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| Auch die hübsche Sybille muss ihre Sex-Partner demnächst ins amtliche Kopulationsregister eintragen lassen. |
Jetzt geht es ans Eingemachte. Nachdem die Bundesregierung eine Meldepflicht für Steuerhinterzieher und obligatorische Facebook-Sperren für Meinungsverbrecher eingeführt hat, will Bundesjustizminister Heiko Maas jetzt mit einer sogenannten Liebes-Liste für mehr Transparenz in zwischenmenschlichen Beziehungen sorgen. Konkret soll einer Vorlage aus dem Justizministerium zufolge eine Auskunftspflicht von Frauen über ihre Sexualpartner in Kraft treten.
Frauen, die mehrere Sexualkontakte hatten, müssen dann taggenaue Aufzeichnungen führen, wann sie mit wem und warum, wie lange und weswegen Sex hatten. Die entsprechenden Einträge zu One-Night-Stands und kurzen oder aber parallelen oder wechselnden Beziehungen kommen ins staatliche Sex-Register. Das soll helfen, später aufkommenden Streit um eventuelle Unterhaltsansprüche abzuklären.
„Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen die Pflicht zur Benennung sprechen, soll die Mutter auch das Recht haben, Sexualpartner zu verschweigen“, erklärte Justizminister Heiko Maas. Dies solle aber nurdann gelten, wenn im Einzelfall ein Gericht zu der Auffassung gelange, dass die Erteilung der Auskunft für die Frau unzumutbar ist, entweder, weil der Mann zu hässlich oder aber weil die Erinnerung der Frau an seinen Namen zu sehr getrübt ist.
Von Frauen benannte Sexualpartner können ihre Löschung aus dem staatlichen Kopulationsregister verlangen, wenn sie nachweisen können, dass es keinen Sexualakt gegeben habe.
Nein heiße dann nein, so stellte Heiko Maas klar.

Frauen, die mehrere Sexualkontakte hatten, müssen dann taggenaue Aufzeichnungen führen, wann sie mit wem und warum, wie lange und weswegen Sex hatten. Die entsprechenden Einträge zu One-Night-Stands und kurzen oder aber parallelen oder wechselnden Beziehungen kommen ins staatliche Sex-Register. Das soll helfen, später aufkommenden Streit um eventuelle Unterhaltsansprüche abzuklären.
„Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen die Pflicht zur Benennung sprechen, soll die Mutter auch das Recht haben, Sexualpartner zu verschweigen“, erklärte Justizminister Heiko Maas. Dies solle aber nurdann gelten, wenn im Einzelfall ein Gericht zu der Auffassung gelange, dass die Erteilung der Auskunft für die Frau unzumutbar ist, entweder, weil der Mann zu hässlich oder aber weil die Erinnerung der Frau an seinen Namen zu sehr getrübt ist.
Von Frauen benannte Sexualpartner können ihre Löschung aus dem staatlichen Kopulationsregister verlangen, wenn sie nachweisen können, dass es keinen Sexualakt gegeben habe.
Nein heiße dann nein, so stellte Heiko Maas klar.













