möbelstück, das war sein Schicksal. Dokumente hat Haschmatullah F. keine mehr – die Originale hat das BAMF eingezogen, die vorsorglich beschafften Kopien haben bulgarische Polizisten "vor seinen Augen" (SWR) entsorgt. Wie in den Plänen der Bundesregierung vorgesehen, hat Haschmatullah F. Deutschland trotzdem verlassen müssen. Und wie in einem Rechtsstaat üblich, konnte er Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen und schließlich zurückkehren. Nicht in Bulgarien, wo er seinen Asylantrag ursprünglich gestellt hatte und wo die Behörden nach EU-recht für in zuständig wären, sondern in Deutschland, wo sich die Gesellschaft für alle Menschen weltweit gleichermaßen verantwortlich fühlt, soll sein Asylverfahren nun wieder aufgenommen werden.
Es wird eine Entscheidung über einen Gezeichneten. Als Militärangehöriger wurde Haschmatullah F. wie rund 195.000 andere Soldaten der afghanischen Streitkräfte von den Taliban und der Terrormiliz Islamischer Staat bedroht. Nachdem er desertierte, müsste ihn auch die afghanische Militärgerichtsbarkeit verfolgt haben. All das machte aus dem 23-jährigen Flüchtling einen Mann, der nicht mehr wie ein früher Twen wirkt: Kein Babyspeck mehr auf den Wangenknochen, all das rundliche, knuffige, das Menschen eigen ist, die eben die Schwelle zur amerikanischen Volljährigkeit und zur deutschen Strafmündigkeit überschritten haben, fehlt hier.
Menschen, die das Bild (oben) des glücklichen Rückkehrers in einer großen Boulevardzeitung sahen, schätzen ihn auf 30, 33, manche sagen 40. Microsofts How-old-App analysiert Haschmatullas Bild gar als das eines 41-Jährigen. Gerontologen sagen, seine deutlich sichtbaren Geheimratsecken seien Anzeichen einer beginnenden altersbedingten Glatzenbildung, die in der Regel jenseits des 30. Lebensjahres einsetzt. Auch die buschigen Brauen deuteten auf ein Alter fernab der Teenagerzeit hin, weil der Körper erst in höherem Alter die längeren und gröberen Härchen bildet, die Brauen auf diese Weise buschig werden lassen.
Dass an den Schläfen und im Dreitagebart erstes Grau aufschimmert, sollte die Chancen von Haschmatullah F. im Asylverfahren erhöhen: Wer so schnell altert, kann nicht zurückgeschickt werden in ein Land, das kaum Altenheime kennt.















